Mitglied inaktiv
Hallo wir haben ein Haus zu Miete was wir auch nicht gerade billig bezahlen wir sind vor 6 Jahren hier her gezogen die Einbaukücke gehört zum Haus das Haus ist ca 25 Jahre alt und soalt auch die Küche laut unserer Untermieterin die Küche wurde hin und wieder mal geflickt Tür auch ein neuen Herd rein und Kühlschrank auch aber mitleweile fallen mir doch die Türen ab und man bekommt sie nicht mehr geflickt und Griffe ab wer mus eine neue Küche zahlen wir ???? oder unsre Vermieterin wenn ich eine besorgen würde oder um Tips bin ich dankbar wie ich sie dazu bekommen könnte damit hier was neues rein kommt danke schonmal an alle LG Nadine
hallo also, wen die küche schon drinne war, dann ist die vermieterin dafür zuständig.... wir haben unsere den vormietern abgekauft. mach doch den vorschlag, das ihr euch um alles kümmert, einkauf und aufbau, und sie zahlt nur.... lg püppismama
Meines Erachtens ist der Vermieter NICHT dazu verpflichtet, auch wenn schon eine drin war anfangs. Habt ihr denn die alte damals kostenfrei übernommen oder abgekauft? Wie auch immer, Vermieter sind nicht verpflichtet, dir eine Küche zu stellen, wenn ihr trotzdem die alte übernehmen konntet, Glück gehabt, aber da ihr die nun jetzt "abgenutzt" habt, und eine neue wollt bzw. braucht, müsst ihr das wie andere Möbel oder Haushaltsgeräte selbst bezahlen. Doch was euch gehört bleibt auch euch. D. h., wenn ihr mal auszieht, könnt ihr eure (selbst bezahlte) Küche auch wieder mitnehmen (nicht die alte, die schon drin war, sofern ihr sie nicht abgekauft habt), oder müsst sie je nachdem sogar mitnehmen, wenn der nächste Mieter die Küche nicht übernehmen will. In der Schweiz ist es beispielsweise Standart, dass die Küche bereits drin ist, aber in D eben nicht, außer in Ausnahmefällen wie bei euch. LG Steffi
Also wir haben sie nicht abgekauft oder sowas so übernommen gehört ja hier ins Haus
... wow! Wir haben damals (vor einem halben Jahr) auch etliche Mithäuser besichtigt, und teilweise waren auch Küchen drin, die sollten wir aber immer abkaufen, niemand wollte uns was schenken ;-) Letzten Endes sind wir in einem Neubau gelandet, da hat sich das Thema eh erledigt. Aber wie gesagt, selbst wenn ihr das Glück hattet und damals die Küche kostenfrei übernehmen konntet, ist es nicht des Vermieters Sache, dafür zu sorgen, dass er euch eine Küche zur Verfügung stellt. Wenn ihr also nun eine neue braucht, müsst ihr das selbst bezahlen. Aber wieder wie schon erwähnt, es ist dann eure und ihr könnt sie beim etwaigen Auszug mitnehmen. Ist denn die Küche in eurem Mietvertrag erwähnt? Was genau steht darüber? Dass ihr dazu verpflichtet seid, sie Instand zu halten oder ähnliches? Vielleicht wirst du da fündig. LG Steffi
Also habe jetzt mal geschaut und nur gefunden sie mieten ..... zimmer 1 garage 1 keller........ und kücheneinrichtung mehr net
Hallo, wenn die Küche mitgemietet wurde (also im Mietvertrag steht), dann muss du dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, da er auch dafür verantwortlich ist, wenn du es vertragsgemäß benutzt hast. Wie das ganze dann abläuft, kommt auf den Vermieter an und wie er es machen möchte. Grüße Katja
Also wir hatten auch mal ne Wohnung mit Küche. Das stand auch irgendwo im Mietvertrag das die Küche im Mietpreis enthalten ist. Wäre dies bei euch der Fall, dass ihr die Küche mitgemietet habt ist es Vermietersache. Steht nirgendwo was von ner Küche müsst ihr euch selbst drum kümmern , dürft aber dann auch bei einem evtl auszug die Küche mitnehmen. Ich würde aber trotzdem mit dem Vermieter mal sprechen. LG Britta
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