Mitglied inaktiv
Hi, wir waren 2010 von Januar bis Mai im Krankenhaus wegen unserem Kleinen. Sind letztes Jahr gar nicht auf die Idee gekommen, dass bei der Krankenkasse zu fragen. Meine Frage dazu: Wie ist die Berechnungsgrundlage für die Kosten für die Krankenkasse? Wie kann man das bei der Steuer angeben? Wir sind jeden Tag minimum 2-3 mal ins Krankenhaus gefahren. Liebe Grüße Chrisi
hallo, ihr könnt die sachen als außergewöhnliche belastungen bei der steuer angeben. es sind pro gefahrenem kilometer 30 cent abzugsfähig. wenn du fragen hast, kannst mir gern ne pn schicken.
Bei der KK haben wir nie nachgefragt. Aber wir haben außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht: Mein Mann ist an ca. 8 Wochenenden jeweils 1200 km gefahren, um mich und unseren Sohn im Kh zu besuchen. Einen Teil der Fahrtkosten konnten wir absetzen. Problem bei außergewöhnlichen Belastungen: Abhängig vom Einkommen muss ein bestimmter Prozentsatz überschritten werden, um den übersteigenden Betrag steuerlich geltend zu machen. Jana
Hallo Chrisi! Als außergeöhnliche Belastung kann man die Fahrtkosten angeben. Aber einfacher ist es fast, zu versuchen ob Ihr das Geld von der KK bekommt. Wir haben damals das Fahrtgeld (fast 2000 €) bekommen, weil wir die Mumi transportiert haben. Viel Erfolg kathrin
Hi, danke für Eure Hilfe! Steuer wird wahrscheinlich ein Problem, weil wir nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen werden. KrankenKasse hatten wir jetzt ein Formular angefordert. Der Sachbearbeiter meinte, dass man Grundsätzlich von der Kasse etwas bekommen kann. Das wären dann 0.2€, wobei er auch meint dies kann auf 0.14€ runter gesetzt werden (was ich schon mal nicht verstehe)!? Ferner brauchen wir einen Stempel oder eine Bestätigung vom Krankenhaus, was aber kein Problem werden wird. Danke Chris
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