Mitglied inaktiv
In unserem Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung, außer Zierfische, Hamster, Vögel etc. nicht gestattet ist! Ist soweit klar! Also kein Hund, keine Katze, ... Wie sieht das denn aus, wenn die Tiee auf Besuch sind? Zählt das auch zur Tierhaltung? Ich halte sie in dem Sinne ja nicht. Wer kennt sich da aus? LG
Also wenn dein Besuch einen Hund oder so mitbringt ist das o.k. Er bleibt ja nicht dauerhaft bei dir und du hälst ihn ja auch nicht. LG Sandra
hallo ! wie ist das wenn meine schwiemu z.b. ins kh muss und ich den hund (klein und alt) nehmen sollte ? besser mit dem vermieter absprechen ? hund wäre zu besuch, für paar tage. lg chrissi
Bin zwar nicht Sandra, aber den Hund darfst Du natürlich für ein paar Tage zu Dir nehmen. Ich würde dem Vermieter evtl. einfach nur Bescheid sagen, auf eine Genehmigung musst Du nicht warten, kann er gar nicht verbieten. Der Hund ist ein "Gast" und welcher Vermieter kann mir vorschreiben welche Gäste ich haben darf?:-) LG Sonja
Die letzten 10 Beiträge
- Flecken von Neugeborenem in der Wäsche
- Wie behaltet ihr im Familienalltag den Überblick? Tipp für Haushaltsapp?
- Backofen
- Erfahrungen mit Haushaltshilfen in Berlin während Schwangerschaft
- Flecke von Gartentisch
- Raumduft
- Bpa in trinkflasche
- Waschmaschine mit Dampffunktion
- Wie geht ihr mit Mäusekot um?
- Staubsauger MIT Akku und MIT Schlauch