Mitglied inaktiv
Ich möchte mich über unseren ehemaligen KA bei der Ärztekammer beschweren. Hat jemand Ahnung davon, an wen schreibt man, was passiert danach, usw? Hat das schon mal jemand gemacht? Bitte viele Antworten Danke, Tina
du dich beschweren willst ??
würde mich auch interessiern. was war den? bin arzthelferin und könnte mich mal erkundigen..
Beide Kinder haben im Moment Fieber. Ich antworte euch heute abend. LG, Tina
Hallo, wir haben gerade bei der Ärztekammer Nordrhein einen "Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung" gestellt, da wir glauben, dass Leas (körperl.) Behinderung auf einen Behandlungsfehler bei der Geburt zurückzuführen ist. Ebenso der bei der Geburt nicht erkannte Schlüsselbeinbruch. Die Ärztekammer Nordrhein hat eine Gutachterkommission, an die man sich wenden kann. Ich denke mal, so eine Gutachterkommission wird es bei jeder anderen Ärztekammer auch geben. Wenn du die von Nordrhein brauchst, kannst du mich ja mal anmailen. Allerdings hat uns die Ärztekammer auch mitgeteilt, dass so ein Antrag eine Bearbeitungszeit von ca. 15 Monaten in Anspruch nimmt. Man muss außerdem alle vorhandenen Unterlagen einreichen und eine Entbindungserklärung der ärztlichen Schweigepflicht abgeben. Wenn du noch weitere Fragen hast, bitte auch anmailen. LG, Katrin
Hallo Kathrin, kannst du mir mal bitte sagen, was man davon hat? Blöde Frage, ich weiß, aber ich überlegen das gerade, was habe ich davon? Und noch etwas, wie geht die Beschwerde dann weiter? Die Gutachterkommission begutachtet den Fall also, un dann? Was wenn du recht bekommst, und was, wenn der Arzt sagt, Rufschädigung? Sorry für die Fragerei, aber ich frage mich gerade, welche Kreise das ziehen kann. Danke schon mal für deine Antwort, LG, tina
Also, wir haben den Tipp von einer Kundin meines Mannes bekommen, die in einer Klinik hier in der Umgebung in so einer Art Rechsabteilung tätig ist und bereits öfter damit zu tun bekommen hat. Was haben wir davon? Wir bekommen ein Gutachten, mit dem wir gegebenenfalls auch gerichtlich gegen den entsprechenden Arzt vorgehen können. Wenn wir das denn wirklich tun sollten. Uns selbst ging es in erster Linie darum, dass diese Angelegenheit sowohl bei der Ärztekammer als auch in der entsprechenden Klinik aktenkundig wird. Außerdem kann ich mir hinterher nicht vorwerfen, ich hätte in dieser Richtung nichts unternommen; was die Förderung unserer Tochter angeht, tun wir und unsere Therapeuten und Ärzte alles mögliche, natürlich entstehen uns dadurch zusätzliche Kosten (die wir natürlich gerne in Kauf nehmen). Wenn ich aber die Gelegenheit bekommen sollte, einen Teil der Kosten wieder zu bekommen, und sei es vor Gericht, werde ich das sicherlich tun. Dass der Arzt dir sagt, dass du Rufschädigung betreibst, kann dir auch bei jeder anderen Beschwerdeart passieren. Ich denke aber, wenn durch die Prüfung einer Kommission der Ärtzekammer, der er auch angehört, herauskommt, dass kein Behandlungsfehler vorliegen sollte, ist es sicherlich etwas anderes, als ob man alles an die große Glocke hängt und es kommt am Ende dabei heraus "Oops, sorry, leider doch nicht so, Fehler!" Diese Überprüfung läuft nur zwischen den beschuldigten Ärzten, Kammer und Patient ab. So, das ist jetzt zwar etwas länger geworden, aber ich hoffe, ich konnte dir unsere Beweggründe ein wenig offen legen. LG, Katrin
Hallo zusammen, also, unsere Geschichte ist ziemlich lang, ich schreibe mal ne Kurzform. Vor genau 3 JAhren hat unser dämlicher KA einen HWI nicht erkannt. Virusinfektion lautete seine Diagnose. Selbst als ich zum 3. mal bei ihm war, ging er nicht davon ab. Als ich sagte, sie hat hohes fieber, es geht ihr schlecht, Schmerzen usw. meinte er doch tatsächlich: Immer diese Mütter über 30 mit nur einem Kind. Hysterisch bis zum geht nicht mehr stehelen sie uns die Zeit mit eingebildeten Krankheiten, ... Muß dazu sagen, es war mein erstes Kind, ich hatte gerade bzgl Krankheiten Null Ahnung, und war überzeugt, daß der KA recht hat. Mit HWI hatte ich nie zu tun. Erst die Vertretung des KA hat den mittlerweile zu einer schweren Nierenbeckenentzündung entwickelten HWI erkannt und AB verschrieben, leider zu spät. Am anderen Morgen hatte sie einen Fieberkrampf, kam mit dem Notarzt ins KH, mußte 14 Tage dort bleiben. Noch heute leidet sie unter den Folgen. Sie bekommt seit 3 JAhren AB, wurde bereits operiert und muß in 6 Wochen wieder operiert werden. So, daß war mal unser Fall in Kürze, was kann ich tun? Ich weiß, daß bereits Beschwerden gegen den KA laufen und ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, daß er sich mal wieder mehr auf die Kinder konzentriert anstatt auf seine Rennpferde. Denn in dieser Situation hätte er einen Urintest machen MÜSSEN, da gibt es keine Entschuldigung für. LG, Tina