Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Für alle die es Interessiert Kiga-Beitrags- Erlaß behinderte Kinder

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Guten Abend, Gestern bekam ich das Schreiben, hatte ja schon mal gepostet letzte Woche das bei uns jetzt die Kiga-Beiträge für behinderte Kinder in I-Kiga entfallen. Hier ein Auzug aus dem Brief. " Gemäß Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vom 21.07.2005 und 17.07.2005 zahlen die Eltern, deren Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen sind, ab dem 01.08.2005 keinen Elternbeitrag mehr. Die Kosten werden vom LVR übernommen. Damit wurde erreicht, dass diese Kindern den Kindern mit Behinderungen in den Sondereinrichtungen gleichgestellt werden. In Sondereinrichtungen werden per Gesetz keine Elternbeiträge für Kinder mit Behinderungen erhoben. Eltern soll die Entscheidung, für ihre Kinder mit Behinderung eine integrierte Tageseinrichtung zu wählen, erleichtert werden. Für Regelkindergärten obliegt dem örtlichem Jugendamt als Träger der Jugendhilfe gemäaa § 17GTK der Einzug der Elternbeiträge. Die Elternbeitragseinnahmen decken einen Teil der Betriebskosten, die für eine Kindertageseinrichtung anfallen. Da für die behinderten Kinder in integrativen Gruppen keine gesetzlichen Elternbeiträge ab dem 01.08.2005 erhoben werden, entsteht ein Einnahmeausfall. Diese fehlenden Einnahmen werden dem örtlichen Jugendamt vom Landschaftsverband örtlicher Träger der Sozialhilfe erstattet. Um diesen Erstattungsbeitrag dem Landschaftsverband mitteilen zu können, bin ich gehalten Ihren eigentliche zu zahlenden Elternbeitrag zu ermitteln. " Sorry war etwas lang LG Barbara


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Hallo, mein Sohn geht Einzelintegrativ in einen Regelkindergarten. Muß ich nun diese Beiträge auch nicht selbst bezahlen? Wenn nicht, wo stelle ich den Antrag auf Übernahme? Bitte möglichst per Email antworten, ist hinterlegt! Gruß Andrea


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Hallo Barbara! Es kommt wohl drauf an wo man in NRW wohnt und welcher Landschaftsverband für einen Zuständig ist.Bei uns ist es der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der übernimmt die kosten leider noch nicht.Angeregt durch dein Posting,werde ich aber mal an den Verband schreiben und nachhaken warum es in einem Bundesland so unterschiedliche Regelungen gibt.Bin mal gespannt was die mir antworten werden! LG


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Für Interessierte noch ein bisschen was zu Lesen dazu :-) Liebe Grüße Sabine Rundschreiben Nr. 42 / 440 / 25 (17.08.2005) Förderung der Einzelintegration im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII für die in Einrichtungen nach dem GTK betreuten Kinder mit Behinderung Sehr geehrte Damen und Herren, der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland hat in seiner Sitzung vom 05.07.2005 beschlossen, die Einzelintegration in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2005 - begrenzt auf 150 Plätze - im Rahmen einer freiwilligen Leistung in Höhe von 7.978,- ⁄ pro Kind zu fördern. Gleichzeitig hat der Landschaftsausschuss entschieden, im Rahmen dieser Maßnahme vom Einzug des Elternbeitrages für die Kinder mit Behinderung in Einrichtungen nach dem GTK abzusehen. Für die Einzelintegration bedeutet dies, dass die Eltern dieser 150 Kinder, für die auf der Grundlage dieser Konzeption Leistungen gem. § 53 SGB XII erbracht werden, auch von der Beitragszahlung zu befreien sind. Die Einzelintegration bildet neben der Betreuung in Integrativen Tagesstätten und in Sonderkindergärten die dritte Säule in der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung. Um eine ganzheitliche Entwicklung sowie eine angemessene Förderung von Kindern mit einer Behinderung sicherzustellen, wurde eine Rahmenkonzeption für die Einzelintegration erarbeitet, die der Beschlussfassung über die Förderung zugrunde liegt. Der zur Durchführung der Einzelintegration entstehende behinderungsbedingte Mehraufwand bei den Personalkosten wird mit Aufnahme eines Kindes ab dem 01.08.2005 vom Rheinischen Sozialamt des Landschaftsverbandes finanziert. Diese durch die Aufnahme eines Kindes mit einer Behinderung entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die zu beschäftigende Fachkraft sind separat mit dem Rheinischen Sozialamt abzurechnen und nicht in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen. Gleiches gilt auch für die Elternbeiträge im Rahmen der Einzelintegration. Der Beitrag ist jeweils gem. § 17 GTK festzusetzen und im Rahmen der Betriebskostenberechnung dem Gesamtbeitragsaufkommen hinzuzurechnen. Die infolge der konzeptionell bedingten Gruppenreduzierung entstehenden ‚Mehrkosten werden mit Billigung des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration, zunächst befristet auf drei Jahre über das GTK finanziert. (siehe hierzu beigefügten Erlass vom 30.05.2005) 1. Einzelintegration Die Aufnahme einzelner Kinder mit Behinderung in Regeleinrichtungen ist eine ergänzende Betreuungsform zu den Angeboten der integrativen und heilpädagogischen Gruppen. Die Einzelintegration kann nur gelingen, wenn die nachfolgende Rahmenkonzeption umgesetzt wird. Um der Vereinzelung der Kinder mit einer Behinderung vorzubeugen, wird die Aufnahme von 2 bis 3 Kindern mit einer Behinderung empfohlen. Die pädagogischen Kräfte und der Träger der Einrichtung müssen sich mit dem Gedanken der gemeinsamen Erziehung auseinandersetzen und ein integratives Konzept entwickeln. Ein solches Konzept kann nur erfolgreich sein, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereit gestellt werden. Die ganzheitliche Förderung und Begleitung der Kinder mit einer Behinderung erfordert, dass heilpädagogische und therapeutische Hilfen mit in die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit eingebunden werden. Integrative Pädagogik hat drei wesentliche Schwerpunkte: Handeln statt Behandeln, Gewähren statt Vorenthalten, pädagogisch differenzieren statt Kinder zu besondern oder auszusondern. Die Einzelintegration gelingt dann, wenn alle Kinder in einer Regelgruppe zu ihren individuellen Lernprozessen kommen und kein Kind in einer Sonderstellung verbleibt. 2. Rahmenkonzeption 2.1. räumliche Voraussetzungen: großer Gruppenraum, kleiner Gruppenraum • Pflegebereich für die besonderen Aufgaben • Mehrzweckraum 2.2. pädagogische Voraussetzungen: eine Konzeption, die die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne eine Behinderung aufzeigt • Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Therapeuten, die mit den Kindern arbeiten • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern • Vernetzung mit anderen Institutionen, in denen die Kinder mit Behinderungen begleitet werden • Reduzierung der Gruppenstärke auf der Basis der Kinder mit einer Behinderung ( max. um 5 Plätze) 2.3. personelle Voraussetzungen: Fachkraft und Ergänzungskraft pro Gruppe • Erwerb von heilpädagogischen Kenntnissen (durch Fortbildungsmaßnahmen) der pädagogischen Mitarbeiterinnen • Pädagogische oder therapeutische Fachkraft zusätzlich pro Kind für den behinderungsbedingten Mehraufwand Ziel dieser Rahmenkonzeption ist es, Einrichtungen langfristig für die gemeinsame Erziehung zu qualifizieren. 3. Antragsverfahren: Die Eltern oder Sorgeberechtigten eines Kindes mit einer Behinderung beantragen einen Platz auf Einzelintegration in einer Tageseinrichtung für Kinder beim örtlichen Jugendamt. Vor dem Hintergrund der Jugendhilfeplanung und Fachlichkeit vor Ort bitte ich die Jugendämter, die Anträge der Eltern mit Stellungnahmen des Gesundheitsamtes, des Spitzenverbandes und der eigenen Stellungnahme an das Rheinische Sozialamt weiterzuleiten. Das Rheinische Sozialamt des Landschaftsverbandes stellt die notwendige Hilfe fest und leitet diese Feststellung an das Landesjugendamt weiter. Das Landesjugendamt erteilt - nach Abstimmung und Beratung mit dem Jugendamt, dem Spitzenverband und dem Träger - die Genehmigung der Einzelintegration mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis. Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen wie unten angegeben gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland In Vertretung Mertens Ihre Ansprechpartner und Verfasser dieses Rundschreibens: Pädagogisches Konzept / Fachberatung: Landesjugendamt Frau Pfeiffer Tel.: 0221- 809 6759 / Frau Nieling Tel.: 0221- 809 6756 Betriebskosten GTK / Beratung, Integration: Landesjugendamt Frau Muth-Imgrund Tel.: 0221- 809 6741 / ragna.muth-imgrund@lvr.de Rheinisches Sozialamt des Landschaftsverbandes Rheinland: Frau Irlenbusch Tel.: 0221- 809 6461 / Herr Kronenberg Tel.: 0221- 809 6446 Textquelle: http://www.lvr.de/FachDez/Jugend/fachthemen/kindergarten/fuer+traeger+u+jugend/betriebskosten/nr440bk.pdf


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Hallölle, meine Kleine geht nächstes Jahr in die Integrationsgruppe als Integrationskind. Wir leben in Bayern. Wo kann ich hier Infos herbekommen, ob wir befreit werden oder nicht???? Sie hat CF und 60 % Schwerbehinderung. Liebe Grüße Renate


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Bei uns ist das Jugendamt und Sozialamt dafür zuständig.