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Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

KSLJ+2010

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Hallo, jahrelang wurde in dem Mehfamilienhaus wo wir jetzt wohnen Hunde und Katzen gehalten. Jetzt halten mehrere Mieter Katzen und Hunde im Haus. Daher haben wir extra einen Anwalt gefragt ob wir eien Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen wenn schon Tiere dieser Art gehalten werden und er meinte wir brauchen keine Erlaubnis da der Vermieter nicht den einen die Katzenhaltung erlauben kann und den anderen das aber verbietet. Es würde gegen den Grundgleichheitssatz? verstossen. Ausserdem steht im Mietvertrag nur drin das man bei Hundehaltung um Erlaubnis fragen muß, Kleintierhaltung ist erlaubt. Daher haben wir uns 2 Katzen angeschafft und haben sie jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Da wir eine defekte Klingel hatten und repariert wurde bekam die Hausverwaltung mit das wir Katzen hielten und schrieb uns das wir die abschaffen sollen sonst droht die Kündigung. Angeblich soll es zur Geruchsbelästigung gekommen sein und es wurde geschrieben das wir 3 Katzen halten obwohl es nur 2 sind, die eine Katze hatten wir nur kurzzeitig zur Urlaubsbetreuung da das wir auch so der hausverwaltung geschrieben haben. Auch die Nachbarn meinten das sie das für eine Schikane der Hausverwaltung halten das es nie zur Geruchsbelästigung kam. Leider sind wir auch nicht im Mietverein und unsere Hausverwaltung hat hier bei den Nachbarn einen ganz schlechten Ruf. Bis zum 28.02.2013 sollen wir die Katzen abschaffen und es wurde jetzt eine letzte Abbahnung erteilt. Habt ihr da ein Tipp wie man da vorgehen kann oder wie unsere Chancen vor Gericht wären. Gibt es dazu schon Urteile bzw. sind Katzen als Kleintiere anzusehen oder kommt das immer auf die Richter an?


Pelle

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

da nur bei Hundehaltung um Erlaubnis in dem Fall gefrgat werden muss,gehe ich hier mal von aus,das da die katzen als Kleintiere gelten ich kenne hier einen Vermieter,haus grad komplett saniert,eigentlich sollte Hundehaltung verboten werden..ein Pärchen wohnte dort schon mit Hund vor dme hauskauf,also durfte der Hund bleiben und somit stand der vermieter also der neue Hausbesitzer vor nem problem,er merkte dann selber wenn er einer Mietpartei den Hund erlaubt kann er den anderen wohl kaum den Hund verbieten..somit gabs dann auch noch andere Hunde..ob das nun rechtens abgesichert ist,weiß ich nicht...auf jeden Fall würd ich nachbarn ansprechen,ob sie sich beschwert haben evtl Unterschriften sammeln


Kleenesschneckchen

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

du kannst doch in den Mieterverein eintreten, kostet nicht viel im Jahr und dir wird geholfen. LG


Denise90

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

Hier hab ich das Urteil Karlsruhe (dpa/tmn) - Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 34/06) hervor. Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung, heißt es in dem Urteil, über das die Zeitschrift «Ein Herz für Tiere» berichtet. Ich habe übrigens das selbe Problem. Hier noch ein link, der dir sicherlich helfen wird http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html Bei fragen kannst du dich gerne melden. Liebe grüße


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Denise90

Schreib doch da mal hin :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

ist euch schon aufgefallen, daß sie diesen beitrag auch in anderen foren geschrieben hat, aber nie eine antwort gibt wenn man nachfragt? ich nehm das nicht mehr ernst... wenn ich sowas in ein forum einstelle, dann interessieren mich die antworten und dann beantworte ich auch fragen. aber sie meldet sich nirgends mehr.


lilliblue

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Na das habe ich ja immer gern....


KSLJ+2010

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

Hallo nochmal, wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen. Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben. Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen. Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können. Wir haben uns vorab beim Anwalt erkundigt und der meinte das wir keine Genehmigung des vermietes brauchen und daher haben wir auch nicht gefragt. Es steht im Mietvertrag das nur Hundehaltung erlaubnispflichtig ist. Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.


KSLJ+2010

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

Ich bin nicht die ganze Zeit vor dem PC sondern hatte auch noch andere Sachen zu erledigen. Daher komme ich erst jetzt dazu die Fragen zu beantworten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KSLJ+2010

aber die zeit, das in verschiedenen foren zu schreiben hast du... ich finds halt immer etwas sonderbar, wenn man die frage so oft stellt. aber gut, jetzt biste ja da