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Derf der Vermieter das so "nahelegen"?

Derf der Vermieter das so "nahelegen"?

lilliblue

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Ich habe gerade eine nette Mail von meinem Vermieter bekommen, da ich angefragt habe, ob ich ein Katzennetz am Balkon anbrinben kann - ohne zu bohren... 2. Gitternetz auf dem östlichen Balkon Ihrer Frage nach der Anbringung eines Netzes entnehme ich, dass Sie auf diesem Balkon einen Hasen halten wollen. In diesem Zusammenhang weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir wie schon bei Ihrem Einzug besprochen, aus Erfahrung mit Vormietern, in keinem Fall den Aufenthalt von Hasen oder anderen Tieren in der Wohnung dulden. Wie Sie sicher wissen, nagen Hasen gerne. Daher besteht die Gefahr dass der Hase in der Wohnung Türrahmen, Fußleisten, Fensterrahmen usw. zernagt. Bitte beachten Sie: Wenn Hasenhaltung, dann nur auf dem östlichen Balkon und auch dort nur in einem Stall. Schon alleine, das ich den Hasen im Stall einsperren soll...


lilliblue

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bin etwas , naja, verärgert


lejaki

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http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung-in-einer-Mietwohnung,1005.htm Hol dir Hasen und paß auf, daß sie nichts anknabbern, ansonsten wirst du es beim Auszug ersetzen müssen.


Mitglied inaktiv

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Was steht denn im Mietvertrag? Normalerweise sind ja Kleintiere grundsätzlich erlaubt (was mir als Vermieter aus den von Deinem Vermieter genannten Gründen nicht gefällt) und es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Nachdem Du den Vermieter jetzt quasi mit der Nase drauf gestupst hast, was Du planst, musst Du für Dich entscheiden, ob Du wissentlich und vorsätzlich der Grundhaltung des Vermieters zuwider handeln möchtest. Ich fürchte, da ist Ärger vorprogrammiert. Grundsätzlich würde ich sagen: Du hast gefragt - und eine Antwort bekommen. Dass das nicht die ist, die Du gerne gehabt hättest, steht auf einem anderen Blatt. Grüße Andrea


Fru

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Ich mein, wenn einem jetzt schon die Wohnung gekündigt werden darf, weil man raucht, wäre ich vorsichtig... Er hat es ausdrücklich (und schriftlich) verboten, ich würde mir das auch überlegen... Ähm...und wenn wären es doch sowieso zwei, oder?


desire

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

auf den anderen Balkon und gut ist....mehr würde ich nicht mehr fragen oder betteln und bitten. Weniger fragen ist oft besser.


Ina_84

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Lieber Herr Vermieter, Nein, keine Sorge. Ich werde nur demnächst tagsüber auf die drei Serval-Katzen einer Freundin aufpassen. Da sie nur zu Besuch sind, greifen Tierhaltungsverbote aus dem Mietvertrag nicht… Spaß beiseite: Schau doch mal genau in den Mietvertrag, ob etwas schriftlich geregelt ist. Wie oben schon geschrieben wurde, kann Kleintierhaltung eigentlich nicht verboten werden. Ausnahmen gibt es aber bsp. schlimme Allergien der Nachbarn. Ich kann aber den Vermieter schon verstehen, wenn er schlechte Erfahrungen gemacht hat und beim Einzug klar gesagt hat, dass er keine Kleintiere haben will… Da musst du abwägen wie wichtig dir die Häschen sind und wie viel Streit du dafür mit deinem Vermieter in Kauf nehmen würdest. Auch wenn Hasenhaltung rechtlich ok ist, könnte der Vermieter irgendwas anderes finden, um dir das Leben schwer zu machen, damit du ausziehst.


omabär

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ich würds sein lassen! Lg


lilliblue

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Mein Vermieter wusste ja das ich einen Hamster habe. Ich habe mal gefragt, ob ich in der Wohnung eine Katze halten darf und daraufhin sagte er nein, weil die Vorvormieterin welche hatte und die Katze die ganze Wohnung vollgepieselt haben und alles kaputt gemacht haben. Ok, war für mich dann erledigt. Nun dachte ich mir, ok, Kleintiere, da zählen auch Hasen dazu. Ich werde mir nun keine Hasen holen *schnief* - habe gestern eigentlich schon den Stall bekommen und wäre am Sonntag ins Tierheim gefahren und mal zu schauen, wen es da so gibt...


Carmar

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Und wenn du einen Auslauf aufbaust? So mit Lacktischdecke, Decken drauf und Metallgitter drumherum? Dann kann das Tier (die Tiere) ja nichts anknabbern. Und wenn der Vermieter gerade dann vorbei kommt, dann sagst du, die sind da gerade "zwischengelagert", weil du den Stall ausmistest. Bei Tierhaltung auch immer dran denken: Wohin mit der dreckigen Einstreu?


Zwergenbande83

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Kleintierhaltung ist nicht verboten!!! Egal was im Mietvertrag steht, vor Gericht verliert der Vermieter! Wir haben hier in Deutschland Gesetze die auch für alle Vermieter gelten. Selbst bei einem kleinen Hund ist es nicht mehr so das er grundsätzlich verboten werden kann! Mein Papa und Opa vermieten selber und da ist man immer etwas auf dem Laufenden! Aber bedenke, Schäden musst Du ersetzen und bei Geruchsbrlästigung sieht das auch wieder anders aus.