Mitglied inaktiv
Hm, wie isses denn nun - dort steht doch eindeutig, wenn man im Mietvertrag drin stehen hat, dass man renovieren muss und es nicht unzulässig ist, zum beispiel alle 2 Jahre oder beides, also alle paar Jahre und zum Auszug, muss man renovieren, oder? Bitte schreibt was dazu, wir ziehen schon nächsten Mittwoch um... danke und lg Dani
da gab es mal ein Urtei zu, google doch mal! LG Naine
Ich glaub nach dem neuesten Urteil ist so eine Klausel unzulässig. Da wird der Vermieter natürlich mit Dir streiten, aber geh mal fragen bei www.jurathek.de im Forum, die wissen gut Bescheid.
Hallo, Schönheitsreparaturen, also Renovierungen sind seit neusten unzulässig. LG Cathy PS.: Das Gerichtsurteil interessiert mich aber auch!!!
Wenn im Mietvertrag eine sogenannte starre Fristenregelung in welchen zeitabständen zu renovieren ist, steht brauchst du nicht zu renovieren. Also eine Regelung, die keinen Raum für die individuelle Stärke der Abnutzung zulässt. Könnte ja sozusagen sein, dass du jeweils ein halbes Jahr im Ausland warst und dann noch jedes Wochenende weg. Als Nichtraucher etc. hast du unter diesen Umständen natürlich weniger verschleiß, wie eine der die Wohnung normal belebt. Jedenfalls müsstest du unter diesen Umständen auch zu festen Zeiten renovieren, ist die Klausel unzulässig. Hoffe, das war einigermaßen verständlich. Ansonsten schreib mir deine Klausel hier rein und ich sag dir genau, was Fakt ist. Und falls jemand Urteile braucht, kann ich euch Montag reinstellen. LG Janka
Hallo janka, 4. der mieter ist verpflichtet schönheitsreperaturen fahcgerecht auf eigene kosten durchzuführen. die schönheitsreperatueren umfassen sämtliche anstriche innerhalb des einfamailienhauses insbesondere das anstreichen dder wände und decken. 5. der mieter trägt sämtliche schönheitsreperatueren. er verpflichtet sich - unabhängig von seiner allgemeinen instandhaltungspflicht - das einfamilienhaus bei auszug in einem gemäss VOB/B sach- u. fachgerecht renovierten zustand zurückzugeben. folgende schönheitsreperaturen sind bei auszug fachmännisch durchzuführen: das streichen der wände in rauhfaser weiss, sowie das streichen der decken, ebenfalls weiss. wir haben übrigens genau 3 Jahre drin gewohnt. Danke schon mal im voraus... lg Dani
Also die Formulierung ist O.K., und ihr müsst leider renovieren. Zumal ich auch zugeben muss, das ich mich mit vermieteten Einzelhäusern nicht auskenne, da ist die Gesetzeslage teilweise anders, wie bei Mietwohnungen. Zumal bei euch die VOB greift und nicht das BGB. Aber jedenfalls ist euer Mietvertrag ziemlich human. Ihr müsst ja nur Wände und Decken streichen. Allerdings auch nur Abnutzungserscheinungen oder Schäden vorhanden sind. Nach 3 Jahren muss das nicht unbedingt der Fall sein. LG Janka
vielen dank... ich finds so schön in den Foren, dass wirklich geholfen wird...nochmals danke lg dani
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