Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Behindertentestament / WICHTIG!!!

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Hallöchen! Gestern Abend war ich auf einen hochinteressanten Vortrag zum Thema "Behindertentestament". Kann nach dem was ich da gehört habe nur allen Eltern eines behindeten Kindes (egal wie alt!!) empfehlen, sich einen fähigen Rechtsanwalt zu suchen, der sich mit diesem Gebiet auskennt und mit ihm ein Behindertentestament zu eröffnen!! Superwichtig, damit im Falle des Falles euer Kind nicht nachher ohne Erbe dasteht, weil sich der Sozialleistungsträger alles abgezogen hat!!! Viele Grüße Sabine Erbanspruch des behinderten Kindes - Ansprüche des Sozialhilfeträgers vermeiden http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/behindert.php http://www.rechtslexikon-online.de/Behindertentestament.html http://www.intakt.info/information/limmer.htm


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Hallo Sabine warum darf man ein behindertes Kind eigentlich nicht enterben ? Ellert kann mit Geld nie was anfangen und der Staat soll es ja auch nicht bekommen.... dagmar


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Hi Dagmar! Der Begriff "Enterbung" wird allgemein eigentlich falsch verstanden. Enterben bedeutet nämlich gar nicht, dass der Enterbte gar nichts bekommt, sondern nur, dass er nicht besonders bedacht wird. Allerdings hat auch ein enterbtes Kind im Erbfall automatisch Anrecht auf den sogenannten Pflichtteil ("Pflichtteilsansprüche") und wie der Name schon sagt, ist das Pflicht, dass das Kind hier nicht ler ausgeht und diese Ansprüche können nur in ganz bestimmten Fällen umgangen werden. Behinderung ist dafür kein Grund. Und ich nehme doch mal an, dass Ellert auch Bedürfnisse und Wünsche hat, die befriedigt werden wollen ;-) oder vielleicht eine Krankheit bekommt, deren behandlungsmöglichkeiten über das hnausgehen, was von der Kasse getragen wird. Das hier Vorsorge getroffen wird, regelt das Behindertentestament, indem einerseits vermieden wird, dass das Kind selbt vermögend wird und dadurch das Geld an den Sozialhilfeträger fließt, bis es weg ist und andereseits jemand eingesetzt wird (Testamentsvollstrecker und Betreuer), der ein Auge auf die Bedürfnisse des Kindes hat und sie mit dem Vermögen wo es geht deckt. Ich schwer, das in ein paar Worten zu beschreiben, aber nach dem Vortrag gestern (gehalten von einem Rechtsanwalt der selbst einen behindeten Bruder hat und darum nicht nur als Anwalt gesprochen hat, der ein "Produkt" anpreisen will) wurde mir die Notwendigkeit eines Behindertentestamentes sehr bewusst. Ich kann nur jedem empfehlen, sich da von einem Anwalt mit entsprechender Fachkenntnis beraten zu lassen! Liebe Grüße Sabine


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Hallo Susanne bei uns ist es eben so es wird ein Haus zum Erben geben und vier Kinder.Drei davon die ggf eigene Familie haben und darin wohnen wollten und wenn der Regelerbteil 1/4 auszuzahlen wäre ist es ja viel mehr als nur 1/8 ! Wir haben erlebt dass ein Haus wegen sowas verkauft werden musste da die Sozialhilfeträger ( Opa Altenheim) das geld einkassiert hat wegen der Sdozialhilfeschulden, früher gabs die Pflegekasse nicht. Aber ich gebe Dir recht, man muss es regeln, man weiss nie wie schnell sowas gehen kann. Wir müssen auch regeln, dass unsere Kinder im Fall des Todes nicht die Auszahlung verlangen können wenn mein mann oder ich sterben nur testamente sind sooooo teuer. Gibts denn ein verzeichnis der Notare die auf sowas spezialisiert sind ? dagmar


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Hallo Dagmar! Ein Verzeichnis habe ich nicht und weiß auch nicht, wie man da rankomen könnte. Aber ich kann dir die Adresse geben von dem Anwalt, der den Vortrag hielt geben. Vielleicht wohnst du ja sogar in der Nähe oder aber er kann dir vielleicht KollegInnen in deiner Umgebung nennen?!? Herr Walter E. Jonen Paul-Langen-Straße 48 53229 Bonn-Holzlar Tel.: 0228/9456622 Fax.: 0228/9456612 Kanzleistunden sind montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr. Mittwochs ist geschlossen. Liebe Grüße Sabine P.S. Du hast geschrieben: "Wir müssen auch regeln, dass unsere Kinder im Fall des Todes nicht die Auszahlung verlangen können wenn mein Mann oder ich sterben". Hier gibt es die sogenannten "Berliner Testamente" die die Klausel enthalten: "Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein". Für das Kind mit Behinderung bringt dies keine Lösung des Grundproblems, denn die Kinder werden dabei zwar enterbt, dadurch entstehen jedoch trotzdem die sogenannten Pflichtteilansprüche und die Pflichtteilansprüche eines Kindes mit Behinderung leitet der Sozialhilfeträger wiederum auf sich über! Folge wiederum: Das Kind mit Behinderung hat keinen persönlichen Nutzen von seinem Anteil. Lösung: Behindertentestament ;-)


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Hallo Dagmar, ich nochmal :o) Gerade wurde in der Down-Syndrom-Mailingliste (wo ich die Sache mit dem Behindertentestament auch gepostet hatte) der Hinweis gegeben, dass die Lebenshilfe e.V. wohl Listen mit Anwälten hat, die sich mit dem Gebiet "Behindertentestament" auskennen. http://www.lebenshilfe.de Viele Grüße Sabine