Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

logopädieverordnung

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Hallo, mein Sohn geht nun seit fast 2 Jahren zur Logopädin -angefangen haben wir im Februar bis Juni 2005, waren dann 2o Stunden (sprich 2 Verordnungen) bei einer Logopädin.........doch mit der kamen wir absolut NICHT klar (sie hat unter anderem auch nicht erkannt,dass mein Sohn schlecht hört!!)! Daraufhin haben wir Ende September (nachdem mein Sohn auch Paukenröhrchen bekam) bei einer anderen Logopädin mit der Therapie angefangen! Dahin geht er nun auch weiterhin und macht gute Fortschritte...........jetzt ist leider wieder eine Verordnung (insgeamt die 6. bzw.bei der Logopädin eben die 4.) zu Ende und als ich heute beim Kinderarzt war um eine neue Verordnung für 10 Stunden zubekommen, meinte die Arzthelferin,dass das nun eine Verordnung außerhalb des Regelfalls sei :-(( Der Arzt hat sie uns aber trotzdem gegeben, nur mit dem Zusatzvermerk, dass eine Pause dsa Therapieziel behindern würde!! Die Arzthelferin meinte auch,dass diese Verordnung bei der Krankenkasse genehmigt werden muss ---dazu meinte ich dann, ob ich da nun irgendwie hingehen muss oder wie !??! Nein, meinte sie -durch den Vermerk sei das wohl sowas wie ne genehmigung und ich brauche mich da um nichts kümmern! Stimmt das nun wirklich; denn ich möchte nicht am Ende auf den Kosten sitzen bleiben oder wie wird sowas geregelt --kennt das hier auch jemand ?????? Vielen Dank schonmal und LG


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Hallo, ich kenne das vom KG Rezept. Da sollte ich "neuerdings" auch eine Genehmigung bei der KK einholen- sei wohl neu, gab es wohl auch schon mal. Ich bin zur KK hin und habe gefragt. Die übernehmen alles, wenn der Arzt es verordnet, dann ist es halt so- bekam ich als Antwort. Kleinere KK machen es aber wohl anders.Ich würde hingehen und nachfragen- dann weißt Du bescheid;0) Das ist alles so ein Wirrwarr, das der Eine meist nicht weiß, was wiklich benötigt wird, oder nicht. Frag immer sofort nach, dann bist Du auf der Sicheren Seite. Merke Dir auch die Namen Deiner Ansprechpartner!!!! LG Alexandra


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Hallo! Es ist wirklich KK abhängig, ob du das Rezept einreichen mußt oder nicht. Wir sind bei der TKK versichert, da brauche ich die Rezepte nicht einzureichen. Du mußt wirklich erst einmal nachfragen. LG Marion


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Hi, sämtliche Ersatzkassen(z.B.BEK,TKK,DAK) und inzwischen die auch die meisten Primärkassen(z.B.AOK,sogar die Knappschaft) verzichten auf die Genehmigungspflicht. Mindestens bis 31.12.Der Arzt kann auch über die "Regelpause" hin verordnen, muß es nur begründen können. Hat er ja bei dir. In der Physiotherapie ist es wenigstens so. Eine evtl. Möglichkeit wäre auch ( geht auch in Physiotherapie) den Indikationsschlüssel zu ändern. Bsp Physio: erst schmerzen im Rücken (WS) nun Probleme mit Hand(EX) ,somit beginnt ein neuer Regelfall. LG Jule