Vanillepudding
Hallo. Hab noch mal ne Frage zur Kinderreha. Wo macht es mehr Sinn zu beantragen? Bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger? Wo ist eher zu erwarten, dass genehmigt wird? LG
Hallo, ich war mit meiner Tochter auf REHA, bezahlt von der Rentenvers. Grundsätzlich MÜSSEN die Krankenkassen den Antrag bearbeiten, wenn der bei denen eingeht. Die Kassen genehmigen viel öfter als die Rentenvers. ABER sie wimmeln an die Rentervers.träger ab. TIPP: Schreib rein, dass "alle ambulanten Therapiemöglichkeiten erschöpft sind" und "die Mutter / der Vater eine umfassende begleitende Schulung benötigt". Diese Tipps gabs bei uns auf REHA. Und - die Rente genehmigt eine 2wöchige Verlängerung immer, bei der Kasse nur nach Antrag. Entscheiden musst Du, lass Dich aber von der Krankenkasse net abwimmeln. DIE MÜSSEN AUCH ZAHLEN!! Alles Gute, Philo
Ich denke mal,dass sowieso die Rentenversicherung entscheiden wird.
Auf der Seite der RVB steht aber auch, dass sowohl KK als auch RVB gleichwertig für die Zahlung der Reha zuständig sind...Also dürften die KK das ansich nicht abgeben!
Hallo, wir haben eine REHA beantragt ( bzw. Spz hat es gemacht), und der RVB zugeschickt. Die hat dann es weiter zur KK geschickt, Begründung - sie sind nicht zuständig für. Wir warten jetzt auf die Antwort von KK und es dauert.