Mitglied inaktiv
hallo ich habe mal eine frage! meine freundin hat am 24.12. ihr baby bekomme gebutstermin war aber erst der 10.2 also 6 wochen und 6 tage zufrüh wie lange hat sie denn dannn jetzt mutterschutz??? kann mir mal jemand helfen
Hallo! Der Mutterschutz hatte bei ihr noch nicht angefangen, oder? Sie hat dann Anspruch auf dei vollen 6 Wochen, die vorher fälig gewesen wären PLUS 12 Wochen für nach der Geburt wegen der Frühgeburt. Also in ihrem Fall bis zum 28. April 2009. Und dazu käme dann auch noch der anteilige Urlaub für die knap 4 Monate in 2009, den kann sie dann danach nehmen. Wie das dann mit der Elternzeit aussieht weiß ich nicht so genau, ob die dnan erst NACH dem Urlaub oder schon mit dem Geburtstag des Kindes beginnt, das muss euch jemand anderes sagen.... Alles Gute für das Kind deiner Freundin!!!! Liebe Grüße Saskia
Hallo, kann mich Saskia nur anschließen, dass der Mutterschutz 6 Wochen länger als "normal", also 12 Wochen, dauert. Die Elternzeit begann bei mir mit dem Geburtstermin des Kindes, allerdings kenne ich mich als Lehrerin auch nicht mit Urlaubsansprüchen aus und ob die darauf irgendeinen Einfluss haben. LG Christina
Schau mal hier: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/mutterschutz-mutterschaftsgeld.html?page=3
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