Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Tochter ist gehörlos und bekam letztes Jahr ein CI. Nun müssen wir ihren Behindertenausweis verlängern lassen. Sie hatte bis jetzt 100% mit den Merkzeichen G, H, RF, Gl und B. Weiss jemand von Euch, ob sich mit dem CI daran etwas ändert, oder ob sie noch andere Merkzeichen dazu bekommt? Und seid Ihr von den GEZ-Gebühren befreit? Unser Antrag wurde abgelehnt. Viele Grüße Heike mit Lena & Laura
hallo ja ich bin selber gehörlos und habe auch 100 prozent mit dem merkmalen g und rf. und bin befreit bei der gz musste allerdingst ein freches brief schreiben an denen weil die immer wieder ein beweis haben wollten und ich hatte ja ein brief von versorgungsamt mit unbefristet geschickt. aber da deine tochter ein ci bekommen hat denke wird es sich ändern da sie ja hören kann oder ? bekommt sie auch gehörosen geld? am besten fragt du mal in einer gl forum nach die wissen mehr bescheid. wenn du es haben willst schreib mir per email dann gebe dir das link. lg kerstin
Hallo Heike, bei der GEZ bloß nicht abwimmeln lassen. Euch steht eine Befreiung zu da eure Tochter das Merkmal RF hat. Neuen Antrag stellen !!!!! Behindertenausweis in Kopie mitschicken. Bleibt am Ball ! Grüße Tanja
Blödsinn! Da eure Tochter keine GEbühren in dem Alter zahlt,kann auch nicht befreit werden.Und die Gebühren müssen von den Eltern für sich (Radio im Auto,Fernseher etc..)definitiv gezahlt werden.Warum auch sollten die Eltern für die Behinderung Ihrer Tochter befreit werden????Erst wenn die Tochter gebührenpflichtig wäre/wird ,dann wird sie davon befreit. LG Anna