Mitglied inaktiv
Hallo Ihr ich habe heute meine Klinikrechnung von Ellert bekommen die evrlangen 45.- am Tag für die Mitaufnahme der medizzinisch notwendigen Begleitperson - 360,- alleine für diesen Aufenthalt, der nächste folgt. Gesetzliche Kassen zahlen das ab 2005 meine Behilfestelle aber erkennt es nicht an - tja und nun - selbst zahlen oder gibt es da neue Vorschriften die die Dame noch nicht kennt ??? dagmar
hallo! ich bearbeite selbst beihilfe im badv in bonn! wenn du magst, dann mach ich mich morgen mal auf der arbeit ein bißchen schlau. ich kann aber nicht verstehen, daß die keine medizinisch notwendige begleitperson anerkennen. ich würde erstmal auf alle fälle widerspruch einlegen. wie gesagt, ich werde morgen mal gesetzte wälzen. es sei denn, es weiß hier jemand auf anhieb bescheid! hab erst kürzlich nach drei jahren wieder angefangen muß mich also erst wieder was einlesen. gruß loulou
Hallo Dagmar, ich nehme an, der Sachbearbeiter hat nur auf das Alter des Kindes geschaut. Soweit ich weiß, gilt die medizinische Notwendigkeit bis 3 Jahre. Danach muss es wahrscheinlich extra begründet werden, eventuell mit Brief vom KiA. Ich würde den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, aus welchen Gründen das abgelehnt wurde. Das mache ich auch, wenn ich etwas nicht erstattet bekomme, was normalerweise erstattet wird. Meistens kann man das dann schon im Telefongespräch klären. Viele Grüße, junonie
Hallo ich hab ewig mit meiner bearbeiterin telefoniert und die sagt, dass der Satz im Pflegepauschalsatz enthalten sein muss. Seit letztes Jahr DARF aber das extra berechnet werden, da gibts bei den gesetzlichen Kassen neue Regelungen aber die Beihilfe hat das wohl nicht geändert. Für mich ist das ein Unding, denn warum stellt man Beamtender schlechter als die der Arbeiter und Angestellten, sind bei mir in der Summe bei beiden Aufenthalten fast 1000.- er muss ja nochmals ne Weile rein. Auch ein Unding, berechnet am Tag über 300 Euro für Pflege schwerstbehindertert, und er hats gemacht MEIN MANN ! Ist zulässig .... ALles das sehen gesetzlich Versicherte nicht was dan an Kosten verlangt wird, 9000.- Rechnung hab ich ohne Arzt für 10 Tage dagmar
Huhu ich hab ja ein Ärztliches Attest und bei schwerbehinderten ist das wohl eh anders. Nach 2 Stunden Telefon mit Klinik, beihilfe und privater Kasse kenne ich nun genau die Rechtslage, die armen Bearbeiter sind ja auch schuldlos, das ist der Gesetzgeber BUND dagmar
Hallo Dagmar, nach meiner erfahrung hängt es aber auch von der Klinik ab. Es gibt Kliniken, da ist das im Pflegesatz fürs Kind enthalten, da zahlt man nichts. Wir sind auch privat versichert (allerdings nicht Beihilfe), aber ich hätte ja gessehen, wenn wir eine Rechnung bekommen hätten, weil wir pro Kind sowieso einen Selbstbehalt von 1500 Euro haben (auch wir bekommen bei weitem nicht alles bezahlt, haben letztes Jahr darüber hinaus Kosten von 600 Euro gehabt, die jede GKK bezahlt, aber die privaten nicht).... Ich würde mit der Klinik verhandeln, dass die beim nächsten Mal nichts nehmen. Mir wurde klar gesagt, wenn das Kind als Privatpatient im Zweibettzimmer aufgenommen wird, ist mein Klappbett mitbezahlt - Essen natürlich extra, aber das ist ja ein Klacks. Das war übrigens in zwe Kliniken so. Bei Dr. Wirth hier auf diesen Seiten wurde das vor ein paar Tagen auch schon diskutiert, frag da noch einmal nach. So hohe Kosten für ein Klappbett, dass man in der Regel noch selbst bezieht, sind Wahnsinn. die sind doch froh, wenn ein Elternteil da ist, die könnten doch die Pflege eines gesunden Kindes schon nicht voll leisten, wie dann eines behinderten Kindes. Rede noch einmal mit der Klinik! Viel Erfolg. Gruß tina
..und für Ausdruck bekäme ich vielleicht gerade noch eine 4-
werde da morgen mal anrufen könnte ja auch ne eigene Liege mitbringen aber das sehe ich irgendwie auch nicht ein denn wir helfen soviel mit, dass man uns da noch bestraft ! Kalr, selbstzahlen, wem sagst Du das, bei uns ist auch einfach das Limit nun erreicht kürzlich hatte ich es mit ner Bekannten, ach wir gehen aus und die Verhinderungspflege nimmt ..., von Sowas kann ich auch nur träumen ! dagmar
Hallo Tina, die Beistellbettenregelung wird in den Stuttgarter Kliniken ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Ich nehme an, du sprichst von den durchgelegenen Pritschen im Olgäle (hab auch schon viele Nächte auf ihnen verbracht). Im Olgäle ist die Übernachtung für Eltern kostenlos und sogar erwünscht (außer auf der Intensivstation), eben weil die Schwestern aufgrund der Personalknappheit den (kleineren) Kindern nicht die Aufmerksamkeit geben können, die sie benötigen. Im Katharinenhospital ist das wieder anders. Dort bekommt ein Elternteil ein richtiges (bezogenes) Krankenbett (eine wunderbare Erholung nach vier Wochen Pritsche) und wird sogar mit Krankenhausessen verpflegt. Dafür werden allerdings 50 EUR pro Nacht für die Begleitperson in Rechnung gestellt. Letztes Jahr hat das meine (private) Versicherung noch übernommen. Viele Grüße, junonie
Echt, ich habs mir zwar nicht damit versaut, aber es war mit Abstand meine schlechteste Note und mündlich musste ich auch noch. Ich würde auf jeden Fall bei der Klinik anfragen. Wie gesagt, unsere Kinderklinik (Olgahospital Stuttgart) und auch die Filderklinik haben uns nichts berechnet und ich hatte die ganze Zeit eine Klappliege mit Bettwäsche. In letzterer hätten sie das Kind gar nicht ohne Elternteil aufgenommen. Ich glaube gesetzlich versicherte müssen 17 Euro selbst bezahlen, wenn es die kk nicht übernimmt, das weiß ich aber nicht genau. Viel Erfolg ich drück die Daumen! Für Eine Woche auf harter Liege mit Unterbrechungen schlafen (haben eigentlich alle Nachtschwestern keine Taschenlampe? und muss Fiebermessen alle 4 Stunden sein?) für 345 Euro ist einfach ein Hohn. Gruß Tina
Stimmt genau. Aber die Liege vom Olgahospital war im GEgensatz zu allem anderen richtig gut (ich habe selbst gewählt). Katharinenhospital ist ja auch nicht typischerweise eine Kinderklinik. Ich wusste gar nicht, dass die überhaupt jemanden mit aufnehmen. Gruß tina
http://www.rund-ums-baby.de/kinderklinik/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=8272&forum=120 Passt allerdings nicht ganz, weil es immer um Kinder bis 6 Jahre geht, aber eben auch um "medizinisch notwendig". Also gibt mal bei Prof. Wirth "Begleitperson" ein. Er schreibt eindeutig, dass es im "Ermessen der Klinik" liegen kann. Gruß tina
Ich arbeite in einem KH in der Abrechnung. Bei uns wird bei begründeter medizinischer Notwendigkeit für die Begleitperson nichts berechnet. Wir rechnen das auch nicht mit den gesetzlichen KK ab, also auch nicht mit den privaten, trotzdem wir in diesen Fällen 45,-- Euro pro Patient berechnen könnten. Ich denke die Vorgehensweise hängt tatsächlich von der jeweiligen Klinik ab. Sprich doch einfach nochmal mit denen und schildere deine Situation. Die verantwortlichen Menschen in der Verwaltung wissen oft einfach nicht über die genauen "Schicksale" Bescheid. Bei uns wird durchaus auch mal Rücksicht genommen oder sogar verzichtet. Für Begleitpersonen die ohne Begründung kommen, werden bei uns 25,00 Euro pro Nacht gerechnet. LG und viel Erfolg!