SonnenblumeMel
Hallo zusammen, bin die Melanie 30 Jahre alt und seit 02.09.11 Mama vom kleinen Benjamin geb. bei 33+1,45 cm und 2114 gramm (nach hohem Blasensprung bei 28+5 und Zervixschwäche (1cm)). Mein kleiner Mann musste nur 2 Wochen auf der Überwachungsstation bleiben und durfte dann nach Hause! Bis auf ein kleines Trinkproblem geht es ihm gut. Jetzt ist mir der Elternzeit Antrag eingefallen, hab den ganz vergessen, und irgendwie steh ich auf dem Schlauch und hoffe Ihr könnt mir helfen.!? Geburt 02.09.11 Eigentlicher ET 20.10.11 Muschu Ende 05.01.2012 Elternzeit Ende 01.09.2014 Stimmt das so???? Und in dem Schreiben: Schreib ich da das ich Elternzeit ab dem 02.09.11 bis 01.09.2014 beantrage? Ich sag schon mal DANKE und hoffe Ihr könnt mir helfen!? Lg Melanie
Ganz genau so wie du es schreibst : Herzlichen Glückwunsch zu deinem Benjamin und toll dass es ihm so gut geht!
Also bei mir ist das anders. Mutterschutz endete am 16.06.2011. Elternzeit habe ich wie beantragt für zwei Jahre bewilligt bekommen vom 17.06.11 bis zum 16.06.2013, also im Anschluss an den Mutterschutz und nicht vom Geburtstag aus berechnet!
Das ist aber nicht richtig, die Elternzeit wird per Gesetz immer von der Geburt an berechnet. Kann natürlich sein dass dein AG das anders bewilligt hat weil du das dritte Jahr nicht genommen hast aber dann würd ich nochmal abklären, falls du das dritte Jahr noch nehmen willst obs dann auch noch ein VOLLES Jahr ist!
Na ja, da die Elternzeit bei mir von einem OOberlandesgericht bewilligt wurde, gehe ich mal davon aus, dass sie das Gesetz kannten! ;-) Mag sein, dass es daran liegt, dass es nur zwei Jahre sind. Frag ich nochmal nach!
Musstest du deine Elternzeit etwa einklagen?!?!?!
Nein, ich habe bei Gericht gearbeitet und das OLG ist dann für die Bewilligung zuständig. Ich habe gestern noch mal nachgelesen. Wenn ich es richtig verstehe, sind beide Varianten möglich, je nachdem wie man es beantragt. Weil aber das Elterngeld ab Geburt gezahlt wird, ist wohl die Variante Elternzeit ab Geburt verbreiteter.
Ich meine mal gelesen zu haben dass die Elternzeit, wenn sie unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz genommen wird ab Geburt gilt. Das was du schreibst wundert mich jetzt denn grad für uns Frühchenmütter würde das ja schon ganz arg was bedeuten (man überlege man hätte 18 Wochen mehr Elternzeit, das würde hier in NRW vielen Müttern z.B. über die Kindergartenfreie Zeit nach dem 3. Geburtstag hinweghelfen.....)
Hallo! Wollte noch Danke für die Antworten sagen! Lg Mel
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