Mitglied inaktiv
Hallo! Für alle, deren Frühchen in die Schule kommen gibt es einen wirklich tollen link, den solltet Ihr Euch echt anschauen: http://www.fruehgeborene-rlp.de/450schule.html LG kathrin
weiß nicht ob es wirklich nötig ist/wäre,habe schon 2 Frühchen zur Schule geschickt(1-26sww),niemals irgendwelche Probleme gehabt. da ich die von Anfang an wie "Normale"/"termingerechte" Kinder gesehen/behandelt .habe ich muss noch 2 Frühchen(habe nur Frühchen) zu Schule schicken müssen(aber erst in 2 spätestens 3,oder mal 4-5j),und ich werde so ein Buch nicht brauchen
das hat auch nichts mit behandeln wie andere termingerecht geborene zu tun . Meine Tochter wäre untergegangen wenn sie mit 6 Jahren eingeschult worden wäre. Sie war ein Jahr im Vorschulkindergarten und wurde dann letztes Jahr mit 7 Jahren und 3 Monaten erst eingeschult. Wenn man merkt, dass ein Kind egal ob reif oder zu früh geboren ganz einfach noch nicht schulreif ist, dann sollte man sofern möglich eine Rückstellung versuchen. anja
Hallo, ich finde die Seite toll. Ich finde es wichtig, dass die Schule und die Lehrer über unsere Kinder informiert sind. Wenn es keine Besonderheiten gibt, umso besser, aber es ist doch besser auf die Situation der Kinder im Voraus aufmerksam zu machen (und evt. bei einem Gespräch dem Klassenlehrer dieses Buch an die Hand zu geben), als im Nachhin Erklärungen für bestimmte Verhaltensmuster abzugeben. LG
hi, lieben dank für den link, die erste broschüre hatte ich schon vor längerer zeit von einer anderen seite runtergeladen. kann ich sehr empfehlen. die anderen werd ich mir bei gelegenheit auch anschauen. bei uns dauert es ja auch noch ein bisschen (annika ist erst 2,5)- trotzdem bin ich schon jetzt froh, dass sie bei regulärer einschulung schon fast 7 jahre alt ist (hat mitte oktober geburtstag). lg claudia
Die Einschulung hat sich doch verändert. Auf jeden Fall hier in NRW. Die kleinen gehen zum Teil schon mit 5 in die Schule und werden im laufenden Schuljahr dann 6. Ist bei 2 Freundinnen so. Ist das bei euch nicht so ? LG
gott sei dank nicht. ich hab - bevor ich was falsches schreibe - einfach mal das sächsische schulgesetz kopiert: "Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden." für unsere kleine beginnt der ernst des lebens daher regulär erst mit fast 7 (wenn sich bis dahin nicht die gesetzliche lage ändert...) (geburtstag im oktober) - unabhängig davon besteht natürlich noch die möglichkeit der rückstellung.... lg claudia
Das gleiche steht bei uns auch noch. Es gibt aber schon ein neue Verordnung. Meine Freundin hat diese vom Kindergarten bekommen. Sie ist auch aus allen Wolken gefallen. da ihr Sohn mit 5 in die Schule kommt und im Oktober 6 wird. Bei uns spielt es keine Rolle ob neue oder alte Verordnung, Da sein Geb im Mai ist und somit die Schulpflicht ins gleiche Jahr fällt. Wäre er am errechneten Termin gekommen, würde es bei uns auch mit der alten Verordnung anders aussehen.
Hallo! Es gibt aber die Möglichkeit, Maigeborene zurück zu stellen, sofern der errechnete ET nach dem Stichtag gelegen hätte. Hab mich bei uns schon mal vorsichtig umgehört, da Lena u Max ja auch im Mai geboren wurden (ET war 6.8.). Aber das hängt von der Entwicklung und der Laune der Amtsärztin ab... LG kathrin
Danke für den Tipp. Wir haben ja noch ein paar Jahre Zeit. Mein kleiner wird jetzt 9 Tagen erst 2. LG
danke, für den tollen link!!! lg
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