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akteneinsicht familienkasse

akteneinsicht familienkasse

toastie

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hallo, meine mutter hat vor einiger zeit einen antrag auf kindergeld für erwachsene behinderte für mich gestellt. dieses wurde nun bewilligt. da der antrag schon drei jahre her ist,wissen wir nicht mehr ob wir einen abtretungsvertrag ausgefüllt haben. die familienkasse sagt das wir es gemacht haben. ich hab zum antragszeitpunkt alg2 bezogen und müsste wenn ich einen solchen vertrag unterschrieben habe die ganze nachzahlung an die arge zurücküberweisen. akteneinsicht wurde uns bei einem persönlichen besuch nicht gewährt und nun wissen wir nicht weiter. eine auszahlung ist noch nicht erfolgt weil die arge die verrechnung noch nicht ausgerechnet hat. wie kann ich weiter vorgehen.ich dachte iimer das jeder in seine akten akteneinsicht hat. lg nicole


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von toastie

Die Arge wird sich dann doch sicher melden, wenn sie noch Geld bekommt oder? Aber du willst es sicher vorher wissen, gell? Die Nachzahlung an sich wre jedoch gerechtfertig, da Kindergeld angerechnet wird. Naja, hat jetzt nicht viel geholfen, oder? Karina


toastie

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Antwort auf Beitrag von blessed2011

die nachzahlung wird erst erfolgen wenn alles verrechnet wurde. es versteht aber keiner das man sich nach drei jahren net mehr darn erinnern kann. wir sind der meinung das wir es belassen haben das meine mutter das geld bekommt. danke dir


Pamo

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Antwort auf Beitrag von toastie

Ich wuerde einen schriftlichen Antrag per Einschreiben/Rueckschein beim Amtsleiter stellen, dass man dir eine Kopie des entsprechenden Dokuments zur Verfuegung stellt. Das kann ja jeder behaupten, du habest so etwas unterschrieben. Wo gibt es denn sowas, dass du keine Einsicht in deine eigene Akte bekommst? Da lacht das Anwaltsherz.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hast du schonmal bei Fr. Bader im Rechtsforum gefragt,vielleicht kenn sie sich aus.


annett68

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Antwort auf Beitrag von toastie

Hallo Nicole, als Antragstellerin bist du Beteiligte in einem Verwaltungsverfahren und hast berechtigtes Interesse. §29 BayVwVfG besagt, dass du auf Antrag und berechtigtem Interesse einen Anspruch auf Akteneinsicht hast. Ich weiß leider nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber in Bayern kümmert sich der jeweilig zuständige Bezirk um erwachsene Behinderte. Dort gibt man dir auch gerne Auskunft. Ich hoffe, ich konnte helfen. LG Annett