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Hundesteuer

Hundesteuer

Cata

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Weil ich es gerade gelesen habe, warum muss man in Dtl. eigentlich Hundesteuer zahlen? Komische Steuern gibts. Wir hatten in Dtl. auch schon Hunde. Als Kind hatten wir einen Dackel, da wusste ich nichts von Steuern, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass meine Eltern selbige bezahlt haben. Spaeter in der Landwirtschaft hab ich weder fuer Hund noch fuer Ziege oder Pferd Steuern bezahlt.


Juli1979

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Antwort auf Beitrag von Cata

Warum,weil man in Deutschland für fast alles Steuern zahlen muss.Man muss seinen Hund bei der Stadt anmelden,dann bekommst du eine Marke für den Hund,die er tragen muss.Somit musst du Steuern zahlen. Wenn du das ni ht tust ist das strafbar. Wir müssen im Jahr nur 48 euroSteuern zahlen.....ich weiß das das sehr variiert.Wir wohnen sehr ländlich


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von Juli1979

***dann bekommst du eine Marke für den Hund,die er tragen muss*** Bei uns werden keine Marken mehr ausgegeben. Um Kosten zu sparen.


agapetus

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Antwort auf Beitrag von Cata

Verfahren gegen die Hundesteuer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Ein Rechtsanwalt aus Niedersachsen führt eine Klage gegen die Hundesteuer, die - nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1888/11) nicht ange­nommen hat - nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortgesetzt wird. Exemplarisch an der Hundesteuer einer niedersächsischen Gemeinde wird beanstandet, dass Hunde als einzige Haustiere steuerpflichtig sind und dass die Anwendung mit unter­schied­lichen Tarifen je nach Gemeinde, mit Strafsteuern für Zweithunde, mangelnder Differenzierung nach Hundegröße und unterschiedlicher Handhabung der Befreiungs­tat­be­stände unsachlich und willkürlich abläuft. Zudem gibt es keine wirksamen Kontrollen, so dass die Hundesteuer in sehr vielen Fällen einfach nicht eingetrieben werden kann und so zu einer "Dummen­steuer" für die ehrlichen Besitzer wird. Der Rechtsanwalt sieht den Gleichbehandlungssatz, das Willkürverbot und weitere tra­gen­de ver­fas­sungs­rechtliche Prinzipien des Eigentumsrechts und des Steuer- und Abgabenrechts verletzt. Auch mit der seit dem 01.08.2002 geltenden verfassungsrechlichen Stellung von Tieren als Mitgeschöpfe (Art. 20a GG) ist eine staatliche Strafe für Tierliebe unvereinbar, sie ist eine so genannte "unethische" Steuer. Als solche ist sie, wie in England 1987 - mit der Folge der sofortigen Abschaffung im ganzen Vereinigten Königreich - höchstrichterlich geurteilt wurde, auch menschenrechtswidrig. In der Vergangenheit gab es bereits einige Klagen zur Feststellung der Verfassungswidrig­keit der Hundesteuer, die jedoch alle abgewiesen wurden. Damals war aber die besondere verfassungsrechliche Stellung von Tieren als Mitgeschöpfe noch nicht im Grundgesetz ver­an­kert, außerdem hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich in einer anderen Steuer­sache die Besteuerung eines grundsätzlich zulässigen Sachverhalts als verfassungs­wid­rig angesehen, weil besagte Steuer mangels wirksamer Kontrollen von einem übermäßig großen Teil der Steuerpflichtigen nicht gezahlt wurde. Die aktuelle Verfassungsbeschwerde gegen die Hundesteuer schien somit recht erfolgversprechend zu sein. Leider hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungs­beschwerde mit Beschluss vom 26.01.2012 nicht zur Entscheidung angenommen. In einer Erklärung des Klägers wird dazu mitgeteilt*: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2012 ohne Begründung in einem Be­schluss aus elf Worten entschieden hat, den Fall nicht zu verhandeln (Az. 1 BvR 1888/11), ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg frei. Das deutsche Hundesteuerrecht verletzt u.a. Art. 8 Abs. 1 MRK (Schutz vor staatlichen Ein­griffen in das Privatleben), Art. 13 MRK (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maß­nah­men des Staa­tes) und Art. 14 MRK (Verbot der Diskriminierung). Dies wird im Wege einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 34 MRK gerügt werden. Wenn dem höchsten Deutschen Gericht fünf Millionen Hundebesitzer und 300 Millionen Euro jährlicher Hundesteuer noch nicht einmal wert sind, ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Hundesteuer auch nur in Erwägung zu ziehen, dann stellt sich die berechtigte Frage, ob die vielgerühmte Rechtsstaatlichkeit nur noch den öffentlichen Kassen und der Zementierung der herrschenden Verhältnisse, nicht mehr aber dem Schutz der Bürger vor staatlicher Gewalt dienen soll. Was können Hundehalter tun? Wird gegen die Festsetzung der Hundesteuer Widerspruch eingelegt, so wird die zu­stän­di­ge Gemeinde erfahrungsgemäß jeden Widerspruch ablehnen. Damit bleibt dem Hundehalter im Normalfall nichts anderes übrig als gegen die Ablehnung des Widerspruchs zu klagen und den Weg durch die Gerichtsinstanzen zu gehen. Dieser Weg ist nicht nur sehr mühsam und nervenaufreibend, er kann auch sehr teuer werden. Außerdem entbindet der Widerspruch gegen die Hundesteuer den Hundehalter erst einmal nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer, bei Nichtzahlung droht am Ende der Gerichtsvollzieher. Nun besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Widerspruchs gegen die Hundesteuer gleichzeitig bis zur Entscheidung über den Widerspruch die "Aus­setzung der Vollziehung" zu beantragen, womit die Fälligkeit aufgeschoben wäre. Da diese "Aussetzung der Vollziehung" jedoch erfahrungsgemäß abgelehnt wird, müsste nicht nur gegen die Ablehnung des Widerspruchs, sondern zusätzlich auch noch in einem weiteren Verfahren gegen die Ablehnung der Gewährung der "Aussetzung der Vollziehung" geklagt werden, was wegen der wahrscheinlich geringen Erfolgsaussichten relativ sinnlos und zudem ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Falls aber bereits ein Verfahren in gleicher Sache anhängig ist, besteht die äußerst bürger­freund­liche Möglichkeit, dass man sich mit seinem Widerspruch an das bereits laufende Ver­fahren anhängen kann. Dazu muss man in der Begründung des Widerspruchs auf dieses Ver­fah­ren hinweisen und zugleich beantragen, dass das eigene Verfahren bis zur Entscheidung des bereits anhängigen Verfahrens ruht.


Maximum

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Antwort auf Beitrag von agapetus

so isses... ..


Maximum

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Antwort auf Beitrag von Cata

es wird nicht mehr lange dauern bis man auch Katzensteuern bezahlen muß... aber eigendlich auch zurecht,denn wenn ich sehe,mein Kater ist größer als meine Hunde,ich habe drei Pekinesen und bezahle zusammen 141 Euro Steuern im Jahr für sie,und den Hundedreck MUSS ich beseitigen wenn die wohin machen,hingegen der Kater irgendwo hinmacht,hinmachen kann,ohne das man es wegmachen muss. Sei froh das es bei dir NOCH nicht soweit ist,wenn du in der EU lebst kann sich das aber sehr bald ändern,denn irgenwas wo man Kohle abgreifen kann,guckt man sich auch gerne vom Nachbarn ab. Die Gelder von den Hundesteuern verwenden die Gemeinden um Grünflächen und Parks in Ordnung zu halten und Blümchen in Rabatten entlang des Weges zu pflanzen.


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Maximum

und tonnenweise scheisshäufen zu entsorgen, weil es ein grossteil der hundebesitzer immer noch nicht gebacken bekommt, lieblings haufen einzusammeln.......... wenn ich sehe wie in den gemeinden die wander-und feldwege am rand zugesch.........sind, kommt mir das grosse . da vergeht einem das spazierengehen.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Wenn sie die Steuer mal dafür verwenden würden...... Hunesteuer ist eine Luxussteuer, wenn z.B. Auslaufmöglichkeiten für Hunde geschaffen werden würden, wäre das was. LG Ute deren Mann gerade unterwegs ist mit unseren beiden Hunden zum Brötchen holen, und zwar mit Kotbeutelchen ;-)


Sternspinne

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Tja, das ist leider ein Wunschtraum, die gibt es nämlich nicht! In Frankreich soll es die wohl geben, hab da mal einen Beitrag drüber gesehen. Ob das immer noch so ist, weiss ich nicht.


Biankaline

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Antwort auf Beitrag von Sternspinne

Aber am Rand vom Feld muss man doch gar nicht Sammeln oder???? Ich dachte immer man müßte "nur" auf Strassen bzw Wegen den Kot entfernen und im Feld, bzw auf dem Grasstreifen im Feld, und Wald nicht. Bei uns in Belgien zumindest ist das so, wir Zahlen keine Hundesteuer allerdings ist es hier richtig Teuer wenn man erwischt wird das man es nicht wegmacht auf der Strasse oder dem Weg. LG


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Biankaline

klar ich zahl Hundesteuern,klarich sammel selbst die Hundehaufen meines Hundes,weil ich es nicht grad schön finde wenn das überall liegt und Nein,ich sammel nicht am Feldweg oder so..denn 1. kommen da kaum leute und zweitens renn ich doch net kilometerweise mit nem Hundebeutel rum..mein Hund ist aber auch keiner der sich mitten auf den Weg setzt Desweuteren wurde bei uns die Hundesteuer gerade um 100 prozent angehoben und es wurde auch mitgeteilt,das man für die Entsorgung der Hundebeutel die öffentlichen Abfallbehälter nehmen kann..tja,wenn ich unsere Hunderunde gehe habe ich nicht einen Eimer,alle wurden entfernt,ich schlepp den beutel wieder mit nach hause..auch sehr nett..Beschwerden bei der Stadt bringen da nur Schulterzucken Aber trotz allem finde ich das der Mensch auf der Straße,Waldwege,Felder mehr Dreck hinterläßt als ein Hund..ich frag mich dann immer,ob man die Reste von seinem Snack unterwegs nicht mit nach hause nehmen kann oder zumindest mal in einen Abfallbehälter tun kann


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Und wenn ich den Hundehaufen eintüte, konserviere ich ihn richtig schön als MÜLL, andernfalls nimmt der nächste Regenschauer und die nächste Nacktschnecke ihn mit... Auf dem Weg, klar, aber im Gras, nein, da wird nicht eingetütet. Ganz intelligent sind ja die, die die Tüte schön zuknoten und dann ins Gras werfen


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Pelle

könnte man bei uns an der Straße gut gebrauchen. Hier ist es ganz schlimm! Da scheißen die Hunde mitten auf den Weg und wenn man aus dem Auto aussteigen will, sollte man doch auf jeden Fall gucken, dass man nicht rein tritt! Das ist schon ziemlich ekelhaft. Und mit dem Kiwa fahre ich lieber auf der Straße. Ist eine sehr kleine recht kurze Kopfsteinpflasterstraße, da sieht und hört man die Autos rechtzeitig, wenn denn mal eins kommt. Klar sollten die Hundebesitzer die Hinterlassenschaft ihrer Tiere aufsammeln und in den Müll schmeißen, zumal wir mehrere öffentliche Müllteimer haben. Leider wohnen hier sehr viele ältere Mitbürger, die wahrscheinlich nicht mehr hoch kommen würden, wenn sie sich zum Kot aufsammeln bücken würden. Hätte ich nen Hund, wär für mich schon klar Hundesteuern zu zahlen. Und wahrscheinlich kommt tatsächlich echt die Katzensteuer, wobei ich das blödsinnig für Katzen finde, die reine Wohnungskatzen sind! Die machen ja echt nur den Besitzern arbeit oder? Keine Ahnung, wofür Hundesteuern benutzt werden...wenn ein Hund einen Unfall verursacht, weil er ausgebüchst ist und dann irgendwas öffentliches repariert werden muss, Straßenschild zum Beispiel? Oder diese tollen öffentlichen Hundekotsammeltütenstationen, die eh immer leer sind und auch nur in der Innenstadt zu finden sind? Wohl eher ist das abzocke...


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

***Keine Ahnung, wofür Hundesteuern benutzt werden...wenn ein Hund einen Unfall verursacht, weil er ausgebüchst ist und dann irgendwas öffentliches repariert werden muss, Straßenschild zum Beispiel?*** Öhm....schön wärs, dann könnte man sich die Haftpflichtversicherung sparen.... ***Und wahrscheinlich kommt tatsächlich echt die Katzensteuer, wobei ich das blödsinnig für Katzen finde, die reine Wohnungskatzen sind! Die machen ja echt nur den Besitzern arbeit oder? *** Fänd ich jetzt gar nicht schlecht.


RM-

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Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

stadtreinigung entfernen zu lassen, heute dank gassibeutel ist es einfach nur noch eine sehr gute einnahmequelle hier in HH zahlt jeder hundebesitzer der keinen listenhund hat 90 euro pro hund (h4 empfänger können einen 2. hund freistellen lassen somit zahlen sie nur für den ersten hund) hinzu kommt das du hier ein sattes ordnungsgeld bezahlst wenn a) der hund ohne leine in parks und wälder läuft und b) er kotet und du es nicht wegmachst ( sofern man erwischt wird) es ist halt eine sehr nette einnahmequelle- nicht mehr, nicht weniger richtet der hund einen schaden an- bzw wird duch den hund einer verursacht,so greift die hundehaftpflichtversicherung die hier pflicht ist


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sternspinne

Scheisshaufen auf dem Gehweg: Etwas was mich in Deutschland extrem gestoert hat. Selbst wenn das Wetter schoen war, konnte man nicht vermieden immer noch unten zu gucken um den Kackhaufen auszuweichen. Ich freue mich NICHT darauf, wieder mitten in der Hundescheisse zu leben, wenn ich in Deutschland bin. In meiner Stadt in den USA gibt es so gut wie keine Hundekacke auf den Gehwegen. Das hat allerdings nicht damit zu tun, dass die Leute die Haufen brav in Tueten aufsammeln, sondern dass die Leute zumeist ihre Hunde nicht ausfuehren, sondern diese im Garten hinter dem Haus leben. Also pfui hier wie dort.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

Weiss nicht. Die Menge an Katzenkacke, die ich jeden Tag in die Tonne werfe ist nicht ohne.


Sternspinne

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

...aber nicht verwechseln, gell! Das Kot- und das Brotbeutelchen....


Booki

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Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo, die Hundesteuer war mal dafür gedacht, die Zahl der Hunde nicht überhand nehmen zu lassen. Und wenn das besser kontrollierbar wäre, würde ich das sogar unterstützen! In vielen Städten ist es ja so, dass der 1. Hund in Steuersachen wesentlich günstiger ist als der 2., 3....usw. Hund! Wir hier auf dem Dorf haben gar keine Chance, die Steuer "zu vergessen", hier kennt jeder jeden und der dafür zuständige Sachbearbeiter kennt wohl auch jeden dritten Hund mit Namen! Aber davon ab würde ich es durchaus begrüßen, wenn die Pferdehalter auch mal zur Kasse gebeten werden...DIE räumen ihre Pferdeäpfel nämlich NIE weg....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Booki

das stimmt allerdings hier gibts ein dorf mit mehr pferden als einwohnern, da kann man nicht spazierengehen .. überall tretminen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Cata

Je nach deiner city/county ordinance musst du auch in den USA eine Art "Hundesteuer" bezahlen, ist halt eine Gebuehr fuer Hundehalter. Dafuer bekommst du eine "license" - meist in Kombination mit dem Tollwutanhaenger.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cata

in der nachbarstadt R gibts eine sog. häufchenprämie. wenn man sieht, daß ein hundehalter den haufen seines hundes nicht eintütet, dann kann man ihn namentlich beim ordnungsamt melden und bekommt dann 20 euro prämie. jetzt könnt ihr euch vorstellen, wie viele rentner in den parks rumsitzen und lauern, bis ein hund kackt. ich muß aber sagen, die stadt wurde bereits sauberer. weil beim erwischtwerden zahlt man 500 euro strafe


Sternspinne

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Antwort auf diesen Beitrag

Und wer hat da die Beweislast (der Hund ist sie ja erstmal los )? Klingt nach ekligen Denunzianten. Und woher haben sie denn die Namen? Ich bezweifle, dass mehr als 5% der Spaziergänger, die ich jeden Tag sehe/treffe meinen Namen kennt, nur die der Hunde . Klar ist es schöner ohne Häufchen, aber nicht um jeden Preis.