kia-ora
Meine Mutter hat sich letztens unseren Hund für einen Spaziergang geschnappt. Leider kam es zu einem kleinen Vorfall. Unser Hund bellt immer noch andere Hunde an. (Wir arbeiten an dem Problem!!) Der andere Hund war recht groß und hat daraufhin ebenfalls gebellt und plötzlich an der Leine gezogen. Am anderen Ende der Leine war ein älterer Herr und der ist dann gestürzt. Zum Glück unverletzt. Meine Mutter meinte aber, dass unser Hund Schuld wäre an dem Unfall und wir bei Schaden verklagt werden könnten. Stimmt das? Auch wenn unser Hund immer angeleint ist, man die Leine auch so kurz hält, dass mehr als ein Corona-abstand eingehalten wird? Klar ist das Bellen nervig, aber unser Hund wiegt gerade mal 5kg, den hält jeder aus unserer Familie!
Guten Morgen ich bin kein Jurist aber warum solltet Ihr haften wenn der andere Hundehalter seinen Hund nicht im Griff hat ? Ich muss doch körperlich in der Lage seinen meinen Hund zu halten Wenn jetzt der Hund erschreckt bei einem vorbeifahrenden Auto, der Hund zieht und er dann hinfällt, ist da das Auto schuld ?
So wie Du es beschreibst, ist Euer Hund nicht Schuld. Hunde dürfen andere Hunde anbellen -das tut niemandem weh. Dann müsste ich hier jedes 4. Haus verklagen....an dem wir vorrübergehen. Wenn der andere Hund an der Leine zieht, weil er sich angemacht fühlt, ist das aber nicht die Schuld von Eurem Hund, der ja auf Abstand gehalten wurde. Ein Hund kann locker das Dreifache seines Körpergewichts ziehen, wenn die wollen ... unsere Sky mit ihren 30 kg schafft es , wenn ich unvorbereitet bin und sie von jetzt auf gleich hochspringt , das ich ein paar Schritte gehen muss um sie zu halten ( ich wiege leider 67,8 kg - hab mich neulich bei Tierarzt gewogen ;-) ) Ich würde zwar sagen , dass ich sie halten kann, aber eben nicht ruhig dabei stehen bleiben kann ( und das ist ja eigentlich gemeint) Für die Zukunft : für jedes anbellen bzw wenn ihr das kommen seht , Leine ganz kurz und Platz direkt neben Euch und dort das Bellen unterbinden. Hilft bei Sky gut. Selbst beim Tierarzt, als sie dort neulich von einem Bullterrier „angefallen“ wurde, weil die Besitzerin ihren Hund nicht halten konnte. Sky ist ruhig geblieben und hat mich die Situation händeln lassen. Po war mur ganz kurz 10cm über dem Boden , aber sonst nix. Der ältere Herr muss sich wohl in Zukunft fragen , ob er seinen Hund noch führen kann.
Der Herr ist gefallen, weil SEIN Hund ihn an der Leine umgerissen hat. Ob da ein anderer Hund (zuerst oder später) gebellt hat oder ein Donnergrollen zu hören war oder eine Sirene losging: Da kräht kein Hahn nach. Er konnte seinen Hund nicht halten. Gefühlsmäßig kann ich aber deine sicher geschockte Mutter verstehen.
Nein, da braucht Deine Mutter keine Sorge haben, das ist Quatsch. Hier muss niemand haften. Denn wer einen großen Hund hält, obwohl er körperlich vielleicht schon etwas gebrechlich ist, trägt hierfür auch juristisch selbst die Verantwortung. Das gilt nicht nur für alte Leute: Egal, was den Hund ablenkt: Wenn ich ihn nicht festhalten kann oder durch sein Ziehen stürze, ist das mein Problem. LG
Jeder Hundehalter muss seinen Hund halten und kontrollieren können, egal was kommt. Mein juristische Laienwissen sagt mir, der älter Herr ist selber Schuld. Man muss immer damit rechnen, dass andere Hunde nicht das Erwartete tun. Auch der Mann muss damit rechnen, dass sein Hund mal zieht oder plötzliche Bewegungen macht. Freunde haben den liebsten Labbi. Aber auf dem Campingplatz z.B. kam es zu einem Vorfall, der liebste Labbi war angebunden am Auto, seine Menschen haben den Wohnwagen aufgestellt. Es kam wohl jemand an den Hund heran, hat ihn auch gestreichelt und scheinbar nicht von ihm abgelassen. Hund wehrt sich und schnappt zu. Nennt sich "tierisches Verhalten" und als Halter hat man in diesem Fall keine Schuld. Der Fremde kam dem Tier zu nahe UND hat es auch noch angefasst. Anders wäre es z.B. wenn der Hund einfach hingeht und schnappt zu. DAS ist keine normales Verhalten, DAS ist ein tätlicher Angriff ohne Grund. melli
"Nennt sich "tierisches Verhalten" und als Halter hat man in diesem Fall keine Schuld. Der Fremde kam dem Tier zu nahe UND hat es auch noch angefasst." FALSCH. Jeder Hundehalter hat seinen Hund in JEDER Situation so zu sichern, dass er niemanden verletzten kann. Sprich, selbst der Einbrecher, der von deinem Hund gebissen wird auf deinem Grundstück, hat keine Schuld, sondern erstmal dein Hund bzw du als Halter. Man muss in jeder Situation mit dem Fehlverhalten seines Hundes rechnen. Es hätte ja auch ein kleines Kind sein können, dass sich unbemerkt zu dem Hund begibt und gebissen wird. Das ist die sogenannte Gefährungshaftung, die da greift. "Dies bedeutet, dass der Hundehalter grundsätzlich erst einmal für alle Schäden , die sein Hund verursacht, auch verantwortlich ist und dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Schon allein das Halten eines Hundes stellt nach dem deutschen Recht eine potentielle Gefahr da, denn ein Hund ist in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert, sondern immer unberechenbar."
Also, unser Hund hat mal einen anderen Hund angegriffen und mittelschwer verletzt. Unsere Versicherung hat nur aus Kulanz 1/4 der Kosten übernommen, da sie sagten das der andere Halter schuld war weil es völlig natürlich war wie unser Hund reagiert hat und sie damit hätte rechnen müssen. Situation: Meine Mutter hat während unserer Abwesenheit auf unseren Hund aufgepasst. Sie stellte ihm Futter hin, er ging nicht dran (weil er nur mit einem bestimmten Kommando ans Futter darf, das wusste sie aber nicht). Nach ein paar Minuten schickte sie ihren Hund an den Napf weil sie sich dachte "wenn er nicht will bekommts halt meiner". Unser Hund ist dann jedenfalls nach vorne gehechtet und hat den anderen Hund gebissen. (Auge erwischt, OP war nötig) Also theoretisch ist es möglich dem Geschädigten dafür verantwortlich zu machen.
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