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Milchpumpe auf Rezept

Thema: Milchpumpe auf Rezept

Hallo liebe Mütter, hat jemand von Euch über einen längeren Zeitraum Milch abgepumpt und dafür eine Milchpumpe auf Rezept erhalten? Wie lange zahlt die Krankenkasse in diesen Fällen? Liebe Grüße Pauline

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 00:32



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Hallo Pauline, so lange du ein Rezept für die Milchpumpe vom Arzt hast bezahlt auch die Krankenkasse. Ich hatte damals bei meiner Tochter (Frühchen 30. ssw) vom Arzt der Frühchenstation ein Rezept erhalten und habe daraufhin die Krankenkasse angerufen. Die meinten dann ich solle mir eine Akku-Milchpumpe kaufen und die Rechnung mit dem Rezept einreichen. Das habe ich dann gemacht und habe die Kosten komplett erstattet bekommen. Gruß Sylvia

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 07:42



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Hallo, ich hab von meiner Frauenärztin solange ein Rezept bekommen wie ich Milch hatte. Konnte es immer ohne Bedenken in der Apotheke verlängern lassen. Viele Grüsse Gabi und Hannah (geb.28SSW)

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 08:19



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Ich habe bis jetzt für 8 Monate ein Rezept für eine elektrische Milchpumpe von meinem FA bekommen. Ich hoffe, dass ich danach nochmal eine Verlängerung bekomme. Er schreibt als Duiagnose immer Milchstau. Da ich Privatversichert bin, weiß ich noch nicht ganz genau, ob es bezahlt wird, bin mir aber aufgrund des Rezeptes ziemlich sicher.

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 10:11



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Ich habe vom Kinderarzt monatlich ein Rezept für weitere 4 Wochen geholt und dieses dann in der Apotheke abgegeben. Die Apotheke hatte immer um eine kurze Info gebeten, wie lange die Milchpumpe ungefähr noch benötigt wird, um besser kalkulieren zu können, da es nur 3 oder 4 Stück zum Verleih gab. Ich hatte sie letztendlich für insgesamt 7 Monate ausgeliehen. lg

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 11:12



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Ich hatte bei meiner großen Tochter für ca.7 Monate und jetzt bei Lina ja inzwischen auch seit 3 Monaten eine Milchpumpe ausgeliehen. Das Rezept bekam ich immer ohne Probleme beim Kinderarzt ..... Ich würde mir das Rezept auch immer beim Kinderarzt holen,denn dann wird es ja aufs Kind ausgestellt und so sparst Du Dir die Rezeptgebühr !!!! LG! Anke mit Sophie(29+6,1140g+39cm) und Lina(33+0,1660g+43,5cm)

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 11:44



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dagmar

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 14:35



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Hi ich hab die Milchpumpe noch im KH bekommen, die habe ich dann mit nach hause genommen und musste in regelmäßigen Abständen an diese Firma, die die Pumpen stellte, das Rezept vom FA schicken. Solange bezahlte die Krankenkasse auch. LG Roxy

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 12:23



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Bei mir war es wie bei Roxy. Ich hab sie auch im Kh bekommen (bei meiner Entlassung) und musste das Folgerezept an die Firma schicken. Ich hatte sie nur für die Zeit, wie mein Kind im Kh lag und noch 2 Wochen länger. Wir haben sofort nach KH-Entlassung auf voll stillen umgestellt und dann brauchte ich die Pumpe ja nicht mehr. Also hatte ich sie ca. 2 Monate. Lg von Katja mit Julian www.JulianRyan.de.tl

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 12:56



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Hi, unsere sind in der 25+1 geboren, ich habe im KH die Milchpumpe bekommen, weil sie natuerlich zuerst zu schwach waren, um selbst zu trinken. Anschl. habe ich von meiner Gyn. mit der Begr. "zur Verhinderung eines Milchstaus", danach vom KA wg. "Trinkschwaeche bei extr. Fruehgeborenen" fuer insges. 8 Mon. bekommen. Musste die Rezepte immer an die Verleihfirma schicken. Zum Schluss habe ich sie manchmal nur noch einnmal pro Woche benutzt, aber ich wollte sie nicht mehr, haette sie bestimmt noch laenger haben koennen. Ich war zuerst priv. versichert, meine priv. KV hat nichts bezahlt, sie wurde ja praeventiv und nicht kurativ verschrieben, war die Begruendung. Hoffentlich bist du Kassenpatientin! Alles Gute! Silvie

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 19:36



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Hallo, klär` das am Besten mit der KK. Meine private KK zahlt nicht für solche Geräte (gilt auch für Inhalatoren usw). Letztlich hat sie aber einen Teil der Kosten über eine Vorsorgepauschale übernommen. Die Beihilfestelle hat 50% der Kosten übernommen, ohne Rezept, sechs Monate oder vielleicht auch sieben, weiß ich nicht mehr genau. Kinderärzte dürfen meines Wissens solche Rezepte nicht mehr ausstellen (aber vielleicht akzeptieren es die Kassen). Jana.

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 21:07



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Hallo, ihr Lieben! Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Meine Frauenärztin würde mir auch ohne weiteres weitere Rezepte aufschreiben. Aber die Apotheke meint, nach sechs Monaten würde die KV nicht mehr ohne weiteres bezahlen. ich müßte also alles nach dem sechsten Leihmonat abklären. Werde ich auch machen. Letztlich zeigen mir Eure Antworten, wie unterschiedlich Krankenversicherungen agieren. Euch ein schönes Wochenende!

Mitglied inaktiv - 15.11.2008, 13:25