Mitglied inaktiv
Hallo Ihr, ich habe gerade mal wieder Ärger mit meiner Kasse... Wiebke, unsere Große, ist Legastheniker und hat ADS. Sie ist kaum zu ertragen je älter sie wird und nun haben wir über Beziehungen endlich eine Praxis gefunden die Therapietermine freihat. Das bedeutet alle zwei Wochen 250 km fahren was die kasse ja nicht zahlen wird. Ich überlege mir nun ernsthaft ob denn das Krankheitsbild, das ja nicht weggeht, einen Behindertenausweis rechtfertigt dass man zumindest einen Teil der Kosten über die Steuer wiederbekommt. Wer hat denn da Erfahrungen ? Ich hatte mal ein tolles Büchlein da konnte man an hand der Krankeitsnamen die %-Zahlen rauslesen nur hab ichs verliehen und nie wieder bekommen.... dagmar
Hallo Dagmar, es ist möglich, für die Diagnose einen Antrag auf einen Behindertenausweis zu stellen. Die ERfolgsaussichten sind auch einigermaßen gut. 30 % solltest Du ohne Probleme durchbekommen - d.h. Steuerfreibetrag von 300? Euro... Weiterhin hast Du die Möglichkeit, Fahrtkosten für Angehörige zu Ärzten bzw. in Therapien zum jeweils gültigen km-Satz als Außergewöhnliche Belastung anzugeben, auch wenn Dein Kind nicht explizit behindert ist (das gilt übrigens für alle Angehörigen, auch wenn Du die Omma zum Arzt fährst, das muß noch nicht mal regelmäßig sein - nur lohnt es sich normalerweise erst ab "regelmäßig"). Ich habe in dieser Steuererklärung die Fahrtkosten für Lars abgesetzt - ohne jeglichen Protest seitens des Finanzamtes. Mail mich an, wenn Du ein entsprechendes FG-Urteil brauchst. Liebe Grüße Chris & Co.
Hallo Dagmar, generell kann ich Deine Frage zwar auch nicht beantworten, aber ich weiß, das wir damals alle unsere Fahrten die wir hatten wie Lucas akut krank war von der Steuer abgesetzt haben, + meine Krankenhausgebüren weil ich dageblieben bin, + die Quittungen von den Parkgebühren die sich täglich vor dem Krankenhaus angesammelt haben und wir haben es anstandslos zurückbekommen. Ansonsten kann ich dir nicht viel weiter helfen. Außerdem ist das bestimmt nicht die Reglung die du wolltest, denn die Kosten müsstest du ja erst einmal vorlegen. Ist schon ein blödes System, aber ärgern bringt nichts, das raubt einem nur die Nerven! Moni
Hallo ihr also bei uns haben sie es bei Ellert erklärt dass Du bei behinderten eine Pauschale absetzen kannst bei Nicht behinderten musst Du es aufschreiben und dann wirklich über die Grenze kommen und die scheint sehr hoch zu sein... dagmar
Welche Krankenkasse habt ihr denn? Ich habe mit meiner keine Probleme LG Melanie
Liebe Melanie, dann hast Du Glück mit Deiner KK! Unsere - doch sehr kulante - BKK zahlt mir nämlich auch nicht die Fahrtkosten zu Ergotherapie, Heilpädagogik, zum Facharzt, in die Kinderklinik etc... Die KK, die solche Fahrten bezahlt, möchte ich doch gern sehen! I.Ü. habe ich mich nochmal schlau gemacht: ADS ist eine anerkannte Krankheit, da hast Du recht und auf ADS wird man wohl keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Aber - das große ;-) - ein evtl. vorhandenes hyperkinetisches Syndrom als Begleiterkrankung eines ADS ist sehr wohl eine Indikation für einen Schwerbehindertenausweis mit ca. 30 % (so nicht noch andere Handikaps dazukommen). nochmal zu "außergewöhnliche Belastung" und Steuer: die "zumutbare Belastung" liegt (Du hast doch mind. 3 Kinder?, soviel ich weiß) bei Euch bei 1 % vom Bruttojahreseinkommen. Aber bei Fahrtkosten für 250 km alle 2 Wochen bist Du doch recht schnell über dieser Grenze (sämtliche Rezeptgebühren sammeln, sämtliche Fahren zu irgendeinem Arzt dokumentieren, auch die Medis, die Du selbst in der Apo gekauft hast, Pflaster, etc. und evtl. die Kosten für eine Zahnbehandlung bzw. eine neue Brille...). Ich hoffe, ich konnte Dir helfen - Du kannst mich auch gern anmailen. Liebe Grüße Chris & Co.