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rein rechtlich musst du zahlen. Bei der Tierhalterhaftpflicht geht es um Gefährdungshaftung - der Halter muss für Schäden, die sein Hund durch die typische Tiergefahr anrichtet, zahlen, egal, ob der Geschädigte eine Mitschuld trägt. Geb den Fall deiner Hundehaftpflichtversicherung ( die du ja hoffentlich hast!!) - zumindest, wenn dir der Schiftkram für 30 € nicht zu viel ist in dem Fall zahlst du das einfach), und gut ist. FALLS der Sachverhalt doch anders liegt, weil ja eine andere typische Tiergefahr ( nämlich die des geschädigten Hundes) mitursächlich war, klärt das auch deine Versicherung für dich.
ist die nicht überall pflicht??
ok es gibt natürlich auch die möglichkeit den hund gar nicht erst anzumelden
aber hier bekommst du nichts ohne diese tiefhaftpflichtversicherung
Bei uns ist die Tierhalterhaftpflicht leider nicht verpflichtend. Genau wie in vielen anderen Orten auch. Meiner Meinung nach müsste es aber ein MUSS für jeden Hundehalter sein.
hier in hamburg ist die pflicht- aber hier tickt sovieles anders als woanders-- hier zahlst du auch 25 euro wenn du keine steuermarke dabei hast bis zu 300 euro wenn du die leinenpflicht nicht einhälst und wiederholungstäter bist und und und-- ok dann wegen der versicherung- nichts für ungut
Das Mitführen der Steuermarke ist keine Pflicht (so die Aussage der Hundesteuerstelle bei uns im Ort)- es gibt sogar Gemeinden, die sparen sich aus Kostengründen die Hundemarke und verschicken nur die Rechnungen für die Hundesteuer (bei uns im Nachbarort ist das so)
Bei uns ist es so, dass Du für die sogenannten grossen Hunde (40/20) eine Tierhaftpflichtversicherung brauchst und die jedes Jahr dem Ordnungsamt vorzeigen musst.
Hund beißt Hund - wer zahlt? Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine. (AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39) Das kannst du der Dame evtl. mal ausdrucken und geben. Dadurch, dass sie ihren Hund laufen lassen hat, wird die Tierhalterhaftung gemindert bzw. (lt diesem Urteil) völlig aufgehoben. Würde dir dann so deine Hundehaftpflichtversicherung ( weiterhin so du eine hast) wohl auch so erklären und den Anspruch gegen dich ( bzw. die Versicherung) abwenden. http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehalterhaftung/index.php
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