Mitglied inaktiv
kennt sich jemand mit dem thema Hartz4 und Behinderung bei Kind aus ? mich würde mal intressieren ob Pflegegeld angerechnet wird ? Und ob man einen anderen regelsatz bekommt bei Pflegestufe 1 und Schwerbeschädigtenausweis mit den Kennziffern B G H ? Am wichtigsten ist für mich aber , ob einem mit einem "behindertem " Kind mehr Wohnraum zusteht ? da meine Warmmiete über den Satz liegt was das Amt zahlt ohne Berücksichtigung meiner tochter LG
Hallo Also ob das mi mehr Wohnraum funktioniert glaub ich nicht denn du schreibst ja "Warmmiete" ist warscheinlich zu hoch das kann viele gründe haben zu viel wasser verbr. Heizung ect. wieviel Person seit ihr und wievil qm habt ihr . Pflegegeld ist ja Einnahmen denk schon das die angerechnet werden. Deswegen gibt es ja die möglichkeiten nur für die Kinder Wohngeld zu beantragen . Das heist du kanst Hartz4 bekommen aber zum bsp. dein Krankes Kind hat Kindergeld + pflegegeld und vielleicht noch unterhalt dann fällt sie ja raus und kann Wohngeld beantragen. ist ein bischen kompliezirt. Aber ok.LG
Pflegegeld wird nicht angerechnet. Wenn man einen Rollstuhl mit in der Wohnung unterbringen muß oder ein doch recht großes Pflegebett, diverse platzeinnehmende Apparaturen usw. stehn einem normalerweise 10qm mehr zu, bei anderen Behinderungen kommt es auf die Begründung an. Evtl. gibts ja auch eine Begründung warum ein Umzug nicht möglich ist, dann muß die Arge die zu hohe Miete zahlen.
wird also nicht angerechnet. Das zählt nicht mal bei mir als Pflegeperson als Einkommen bei der Lohnsteuer. LG
Wenn Du über dem Satz liegt, zahlen die bis zu dem Satz und den Rest musst Du selber bezahlen. Wenn Du das kannst, stört die der Rest nicht. Aber in Deinem Fall wird da sicher eh milder entschieden.