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mutterschutz

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schnecke1978

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mit einem frühchen hat man ja 4 wochen länger mutterschutz...was bedeutet das...bekommt man da 4wochen länger das mutterschaftsgeld von der krankenkasse und wie verhält sich das dann mit dem erziehungsgeld...bekommt man das denn erst nach dem mutterschutz...oder zusätzlich ab geburt...oder wie funktioniert das...sorry für das doofe fragen aber ich hab da leider null ahnung von....


Romy30.08

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Antwort auf Beitrag von schnecke1978

meine maus kam 8 wo.u früh,also ich war noch nicht im mutterschutz als sie geboren wurde. da hat sich der mutterschutz erstmal verlängert weil sie ein frühchen war und die zeit,die ich vorher nicht im mutterschutz war,wurde auch hinten dran gehängt. elterngeld gibts dann, wie du es beantragt hat,nach ablauf vom mutterschutz beispiel. romy am 30.08.geb in 32+1 hab bis 03.01Mutterschaftsgeld bekommen und jetzt elterngeld


AADanielaAA

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Antwort auf Beitrag von schnecke1978

hallo, also meine zwillinge sind auch 8 wochen zu früh gekommen. bei mir war es so, dass ich wg vorzeitiger wehen von der arbeit ins krankenhaus gegangen bin, d. h. somit konnte ich auch meinen mutterschutz nicht nutzen und dieser wurde hinten dran gehängt, da ich bis zur geburt im kh lag. also bei mir war das so, die 6 wochen mutterschutz vor der geburt, wurden hinten rangehangen, bei zwillingen sind das nicht 8 wochen nach der geburt, sondern 12 wochen mutterschutz nach der geburt, also wurden die 6 wochen hinten rangehangen, d. h. ich hatte insgesamt 18 wochen mutterschutz nach der geburt. mit der bezahlung war es so, also nach der geburt habe ich ein kleinen teil von der krankenkasse bekommen und den rest von meinen arbeitgeber (hat natürlich vorteile, wenn man arbeitet, dann bekommt man mehr). die krankenkasse hat nur bis zur 12. woche nach der geburt bezahlt. Elterngeld habe ich nicht nach der geburt bekommen, sondern erst als mein arbeitgeber nicht mehr gezahlt hat. uns hat auch keiner aufgeklärt, selbst die von der elterngeldstelle, hatte mir das anders erklärt. da mein mann student ist und nebenbei weniger als 30 std die woche arbeitet, hat er auch die ersten beiden monate erziehungsurlaub genommen, damit wir dann 14 monate elterngeld bekommen, das ist dann auch nochmal ne komische berechnung, es ist echt schwer durchzublicken. hoffe das hat dir etwas geholfen. lg daniela


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnecke1978

Nein, du bekommst nur 4 Wochen länger mutterschaftsgeld. Das entspricht ja deinem Gehalt, da der AG ja zuschießt. Elterngeld bekommst du nicht, erst nach dem mutterschutz. Finanziell ist dies aber ein kleiner Vorteil, da Mutterschaftsgeld ja 100% Gehalt sind und Elterngeld nur 65%.