Ja-Al
Hallo eine Frau hatte in der 32+4 Woche einen Blasensprung. So wie es aussieht wird das Kind in ein paar Tagen zur Welt kommen. Unsere Fragen sind, was ändert sich alles wenn man ein Frühchen erhält? Der Mutterschutz wäre bei meiner Frau erst Anfang Oktober gestartet , Entbindungstermin Mitte Nov. Es geht uns bezüglich der Ganzen Anträge / Basis Elterngeld / Mutterschutzgeld / Elternzeit Mutter & Vater, etc... was sich dort alles zu einem Normalen Geburtstermin unterscheidet, bzw. was man alles Ausschöpfen kann bei einer Früheren Geburt. Danke im Vorraus.
Vorgeburtlicher Mutterschutz startet ab sofort (sie liegt ja bereits im KH und wird da vor der Geburt auch nicht mehr rauskommen), der nachgeburtliche Mutterschutz beginnt ab dem Tag der Geburt. Die Elternzeit verschiebt sich automatisch nach vorne (bei der Mutter). Wie das beim Vater im Falle einer geteilten Elternzeit ist, weiß ich nicht. Finanzielle Vorteile ggü. einem normalen Geburtstermin gibt‘s keine, eher der Nachteil, dass sich der vorgeburtliche Mutterschutz deutlich verkürzt. War zumindest bei mir so. Aber das wichtigste ist jetzt eh, dass der Zwerg gesund durch die Anfangszeit kommt. Ich drück die Daumen.
Hallo, Mutterschutzgeld wird bei Babys mit weniger als 2,5 kg und/oder einem größeren Pflegebedarf wegen Frühgeburt für 12 Wochen nach der Geburt bezahlt (Bescheinigung vom Krankenhaus wichtig) und der Rest der 6 Wochen von vor der Geburt werden auch noch auf die 12 Wochen gerechnet. Beim Elterngeld gibt's auch länger Geld (genauer weiß ich es nicht), wenn das Baby mehr als 6 Wochen vor ET kommt. Steht aber alles im Antrag und in der dazu gehörenden Anlage. Ich wünsche euch viel Glück und Kraft für die bevorstehende Zeit. LG
Hallo! Der vorgeburtliche MuSchu deiner Frau wird erst ab 34+0 abgezogen, da ja dann erst der gesetzliche MuSchu beginnt. Sofern sie vor 34+0 entbindet, wird das noch nicht abgezogen, unabhängig davon, ob sie im KH ist oder nicht (sie ist ja aktuell vermutlich krankgeschrieben oder im Beschäftigungsverbot). Ich habe beide Male vor bzw. passgenau an 34+0 entbunden und hatte somit in Summe 18 Wochen MuSchu nach der Geburt, so wie es die Vorrednerin sehr gut beschrieben hat. Das verlängerte Elterngeld ist noch neu, ich glaube, es handelt sich um einen zusätzlichen Monat. Vielleicht bleibt der kleine Zwerg ja noch ein bisschen im Bauch, ich drücke die Daumen!
Hallo, Ich drück euch die Daumen, dass es noch ganz lange dauert.. Mein Kind wurde bei 30 +6 geboren. Ich hatte keinen vorgeburtlichen Mutterschutz. Alles was an vorgeburtlichen Mutterschutz nicht genommen werden kann, wird hinten angehängt. 4 Wochen gibt es zusätzlich bei einer Frühgeburt. Elterngeld gibt es länger, je nach dem wie viele Wochen das Baby zu früh kommt. Ich hab von der Krankenkasse Geld für die Fahrten ins Krankenhaus bekommen (pro km), da ich schon früher entlassen wurde, als mein Kind dafür brauchte ich vom Krankenhaus eine Bescheinigung über den "Muttermilchtransport". Besuchsfahrten wären nicht bezuschusst worden. Viel Glück! LG luvi
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