Mitglied inaktiv
Hallo! Wir sind letztes Jahr im Juli umgezogen und haben nun endlich die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung bekommen. Kennst sich da jemand vielleicht aus und kann mir sagen, ob die bei den Heizungsbetriebskosten einen Mieterwechsel berechnen dürfen? Mich wundert halt, daß sie es speziell bei den Heizungskosten berechnen und nicht allgemein. Oder kennt jemand eine Infostelle an die man sich wenden könnte. Ist jetzt kein großer Betrag, mich interessiert es halt nur, ob es seine Richtigkeit hat. Bisher war immer irgendetwas mit der Abrechnung. Vielen Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße Manuela
Es darf eine Zwischenablesung gemacht werden, die mit ca. 40 Euro (so um den Dreh) berechnet wird. Gruß Noki
Hallöchen! Schließe mich meiner Vorgängerin an. Viele Grüße, Moni
2 Wochen länger gewartet mit der Nebenkostenabrechnung und Ihr hättet GAR NICHTS mehr zahlen müssen! Mit dem 01.09.2001 wurde das Mietrecht neu geregelt. Der Gesetzgeber hat 2001 festgelegt, dass spätestens zum Ende des Folgejahres eine Abrechnung vorzulegen ist. ABER davon abgesehen... ich bin ja nun mehr als einmal umgezogen und ich habe nicht EINMAL sowas zahlen müssen! Sonst frag einfach mal unter www.recht.de, eine sehr gute Seite. LG Sue
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