Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Kennt sich jemand aus? Erwachsenen-Dreirad

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Mitglied inaktiv

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Hallo! Das gehört zwar nicht so wirklich hier her, aber vielleicht kennt sich ja doch jemand aus. Ich bin 30 Jahre alt und trage seit 18 Jahren am linken Bein eine Prothese (das Bein hat eine angeborene Krankheit). Unser Sohn ist jetzt 1 Jahr alt (am 11.06.) Da ich durch meine Behinderung kein normales Fahrrad fahren kann, möchte ich gerne ein Erwachsenen-Dreirad haben um auch mal mit dem kleinen ne Radtour machen zu können! Wird sowas auch wohl von der Krankenkasse bezahlt? Oder gibt es zumindest Zuschüsse dafür? Als Kind hatte ich so ein Spezielles Fahrrad, welches (soweit meine Eltern sich erinnern konnten) von der KK bezahlt wurde. So ein Rad ist ja doch sehr teuer. Klar könnt ich jetzt bei der KK anfragen, aber die können schnell "nein" sagen, darum würd ich mich gern vorher über irgendwelche Möglichkeiten erkundigen! Vielen Dank schon mal! LG Birgit


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hallo habe folgendes gefunden : "Krankenkasse muss Therapie-Dreirad zahlen Das Therapiedreirad kann ein Hilfsmittel sein, auch wenn es keine Behinderung ausgleicht, aber der Unterstützung der ärztlichen Behandlung dient, und kein anderes Mittel zur Verfügung steht, das denselben Erfolg mit geringerem Kostenaufwand erzielt. Der 1990 geborene Kläger ist als Folge seiner Frühgeburt blind. Außerdem leidet er an Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen. Zur Förderung seiner Mobilität wurde ihm von der behandelnden Augenärztin ein sog Therapie-Dreirad verordnet. Die beklagte Krankenkasse lehnte diese Leistung als nicht notwendig ab; sie diene nicht der medizinischen Rehabilitation. Das SG hat der Klage auf Kostenerstattung für das inzwischen selbst gekaufte Dreirad stattgegeben, das LSG sie hingegen abgewiesen: Das Dreirad sei kein Hilfsmittel, um den Sehverlust auszugleichen. Soweit es geeignet sei, die Mobilität zu verbessern, habe es therapeutische Wirkungen und sei aus diesem Grunde kein Hilfsmittel. Als Heilmittel sei es auch nicht zu gewähren, weil es an einer fachkundigen Anleitung durch einen zugelassenen Therapeuten fehle. Mit der Revision macht der Kläger weiterhin geltend, dass das Dreirad ein Hilfsmittel sei, weil es geeignet sei, die Funktionsdefizite aufgrund seiner Behinderungen auszugleichen. Das Bundessozialgericht gab der Revision des Klägers statt. Das Therapiedreirad kann entgegen der Auffassung des LSG ein Hilfsmittel sein, auch wenn es keine Behinderung ausgleicht, aber der Unterstützung der ärztlichen Behandlung dient, und kein anderes Mittel zur Verfügung steht, das denselben Erfolg mit geringerem Kostenaufwand erzielt. Weil das LSG dazu keine Feststellungen getroffen hat, insbesondere die eingeholten Gutachten nicht gewürdigt hat, war der Rechtsstreit zur Nachholung dieser Feststellungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. (Urteil des BSG vom 30.01.2001 Az.: B 3 KR 6/00 R) " nach dem o.g. urteil gehe ich davon aus das es sich immer um einzelfallentscheidungen handelt - d.h. du brauchst ein ärztl. attest , einen kostenvoranschlag und dies mußt du dann bei deiner gesetzl. kk einreichen mfg pflaumenmus


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Ich werd dann nächste Woche mal mit meinem Arzt sprechen! LG Birgit


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Hallo, Was deine Vorrednerin geschrieben hat,ist ein Kampf ohne Ende.Habe selber beide Sprunggelenke geschient,durch Ohrops Gleichgewichtsstörungen und zwei Kinder.Nach acht mal Ablehnung des MDKs der Krankenkasse,haber wir so ein Rad bei Ebay errsteigert. Kann ich dir nur empfehlen,sonst bist du noch nach Jahren ohne Rad.Wir haben nach drei Jahren aufgegeben. Alles liebe und viel Glück Lilly


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Ja du bekommst das Fahrrad von der Krankenkasse du solltes es dir aber verschreiben lassen ist preis werder brauchst du nicht zuviel zu zahlen es ist sonst sehr teuer. gruss birgit