Elternforum Frühchen

Frühchen?! Ja oder Nein??!!

Frühchen?! Ja oder Nein??!!

aniola

Beitrag melden

Hallo, ich hab mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen. Und zwar wollte ich wissen, ob ein Frühchen ausschließlich Frühchen ist, weil es zu früh geboren wurde oder ob das Gewicht/Größe auch noch eine Rolle spielt?! Zur einfacheren Erklärung: meine Kleine wurde in 37+2(also kein Frühchen mehr) per Not-KS geholt, hatte aber aufgrund intrauteriner Wachstums(irgendwas,hab das Wort vergessen) nur 2080gr und 43cm .Wir waren auch GSD "nur" 11 Tage auf der Säglingsintensiv. Gilt sie nun auch als Frühchen, weil sie so wenig wog oder nicht?! Interessiert mich einfach mal, ich meine, sie hat sich super gemacht (ist jetzt 5 Monate) und scheint alles aufgeholt zu haben, aber ein bitterer Beigeschmack ist immer noch da.... Und übrigens : Meinen allergrößten Respekt euch Frühchenmamas, ich denke ihr seit die stärksten Mamas überhaupt!!!!


chrisy1205

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Hallo, Ich denke nicht, dass sie als Frühchen gilt. Frag mal den Kia. Vielleicht hat sie ein Entwicklungsdefizit. Aber als Frühchen gelten alle die vor der vollendeten 36.ssw geboren werden. Alles Gute Chrisy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von chrisy1205

Aber das ist doch auch nicht gut, dieses Pauschale. Ich habe ja nun so ein Spätfrühchen 35+5, ABER halt mit 3060 g und 47 cm. Das habe ich nicht wirklich als Frühchen gesehen (okay, die Sache mit dem verlängerten Mutterschutz war okay ;-) Aber wir hatten nie wirkliche Probleme und schon gar nicht in der Entwicklung. Wenn es aber ein Mangelgeborendes Kind ist, sollte die SSW doch egal sein, also finde ich. Ich würde es auf alle Fälle probieren.


Else2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Ich glaube, dass auch Babys, die mit einem Gewicht unter 2.500 Gramm geboren werden, als Frühchen gelten, unabhängig von der SSW. Sicher bin ich mit aber nicht! LG


Oktaevlein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Hallo, meine Tochter wurde bei 34+2 geboren und gilt als Frühchen, obwohl sie über 2500 g, nämlich 2840 g wog. Also ich glaube, die SSW ist da entscheidender als das Gewicht.


Danie1710

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Oktaevlein

Hast Du denn eine Bescheinigung im Krankenhaus bekommen? Mein Sohn kam bei 37+4, hatte 3.520 g auf 53 cm verteilt und ich habe wegen "Unreife" und vermehrtem Pflegebedarf die Frühgeburtenbescheinigung bekommen und die KK zahlte 12 Wochen das Mutterschaftsgeld. Wir hatten auch unter der Geburt Probleme - Geburtsstillstand, Herztonabfall auf unter 50 bei meinem Krümel und es wurde letztendlich eine Zangenentbindung aus dem Beckenausgang. Haben es beide haarscharf geschafft..... LG Danie


Oktaevlein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Danie1710

Hi Danie, ja hab auch eine Bescheinigung bekommen. Hatte auch Geburtsstillstand nach 16 Stunden Wehen, dann Kaiserschnitt. Hatte das Amnioninfektsyndrom, ich denke bei uns war es auch knapp, aber jetzt ist Gott sei Dank alles bestens, sie ist nun 20 Monate alt und man merkt eigentlich nichts mehr von den 6 Wochen zu früh...


Charly0815

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Hallo! Frühchen sind alle Kinder unabhängig vom Reifegrad oder dem Gewicht bei einer Geburt vor vollendeter 37. SSW. Danach nennt man Kinder, die mit einem Gewicht unter 2500g geboren werden 'Mangelgeburt'. Kein schönes Wort, aber so heißt das im Medizinerchargon. Auch bei diesen Kindern erhält man eine sogenannte Frühchenbescheinigung, durch die man bspw. 4 Wochen länger Mutterschutz hat. Ist aber egal, so lange es Deiner Maus jetzt gut geht ist doch alles tiptop!


SchwesterRabiata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

sagt man oft zu den "Gewichtsfrühchen". Vor Jahren hieß es entweder vor der 38ssw ODER unter 2500g. Ich habe 2 Gewichtsfrühchen aus der 38ssw (einmal 2280 und 1880g)...Frühgeburtenbescheinigung waren kein Problem! Sie blieben 2 bzw. 3 Wochen im KH. Weiterhin hab ich noch zwei Frühchen (1810g 36ssw und 1630g 34.ssw). LG Die Schwester


aniola

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Danke für eure Antworten! Also, eine Bescheinigung hatte ich keine bekommen. Im Grunde genommen ist es ja auch völlig egal, oder hat meine kleine jetzt wegen dieser nicht vorhandenen Bescheinigung (Mangelgeburt) jetzt oder später irgendwelche Nachteile? Ich denke da so an Frühförderung etc. Oder bekommt man sowas automatisch, wenn der Ki-Arzt feststellt, das sie ein wenig hinterher sein sollte?! Die Geburt hatten sie bei 37+1 eingeleitet und es wurde dann am CTG festgestellt, das die Herztöne bei jeder Miniwehe(ich selber habe die gar nicht bemerkt) extrem im Keller waren. Daher der Not-KS. Musste sogar einer mit Vollnarkose sein, da keine Zeit mehr für ne PDA war.... :-( Habe meine kleine auch erst 18 Stunden später auf der Intensiv besuchen dürfen. Hat sie wegen dieser fehlenden Bescheinigung irgendwelche Nachteile? Wenn ja, würde ich nämlich noch mal im KH anrufen und fragen, warum ich diese nicht bekommen habe. Oder meint ihr, das sei über, weil es eh keinen Nutzen hat?! LG


SchwesterRabiata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Nein, die Bescheinung ist nur für die KK und verlängerten Mutterschutz, ansonsten brauch man das Ding nicht. Es gibt Frühchenambulanzen...da kannst Du Dich mal erkundigen...wir hatten damals beim ersten als wir noch in der Großstadt wohnten einen Kinderarzt, der auf Frühchen spezialisiert war, also auch auf der Neo gearbeitet hatte etc.., hier jetzt dörflich gibts sowas leider nicht.... LG Nina


Linaleana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Hallo, Ja du hättest die Bescheinigung bekommen müssen. Rufe im Krankenhaus an und frage nach, denn dir stehen 4wochen mehr Mutterschutz zu und das Mutterschaftsgeld für die 4 Wochen!!! Es steht einen zu wenn das kind unter 2500 wiegt oder vor 37+0 geboren wurde. Emilia wurde bei 36+2 geboren( also ein spätes Früchten mit 3170g) aber viel Gewicht heißt leider nicht immer das alles ok ist, es fehlen halt trotzdem 4 Wochen...


Ev71

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Hallo, dein Kind hat nicht unbedingt einen direkten Nutzen von der Bescheinigung, dir ist durch die fehlende Bescheinigung nur möglicherweise Geld zu wenig bezahlt worden. Dir stehen dadurch 12 statt 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zu. Somit auch für 12 Wochen die Gelder anstatt für 8 Wochen. Ob man das auch noch nachträglich bekommt, weiß ich nicht, sollte man aber sicher versuchen. Frag doch mal direkt bei der Krankenkasse nach. Viel Erfolg, Ev.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aniola

Ich weiß nicht, ob es als Frühchen zählt, glaube eher nicht, aber für den verlängerten Mutterschutz sind die Kriterien erfüllt. Da stand auf meiner Bescheinigung noch als Auswahl zum Ankreuzen "Geburtsgewicht unter 2500 g".