Mitglied inaktiv
weiss jemand darüber bescheid?bekommt man auch geld, wenn man ein kind hat dass gepflegt werden muss,amn deshalb nicht arbeiten kann???? danke,gruss fabenneke
nein, das hat mit der Pflegededürftigkeit des Kindes nichts zu tun. Für das Kind wurde lediglich ein der Behinderung angemessener Betrag bei der Berechnung des alten Erziehungsgeldes berücksichtigt. Weiß aber nicht ob das beim neuen auch so ist. Lg Antonie
ja aber das ist doch gemein,weil ich ja deshalb nicht arbeiten gehen kann!!! finde ich ungerecht!!! gruss fabenneke
tja, geht mir auch so, Emma hat Pflegestufe III, 100% GdB, alle Merkzeichen außer blind ...und ich arbeite trotzdem, seit sie in den Kindergarten "geht", allerdings nur 12 Stunden in der Woche... lg Antonie
hast du dich denn schon erkundigt, ob es wirklich so ist?meiner hat auch pflegestufe 3. gruss fabenneke
wer sollte das denn auf Basis welchen Gesetzes zahlen? Für die Pflegeleistung gibt es Beiträge zur Rentenversicherung, das war es dann aber auch schon. In anderen Ländern gibt es nicht mal ne Pflegeversicherung, da gibt es gar nichts. da mein Mann Australier ist, wollten wir eigentlich dahin zurück, aber die Leistungen dort sind so viel weniger als hier, das kann man dem Kind einfach nicht zumuten. LG Antonie