Mitglied inaktiv
Hallo, Bin mir unschlüssig, was ich tun soll. Hab für Juli bis September Hartz4 beantragt. Da ich jetzt wieder ab Oktober Studiere, bin ich nicht mehr berechtigt, da ich nicht mehr beurlaubt bin. Das hab ich von vorherein gesagt. Die haben auch nur die Urlaubsbescheinigung für bis Ende September. Auf dem Bescheid stand auch Anteilig Juli bis September 2007. Nun hab ich heute Kontoauszüge geholt und gesehen, es wurde mir auch für Oktober das Geld überwiesen. Nicht das ich es nicht brauchen könnte. Soll ich Donnerstag zum Amt gehen und das Versehen melden, oder ist es deren Schuld, wenn ich es für meine Rechnungen nehmen würde, und es später quasi nicht zurück zahlen könnte. Ratlos und schulterzucken Suse
glaub mal nicht, daß denen dieser fehler nicht irgendwann auffällt. ich würde kein geld behalten wollen, welches mir nicht zusteht!
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hi, kann es sein, dass sie deine einnahmen für oktober abwarten wolen? bei mir war das auch, als ich angefangenhabe zu arbeiten. bekam anfang des monats alg2 und am ende des monats erst mein gehalt. bekam dann die zahlungsaufforderung nachdem ich gehaltsbecheinigung abgegeben habe und durfte es zurückzahlen. LG MEl
Ich werd studieren gehen. Dazahl ich dafür als dass ich Einkommen hab. Behalten will ich es nicht, weiß, dass keiner was zu verschenken hat. Fühle mich auch nicht so gut damit "fremdes" Geld auf meinem Konto haben. Rufe morgen also mal an. Danke Suse
bei uns war das schon öfter der fall!bei mir 460 zu viel bei meinem freund 2100 euro!haben sogar gesagt nee as ist richtig so und als wir es ausgegeben hatten kam dann doch en brief!müssen alles zurückzahlen! die kriegen nix auf die reihe
und nachhören. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht (weit verbreiteter Irrglaube). Außerdem bist Du ja nicht unwissend. Sollte es hart auf hart kommen, kann das sogar mit Zinsen zurückgefordert werden. Das wäre es mir nicht wert. LG, Anne
Ich würde versuchen zur Bank zu gehen und es stornieren zu lassen, so bekommt das Amt auf jeden Fall das Geld zurück. Und dem Amt auch nochmal schriftlich oder gleich persönlich Bescheid geben, das Du es zurückbuchen hast lassen (wenn möglich).
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