Mami-in-spe
Meine Tochter ist am 11.4.2012 bei 36+5 geboren und wog zusätzlich auch unter 2500g. Ich habe aber keine Bescheinigung vom Krankenhaus wegen dem verlängertem Mutterschutz bekommen. Ich wusste lange auch gar nicht, dass es sowas gibt. Ich bin Beamtin. Zuerst habe ich nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Deise wurde mir von meinem Arbeitgeber aber bis zum 30.6.2013 bewilligt. Sollte die Elternzeit nicht schon am 10.4.2013 enden? Dies war die Aussage einer Freundin, die in einer anderen Personalverwaltung arbeitet. Den ersten Antrag auf Elterneit habe ich im Mai 2012 gestellt. Die Bewilligung kam kurz danach. DA aber in diesem Zeitraum soviel andere Dinge noch anstanden, habe ich mir damals keine Gedanken darüber gemacht. Erst jetzt, alsie die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängeren wollte, ist mir das aufgefallen. Ich habe jetzt einfach geschrieben, dass ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern möchte. Ich frag mich nur, ob es dann bis zum 10.4.14 geht oder bis zum 30.6.14. Blöderweise muss ich den Arbeitsplatz wechseln (wegen Umzug) und habe meinem voraussichichtlichen Dienstherren mitgeteilt, dass ich bereits im April 2014 anfangen möchte. Meine Frage: Hat mein jetziger Arbeitgeber den Mutterschutz von sich aus verlängert ohne Bescheinigung, so dass die Elternzeit später angefangen hat? Ist das bei Beamten so möglich? Hat da jemand Erfahrng?
Hast PN
Hallo Was ist den ein verlängerter Mutterschutz? Davon wusste ich gar nix... Wie wird der berechnet? Meine Tochter ist in der 27 Woche gekommen... Lg
Hallo, also normal hat man 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühchen sind es 12 Wochen nach der Entbindung... Also ich hatte nach der Entbindung insgesamt 18 Wochen Mutterschutz da mein Sohn in der 26 ssw geboren wurde und ich die 6 Wochen vor der Geburt nicht hatte deshalb werden sie an die 12 Wochen nach der Geburt drangehängt.... Hört sich ein wenig kompliziert an und ich hoffe dass du mich verstehen kannst :)....
Hallo Ja ich hab es verstanden :-) vielen dank. Wird es nicht automatisch so gemacht? Ich habe es nie beantragt. Deshalb weis ich jetzt gar nicht ob ich es so bekommen habe.
Du kriegst im kh so nen kleinen wisch wo bescheinigt wird wann dein Kind geboren wurde und dieser geht an die Krankenkasse alles weitere läuft automatisch da normalerweise der Arbeitgeber über den voraussichtlichen geburtstermin schon im bilde ist, Kopie Mutterpass als ich bescheid gegeben habe dass ich schwanger war... Müsste sonst nichts mehr veranlassen...
Oh, da kann ich von meinem Amt anderes berichten! Die haben mir damals die Mutterschutzzeit und das Mutterschaftsgeld falsch berechnet, da es anscheinend so selten vorkommt, dass ein Frühchen geboren wird. Die hatten im BAT (das war noch vor der Umstellung TV-L) rumgesucht. Erst nach meinem Hinweis, dass man da im Mutterschutzgesetz nachgucken muss, waren sie dann etwas schlauer. Von Seiten der Krankenkasse ging alles problemlos. Ich habe den Geburtsschein korrekt abgegeben (auch beim Arbeitgeber), Wieso beim AG zuerst alles schief lief, kann ich leider nicht sagen. Nach langem Hin und Her habe ich dann mein Geld bekommen. Und auch das Schreiben, wann die Elternzeit zu Ende geht. Der erste Brief hatte nur von den Modalitäten geschrieben, wie ich kündigen soll (und das obwohl ich rechtzeitg mitgeteilt hatte, dass ich die 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchte). Ich war ziemlich genervt, da man ja mit einem Frühchen noch anderes zu tun hat, als sich mit Dingen rumzuärgen, die eigentlich von alleine laufen müssten.
Hallo, wie's bei Beamtinnen ist weiß ich nicht, aber mein Sohn kam zu Beginn meines Mutterschutzes, bei 34+1 zur Welt. Ich erhielt im KH eine Frühchenbescheinigung, die habe ich der Krankenkasse eingereicht. Dort wurde dann mein Mutterschutz berechnet, 12 Wochen wegen Frühchen, plus die knapp sechs Wochen von VOR der Geburt, die ich nicht hatte. Damit war ich ebenfalls 18 Wochen NACH der Geburt in Mutterschutz. Mit der Elternzeit hatte das aber nichts zu tun, die endete bei mir bei einem Jahr Elternzeit trotzdem am ersten Geburtstag meines Sohnes. Wie's aussieht wurde bei Dir aber der Beginn der Elternzeit auf das Ende der normalen achtwöchigen Mutterschutzfrist datiert. Der positive Aspekt am Mutterschutz war der, dass ich mein volles Gehalt bekommen habe und nicht nur die (damals) 70% Elterngeld.
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