Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Pflegegeld bei ADHS

Pflegegeld bei ADHS

mirico11

Hallo ihr lieben, habe gerade eine Diskussion mit einer Freundin und brauche Erfahrungsberichte, vielleicht könnt ihr uns weiter helfen ?! Mein Sohn hat eine gesteigerte Form von ADHS, ist jetzt das zweite Mal stationär in psychologischer Behandlung im Krankenhaus, kostet uns sehr viel Geld, Zeit und Nerven ;( Meine Freundin meinte ich könnte Pflegegeld ca. 200 € monatlich von der KK bekommen, ihre Mutter würde das für ihre Söhne auch kriegen und in Facebook ( da bin ich nicht ) könnte man das auch immer wieder lesen !? Meine KK und das Krankenhaus haben davon noch nichts gehört, ich selbst kenne auch niemand der das in so einem Fall bekommt ! Wie seht ihr das ? Bekommt das hier jemand ? oder kennt ihr jemand, der das bekommt und wohin muss ich mich wenden ? Danke schon mal für eure Hilfe ;)


Ellert

Antwort auf Beitrag von mirico11

huhu Pflegegeld und Behindertenausweis haben grds nichts miteinander zu tun man kann beides unabhängig voneinander haben. Pflege bekommst Du als Pflegeperson für die über das normale mass hinausgenden Pflege Deines Kindes. Meine haben nur ADS, da gabs nicht von beidem aber jedes ADS ADHS hat unterschiedliche Ausprägungen ud Folgen, wirklich vergleichen kann man das nicht. Pflegegeld ist aber nicht für Aufwendungen im Krankenhaus, Fahrtkostene tc dafür ist eher der Behindertenausweis mit der Steuererleichterung dann. wie gesagt, versuch es zu beantragen, formlos bei der kasse, mehr als ablehnen können dien icht dagmar


kittyplum

Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo,"Ellert" hat es ja schon gut beschrieben.Die Diagnose ist bei einer Pflegestufe nicht ausschlaggebend,sondern wieviel mehr Pflege im Gegensatz zu gesunden Kindern du leisten musst.Es gibt im Internet gute Hilfen und auch Pflegefibeln.Da kannst du genau nachlesen,auf wieviele Minuten du kommen musst.Ein Pflegetagebuch zu führen ist auch eine gute Option.Da siehst du genau,was bei euch zeitaufwändiger ist oder eben nicht. Meine Tochter hat eine Pflegestufe.Wenn du Fragen hast,gerne. LG


kittyplum

Antwort auf Beitrag von kittyplum

was mich etwas wundert.Du schreibst,selbst die Krankenkasse hat davon noch nichts gehört. Du musst den Antrag ja bei deiner Krankenkasse stellen.Komisch dass die davon noch nie gehört haben...


Holzkohle

Antwort auf Beitrag von kittyplum

wahrscheinlich deshalb noch nie was davon gehört, weil es für ADHS keinen Behinderten- oder Pflegestatus gibt wie z.B. bei einem Autisten! Wir hatten in der Schule sogar massive Probleme für meinen Sohn einen Schulhelfer durchzudrücken, weil er "nur" ADHS hatte (und auch noch recht gut war in der Schule aber eben sehr zappelig) Hier kann man was nachlesen: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/ADHS---Pflege-949.html


Mutti32

Antwort auf Beitrag von mirico11

Hallo, doch es gibt die Pflegestufe 0 - die ist noch recht neu und die habe ich für meinen ADHS erkrankten Sohn bekommen. Ich habe den Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Musste ein Pflegetagebuch führen und dokumentieren wieviel Pflegeaufwand mein Sohn hat. Da gab es auch 2 Hausbesuche und ein Gespräch mit meinem Sohn selbst und dann haben wir es genehmigt bekommen. Eigentlich lief das alles ganz problemlos. LG


Trini

Antwort auf Beitrag von Mutti32

und durfte bis vor einigen Jahren nur für professionelle Angebote genutzt werden. Bei Schwiegernutter (Alzheimer) war es die Tagespflege. Bei einem Kind wüsste ich da wenig Verwendung. Trini


Mutti32

Antwort auf Beitrag von Trini

Voraussetzungen bei Pflegestufe 0 Die allgemeinen Voraussetzungen: Einstufung in eine der Pflegestufen (Eins bis Drei), oder ein Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht und auf Dauer ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Mit anderen Worten, es muss einen Bedarf in Grundpflege geben, der Umfang ist nicht entscheidend. Außerdem: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat in seinem Gutachten als Folge von Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.


Trini

Antwort auf Beitrag von Mutti32

Also SM noch in der PS 0 war, gab es NUR die Sachleistung und nicht das Pflegegeld. Trini