zwimama
Hallo, mein Sohn (im April 10 Jahre) hat Asthma bronchiale. Wir möchten für ihn eine Kur beantragen.Unsere Fragen hierzu: Kann mein Mann als Begleitperson mit fahren (also ist unser Sohn noch jung genug dafür)? Wer würde denn dann das Gehalt von meinem Mann weiter bezahlen? und Hat jemand vielleicht noch ein paar Tipps, die wir beachten sollten? vielen Dank für eure Hilfe :)
Hallo!Ja,dein Mann kann als Begleitperson mitfahren.Er bekommt normal seine Lohnfortzahlung,als wäre er krank geschrieben.Die Reha wird bei der Rentenversicherung gestellt.Sehr gute Erfahrungen haben wir mit der Kinderklinik Tannenhof in Graal-Müritz ander Ostsee gemacht.Dein Mann bekommt dann evt. Schulungen,wie ihr als Erwachsene mit der Krankheit umgeht und welche Môglichkeiten der Behandlungen es gibt.
Aber bei einer Reha des Kindes gibt es für den Elternteil meines Wissens nach keine Lohnfortzahlung!
Ach ja,dort waren auch Mütter mit Kindern im Alter von 15 Jahren.Es gibt hier auch ein Forum für Mutter-Kind-Kuren.Dort gibt es oft hilfreiche Tipps.Du kannst mich gern fragen,wenn du noch etwas wissen möchtest!
Ganz lieben Dank :)
Möchtet ihr zu dritt oder nur die beiden fahren?
Natürlich kann er als Begleitung mit. Man könnte ihn auch separat als kurbedürftig anmelden, dann bekommt er auch Behandlungen. So sind wir beide mit unswr und Tochter damals zur Reha gefahren. Der jeweilige Hausarzt schreibt einen dann den Kurbedarf auf. Stress durch die Krankheit des Kindes zb.
Je nachdem was man denn will. Reine Begleitung oder selber auch Anwendungen.
Ach so,wahrscheinlich nur Lohnfortzahlung,wenn man selbst auch mit Kurzbedürftig ist.Das kann natürlich sein.
Hallo, meine Tochter (fast 6 Jahre) hat seit gut 5 Jahren Asthma bronchiale. Ihr müsst einen REHA - Antrag stellen (REHA, wenn die Krankheit schon da ist, finanziert von der Rentenversicherung, Kur ist vorbeugend und zahlt die Krankenkasse) Gute Erfahrungen haben wir in der Klinik Santa Maria in Oberjoch gemacht (Waren bereits 2x dort, für einen dritten Aufenthalt wurde der Antrag gestellt). Wichtig ist, im Antrag zu erwähnen, dass - alle ambulanten Maßnahmen erschöpft sind - die Eltern dringend geschult werden müssen, um mit der Erkrankung des Kindes zurecht zu kommen. Der Antrag wird bei der Rentenversicherung gestellt, Lohnfortzahlung gibt es für den begleitenden Elternteil. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit einer REHA gemacht und hoffen, dass auch die nächste wieder genehmigt wird. Bei Fragen gern PN, LG, Philo
Meine Tochter ist gerade 10 Jahre alt geworden und ich fahre als Begleitperson mit. Der Kinderarzt hat es im Antrag auch begründet
Ihr müsst eine Reha beantragen, keine Kur! Meine Kollegin durfte, auch nach Widerspruch, bei ihrem 11jährigen Sohn nicht mitfahren! Ich würde also die Begleitung und Schulung des Elternteils von Anfang an auf allen Unterlagen vermerken lassen. Ihr könnt über BfA oder Krankenkasse beantragen. Manche Arbeitgeber zahlen keinen Vorschuss für die Zeit und das Geld der BfA kommt erst rückwirkend. Eine Mama damals bei der Reha meiner Großen hatte dadurch ernsthafte Geldsorgen, denn alle Kosten laufen ja weiter. Zuzahlung für den Elternteil fällt nicht an, wenn ich mich recht erinnere.
Sieh mal, ein guter Überblick. Da steht übrigens, das Begleitung idR erstmal nur bis 10Jahre "automatisch" gewährt wird! http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rehabilitation_fuer_kinder_und_jugendliche.pdf?__blob=publicationFile&v=25
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