Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten

Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, Vielleicht sind hier einige, die sich mit dem Thema auskennen. Unser Sohn hatte eine OP in einer ca. 80 km entfernten Uniklinik. Wurde dahin überwiesen. Nun machte mich jemand darauf aufmerksam, dass man die Fahrtkosten ja von der KK wiederholen könne. Auch für die Vorstationäre Aufnahme fünf Tage vorher. Jetzt bekam ich zwei Formulare mit zig Angaben, eins vom Arzt, wo er bestätigen soll, dass es keinen näheren Behandlungsort gibt, mit Angabe der ICD, Behandlungsdauer, usw usf. Eine von zuhause, wo u.a. die Frage steht, ob die Begleitperson zwischenzeitlich heim fuhr etc. Normalerweise beantrage ich solche Sachen nicht. Aber da mit die KK an anderer Stelle sehr geärgert hat, dachte ich, ich hol mir hier wieder etwas Geld zurück. Aber damit jetzt zum Arzt.... Die haben doch alles bei der KK. Diagnosen, Angaben über die Dauer des Aufenthaltes (Rechnung des KHs), gut, die Bestätigung, dass es die nächstmögliche OP-Möglichkeit war, da hätte ich die Überweisung kopieren müssen.... Hattet ihr das auch? Stellt sich meine KK hier mal wieder affig bürokratisch oder ist das wirklich “standard“? Danke für Eure Erfahrungen! Liebe Grüße Anna


Himbeere90

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Wir holen und das Geld auch wieder! Meist bitten wir den Arzt (geht ja auch bei einzelnen Terminen, zb Orthopädin) um eine Bescheinigung für die Fahrtkosten. Da sammel ich immer ein paar, mache ein kurzes Anschreiben. Das kommt zur Krankenkasse (tk) und dann haben wir das Geld auch bald. Beim ersten Mal wollten die auch das Formular haben mit Diagnose, das es die nächste beste ist (oder eben DIE beste, da zahlen die auch 350km nach berlin) und wie wir gefahren sind


Tini_79

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Wenn es die Möglichkeit gibt, warum nicht? Zusätzlich kannst du jede Fahrt auch im Lohnsteuerjahresausgleich mit 0.30/ km ansetzen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Echt? Aber nur wenn die Kosten für Gesundheit (außergewöhnliche Belastung) generell über die “zumutbaren Belastungen“ hinausgeht, oder? Darüberhinaus noch eine Frage: eine Begleitperson ist ja bei Kindern ab 8 nicht mehr “medizinisch erforderlich“ - außer ggf bei schwerbehinderten Kindern. Wie ist das aber, wenn man das Kind ja fahren muss? Ich kann mein 13-jähriges Kind ja schlecht ins Taxi setzen morgens um fünf. Viel Spaß bei der OP nachher um sieben! Aber so stellen die sich das ja vor, oder? Schließlich hatten wir das schon mal an anderer Stelle, dass ich bei einem Klinikaufenthalt keine Kindkranktage nehmen durfte, weil Kind über acht und somit keine “medizinische Erfordernis“ gegeben war. Oder hab ich da einen Fehler bei der Beantragung gemacht? Nicht falsch verstehen... ich nutze trotz drei Kindern und einem chronisch Kranken seltenst Kinderfreitage und beantrage auch nicht jeden Mist, weil ich eigentlich froh bin, dass unser Gesundheitssystem so ist, dass unsere Kinder wirklich sehr gut versorgt sind (zumindest bilde ich mir das ein, vl. hätten uns die sauteuren Immunglobuline schneller geholfen, die auch schon im Raum standen...) Aber ab und an eine kleine Rückerstattung wenn die Aufwendungen sehr hoch werden, wär schon nicht schlecht.


Tini_79

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Ja, grundsätzlich nur nach zumutbarer Belastung. Aber diese Grenzen wurden ja 2017 geändert, bzw die pauschale Berechnung abgeschafft, sodass man nun u.U. schneller zumindest etwas absetzen. Nur mit Fahrtkosten wird man das eher nicht schaffen bei normalem Einkommen, aber lass eine Brille dabei sein, oder Zahnarztkosten/ Spange usw. Also ich schreibe wirklich „jeden Pups“ auf und habe dieses Jahr rückwirkend für 2015 nochmal was wiederbekommen. Mit ambulanten OPs ging es uns auch schon so- meine Dreijährige wurde dieses Jahr operiert. Leider, leider bekam ich zwei Tage vorher so einen starken Husten, dass ich mich echt krank schreiben lassen musste... Total blöd das System- auch wenn man nie die Kind krank Tage nehmen würde, bekommt man für eine ambulante OP des Kindes keinen Cent.