Mitglied inaktiv
Hat vielleicht irgendjemand eine Ahnung wo sowas im Netz stehen könnte? Danke für eure Antworten. lg phi
Aber mein Kinderkardiologe, und die Ostheopathin sagt bis 5 Jahre ist alles im Rahmen. Und Bis 6 Jahre sollten Kinder zu fast 100% Nachts trocken sein Meiner wird 3 und geht nicht ansatz Weise auf Toilette
Hi, tagsüber oder nachts? Hier ist ein guter Link, er beschäftigt sich allerdings mehr mit dem nächtlichen Einnässen: http://www.initiative-trockene-nacht.de/bettnaessen/definition-enuresis.html LG Ivonne
Danke ihr beiden. lg phi
Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1): „Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.“ Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK: „Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Im Umkehrschluss heißt dies dann aber auch, das ein Kind durchaus ab dem 3. Lebensjahr trocken sein kann und es eher unnatürlich ist, wenn es ab dem 4. Lebensjahr noch Windeln braucht und ein Trockenheitstraining absolvieren muss, denn sonst bekäme man ja vom Kinderarzt nicht die Windeln verordnet und von der KK bezahlt, wenn das alles noch so im Rahmen liegen würde. lg phi
es ist doch echt zum k** diese Bürokratie in D Die Leute haben immer ihre tollen Vorgaben, aber Ahnung haben die keine, Vollidoten
Ich habe heute extra nochmal mit dem Heilpädagogischen Kiga bzw natürlich mit der Leiterin dort gesprochen. Sie meinte auch, das es offensichtlich "Willkür" sei. In Ihren Augen sind in der Regel die gesunden Kinder meistens schon vor Eintritt in den Kiga ( bei einem Lebensalter von 3 Jahren) trocken. Die wenigsten sind es ab dem 3. Lebensjahr eher nicht, und wenn, dann sind sie es bis spätestens 4 Jahre. Zumindestens tagsüber. Unser Kinderarzt sagt, wenn ein Kind nachts noch ab dem 4. Lebensjahr regelmässig einnässt, dann ist das auch schon nicht mehr normal. Normal wäre, das immer mal wieder ein Unfall passieren kann, tagsüber wie nachts, aber solange es halt eben nicht zur Regel wird, ist das alles normal. Wir brauchen 8 bis 10 Pampers pro Tag. Die würde uns die KK niemals bezahlen, wenn Zoé GESUND wäre und es für das Alter noch absolut NORMAL wäre. Das Toilettentraining wurde in keinster Weise berücksichtig, auch das sei absolut dem normalen Alter entsprechend. Des weiteren fehlen die 3 x Komplettumzieherei, die sie sich tgl!!! einnässt bis aufs Unterhemd, oder wo die Fütterproben sich bis aufs Hemd durchdringen. Gerade im Winter lässt man so niemanden rumlaufen. Zoé auch nicht im Sommer, weil sie eh keine Ruhe gibt, bis sie diese Dinge umgezogen bekommt. Meine zwei gesunden Kids habe ich in dem Alter nicht noch dreimal zusätzlich umgezogen.... Auch haben sie mir die Fütterproben, die mit 6 mal 20 minuten von der Spezialklinik verordnet wurden, nur mit 12,5 min berechnet pro Probe. Ich leiste aber die 20 min. Hier der Hinweis, ein Kind mit 4,5 Jahren würde so auch noch "gefüttert" werden *arrrrgh*.... und zu guter letzt die Nachtpflege. Sie geben vorne im Bericht zu das alle meine Angaben denen übereinstimmen, wie sie es auch beurteilt haben. So schreiben sie vorne im Bericht, das eine tägliche Sondierung um 23 Uhr gegeben ist, da sie sonst nicht auf ihre Kcalmenge kommt, die sie benötigt. Ausserdem wird sie ein bis zweimal nachts ( zw. 22 Uhr und 6 Uhr ) gewickelt. DAS IST PFLEGE und zwar in der Zeit, in der es auch für die KK NACHTPFLEGE ist. Zitat: Mit seinem Urteil vom 30.03.2000 (Az.: B 3 P 10/99 R) hat sich das Bundessozialgericht (BSG) zu der Frage geäußert, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, der die Pflegestufe III der Pflegeversicherung auslösen kann. „Dies ist demnach dann der Fall, wenn die Hilfeleistung objektiv zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr notwendig sei, sie also aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden könne. Dabei reiche es aus, wenn Hilfebedarf bei einer der einschlägigen Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht bestehe. Es komme nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson hierfür die Nachtruhe unterbreche. Auch sei unerheblich, ob die Hilfeleistung zu feststehenden Zeiten erfolgen müsse oder nicht.“ Ich komme demnach, wenn ich die vom MDK selbst festgelegten Zeiten zugrunde lege, auf zusätzliche157 min, die sie mir "unterschlagen" zu der unterschlagenen Nachtpflege.... Wie gesagt, im schriftlichen Bericht erkennen sie all meine Dinge an, es würde der Wahrheit entsprechen, bzw stimmt mit dem Gutachten an sich überein und hinten bei dem Ankreuzgutachten widersprechen sie sich. Sowas finde ich echt mal dreist. Zumal mir von den Ihnen anerkannten 213 min nur noch 27 min fehlen zur reinen Grundpflege für die PS3. lg phi, die nun besser aufhört zu schreiben, weil sie sich sonst wieder aufregt.
Hast du schon Widerspruch eingelegt ? Bei uns fehlten damals "nur" 6 Minuten zur Pflegestufe II - das fand ich mal *argh* Widerspruch wurde eingelegt und wir bekamen die PFS II. Ach was "liebe" ich den MdK *ironieoff*
Es ist keineswegs "unnormal", dass Kinder sogar mit 6 Jahren noch nicht trocken sind. Schau Dir mal die Statistiken an....
Hallo Maren, da es hier ja um den Widerspruch geht, würde ich mich auf die Richtlinien zu Begutachtung vom MDK beziehen. An die sollten sie sich ja wohl halten. Die findest du z.B. hier: http://www.bpa.de/upload/public/doc/begutachtungsrichtlinie_2006.pdf Die Zeiten für die Pflege normaler Kinder stehen da auf der Seite 44. Für Zoé musst du unter 4-5 Jahre schauen. Alles darüber hinaus gehende muss dann auf die Pflege angerechnet werden. Schwieriger ist es, die Zeitkorridore herauszufinden, also die Zeiten die der MDK für die Vollübernahme der Pflegeverrichtung anrechnet. Hier steht was: http://www.pflegewiki.de/wiki/Begutachtungsrichtlinien Wenn etwas läger dauert, muss das mit pflegeerschwerenden Faktioren begründet werden. Also hier, dass Zoé sich wehrt. Entscheidend ist hier aber auch, wie oft der MDK was anrechnet: So wird m.E. von 1x Stuhlgang und 4x Wasserlassen gerechnet. Also ein "Mehr" muss auch begründet werden und dann müssen sie es auch anrechnen. Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter :-) Liebe Grüße Anja
also ich kenne enge Kids die spät trocken waren, meine beiden waren auch 3,5 aber bis zum 4. bzw. kurz danach waren auch de spätesten trocken. Nachts ist es bis 6 durchaus normal, auch darüber hinaus bis 9 oder 10 ist es nachts ncht ungeöhnlich aber auch nicht üblich. Man kann nur hoffen dass die Willkür bald auf eurer Seite ist. LG
meines sohnes sagt, mit 3 tagsüber zuverlässig (90%) trocken ist bei gesunden kindern schon sehr gut und relativ selten nachts bis 6 ist keine seltenheit. LG
Ich werde diese Richtlinen auch mit in den Widerspruch mit einfliessen lassen. bzw habe ich ähnlich schon gestern abend gefunden. Ich habe den Widerspruch schon eingelegt und werde ihn im Dezember auch mit Hilfe vom SoVD schriftlich begründen und dann sind wir mal gespannt. Hier wundert mich nichts mehr. Das erstemal als die Kleine begutachtet worden ist. War Frau Doktor alleine da. Sie ist "normale Hausärztin" und für den MDK unter anderem auch für Kinder zuständig *kopfschüttel* Ausserdem ist sie extrem unhöfflich und sehr reserviert. Sie fährt hier wirklich ihr Porgramm ab und schaut kaum rechts noch links. Das erstemal hatte sie uns in die 1 eingestuft. Wir gingen in Widerspruch. Nun kam ein Kinderarzt und eine Krankenschwester und wir bekamen die Stufe 2 ohne weitere Probleme doch anerkannt. Nun bei der Wiederbegutachtung kam Frau Doktor mit der Krankenschwester. Die Schwester sagte ja noch selber zu mir, das sich die Pflege erheblich vermehrt und erschwert hätte. Da schaute Frau Dr. schon sehr krimig drein, sie ( also die Schwester) sollte mal nicht so voreilig sein. Wie gesagt, sie erkennen mir ja sogesehen alles an, schreiben, das sich das mit ihrem Gutachten selbst ja alles deckt, aber dann tun sie es im wahrsten Sinne des Wortes hintenrum wieder "klauen"...so das die Zeiten nicht mehr passen. Ich vermute mal, das Frau Doktor immer noch sauer ist, das ich mir nicht habe alles bieten lassen und sie lässt es mich nun auch spüren. Aber nicht mit mir, ich kämpfe, denn sowas lässt mir dann keine Ruhe. Danke euch, für eure Meinungen und Antworten....für konstruktive Kritik bin ich immer zu haben. Nun habe ich den Widerruf schon soweit schriftlich begründet, und kann nun erstmal in aller Ruhe am Sonntag mit Zoé zur Autismussschulung nach München fahren. Wenn ich dann im Dezember wieder komme, habe ich direkt am 7.12. den Termin beim SoVD und die dürfen das dann mit ihrem Briefkopf dahinsenden....Das wirkt meisten schon dringlicher ;o) lg phi
Ich habe 4 Kinder und sie waren tagsüber zuverlässig trocken mit 2 bis 3 Jahren. Nachts von 3 bis 5,5 Jahren.
Sehr unterschiedlich, Von einem Jahr bis zu sieben/acht Jahren. Ab ca acht Jahren wird es dann eben doch mal Zeit und eben auch medizinisch untersucht. In Bremen Klinikum Links der Weser gibt es einen Arzt der sich auch ältere Kinder spezialisiert hat. Ein meiner Kinder war mit 13 Monaten tagsüber verlässlich trocken , nachts dann mit 15 Monaten. Eines mit 3,5 -4 Jahren tagsüber, nachts bis heute(8) nicht, zwei mit 3,75 jahren tagsüber und mit 4,25 nachts ... Von Freundinnen kann ich Dir noch wieder andere Geschichten erzählen.