Hallo Ihr Lieben,
ich hab mal ne Frage. Mein Sohn kam bei 35+4 zur Welt. Da er ja über 30 Tage zu früh ist habe ich laut der KK einen verlängerten Mutterschutz bis zum 24.01.2012. Ich bekomme doch so lange auch Geld von meinem Arbeitgeber, oder???? Habe jetzt eine Abrechnung bekommen wo 0 Euro drauf steht. Hab aber von der KK das Geld bis zum 24.1.2012 bekommen. Da fehlt dann doch der Teil von meinem Arbeitgeber, oder sehe ich das völlig falsch?
von
Bramelinchen
am 19.01.2012, 13:57
Hallo,
Dein Arbeitgeber muss Dir das verlängerte Mutterschaftsgeld zahlen. Mein Sohn war auch 30 Tage zu früh und ich habe 4 Wochen länegr Mutterschaftsgeld bekommen.
LG
von
Zwerg1511
am 19.01.2012, 14:00
wenn meine KK mir bis zum 24.1 gezahlt hat muss es der Ag doch auch! Ich versteh das alles nicht so wirklich
von
Bramelinchen
am 19.01.2012, 14:08
Also ich habe nach der Geburt meinem Arbeitgeber die Frühgeburtsbescheinigung zusammen mit der Geburtsurkunde geschickt und ihnen mitgeteilt, dass sich der Mutterschutz verlängert. Meine Krankenkasse (TKK) hat sich dann mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und diesem mitgeteilt, wie lange sie den Arbeitgeberzuschuss zahlen müssen.
LG
von
Zwerg1511
am 19.01.2012, 14:25
Hi
du hast 3 Monate Anspruch auf das Geld nach der Geburt, nicht nur 2 Monate
wie normal. So lange muss der AG auch zahlen.
Beim AG anrufen und das klären
Roxy
von
Roxylady
am 22.01.2012, 11:44