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Kinderwagen im Treppenhaus. Ja oder nein?

Kinderwagen im Treppenhaus. Ja oder nein?

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hallo, gehört vielleicht ins Rechtliche Eck,aber sowas haben wir hier ja nicht oder??? Wir wohnen im 3 OG und dies unsere Eigentumswohnung.Aber trotzdem dürfen wir nicht alles. Da unser Keller total vollgestellt ist und ich dort den KIWA nicht unterbringen kann,dachte ich an den Hausflur unter der Treppe. Z.z. ist der KIWA im Kofferraum unseres Autos. Darf man Gestzlich gesehen einen KIWA unter der Treppe im Hausflur stehen lassen? Versperrt keinen Fluchtweg? Kennt sich jemand von euch damit aus? LG


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lg two_kids


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MAn darf den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen solange er keinen anderen behindert.


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zusammen, damit sich niemand dran stoert und der Fluchtweg frei bleibt! LG


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Es müssen die Brandschutzbestimmungen im Haus beachtet werden. Eigentlich hat ein Kinderwagen so wie z.B. auch Schuhe oder Pflanzenbottiche im hausflur nichts zu suchen. Bei uns im Haus gibts sogar regelmäßig Begehungen durch die Feuerwehr und das kommt die Eigentümerin richtig teuer, wenn da ein Kinderwagen steht. Ich habe meinen einmal für ne Nacht draußen liegen lassen und da gabs dann Haue :o) Allerdings haben wir einen Kinderwagenschuppen draußen vorm Haus auf der Wiese, den die Eigentümerin extra hat bauen lassen, weil wir so viele Kinder im Haus haben... Natürlich gibts immer wieder Ausnahmen. Frag mal bei www.recht.de nach, die können Dir da sicherlich helfen. LG Sue


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ALSO wir zb wohnen zur miete im hochhaus und dürfen sowas nicht... haben mal unsere alte waschmaschine im hausflur stehen gehabt bis sie abgeholt wurde, des gab ein terz kann ich dir sagen... aber solang sich keiner beschwert... aber ICH würd des niemals machen, denn bei uns klauen se wie die raben... lg jessy


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Behindert er keinen und sind die Wege frei darf er vorrübergehend im Hausflur stehen bleiben ABER ist der Keller (wie bei uns) so das ihr keine Treppen runtergehen müsst dann muss der Kinderwagen in den Keller. LG Danie


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bei uns stehen zur zeit im hausflur an die 4-5 kinderwagen und 1 rollstuhl. eigentlich sollte der raum freigehalten werden, da im kellerbereich ein extra kigaraum ist und auch ein fahrradraum. beide sind sehr groß, aber genutzt wird dieser nie. durch kommen wir sehr schlecht, wenn man mal schnell raus muß, oder gar einfach mal nur den müll raus bringen will. ich weiß wie schwierig das mit wagen alles ist und sag ja auch nix, aber stören tut´s trotzallem. normalerweise wurden die kinderwagenbesitzer desöfteren schonmal darauf hingewiesen, das die wagen in einen raum im keller müssen, aber es wird immer wieder anderes gemacht.


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werden, wenn die Leute sogar schon einen KiWa Raum haben und trotzdem den Weg im Treppenhaus vollstellen. Und wenn es dann im Falle eines Brandfalles ein neues Gesetz gegen Kiwas im Flur gibt, dann schreien wieder alle "kinderfeindliches Deutschland" Schade, dass wir von dem Image einfach net wegkommen. Aber ohne Gesetze scheint es nicht zu gehen. Die Vernunft greift da nicht. Wenn man es dem Kleinsten im haus zugesteht, dass sein Kiwa unten steht, ok, aber jedes Kind das laufen kann, kann auch mit Mama in den Keller laufen um den Kiwa zu holen. LG


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Das habe ich auf der Seite des Mietervereins München gefunden: "Wenn es weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine ausdrückliche Regelung gibt, dürfen Kinderwägen nach Auffassung der meisten Gerichte im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden. Es sei denn, dort ist es so eng, dass andere Mieter erheblich belästigt würden. Diese müssen auch nicht hinnehmen, dass z. B. eine Tagesmutter gleich mehrere Kinderwägen ihrer Schützlinge im Treppenhaus parkt. Andererseits kann auch ein im Mietvertrag enthaltenes Abstellverbot unwirksam sein, wenn der/die betroffene Mieter/in darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Flur abzustellen. Das heißt, es kommt hier wie so oft auf die konkreten Umstände an, zum Beispiel darauf, ob alternative Plätze im Keller, im Hof oder einer Garage zur Verfügung stehen, ob es einen Fahrstuhl gibt, ob in der Wohnung überhaupt genügend Platz ist usw. Darüber hinaus müssen natürlich die jeweiligen brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sein, d. h. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht beeinträchtigt werden."


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danke erstmal für eure antworten. meine maus ist 3 monate alt und kann ncoh nicht laufen. FAlls das so wäre,würd ich es bestimmt leichter haben, :-) LG