Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, also diese Frage beschäftigt mich ja nun doch. Ab wann oder bis wann ist ein Baby denn ein Frühchen? Meine Kleine ist mittlerweile knapp 8 Monate alt.. sie kam SSW 36+3.. Habe mir letztens sagen lassen, dass Babys, welche vor der 37. SSW geboren werden als Frühchen gelten. Das wäre bei uns dann zwar nur knapp, aber sie würde ja dann auch eins sein.. nur wenn, dann wundert mich, dass mir das niemand gesagt hat.. Es ging an dem Tag ihrer Geburt alles so fix und wir hatten eigentlich keinerlei Probleme, deshalb habe ich nicht weiter gefragt. Aber hätte ich denn dann nicht eine Bescheinigung vom KH bekommen müssen? LG
Von einer Frühgeburt spricht man bei der Geburt eines Säuglings vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche (SSW). Und ich denke, dass dir keiner etwas gesagt hat, weil es ja auch keinerlei Probleme gab. Wenn sie zu dem Zeitpunkt schon recht gut entwickelt war und keine Komplikationen in Betracht kommen ist es doch gut so. 4 Tage später wäre sie kein Frühchen mehr... Ich denke, dass diese Tage da nicht mehr ins Gewicht fallen, oder??? Und eine Bescheinigung gab es bei mir auch nicht. Steht ja alles im Mutterpass bzw. im U-Heft. Anhand der SSW können die folgenden Ärzte, Therapeuten, was auch immer, ja sehen, dass es sich um ein Frühchen handelt. LG Birgit mit Finja (29+1 ssw)
Mein Sohn kam bei 36+5 und war offiziell noch ein Frühchen. Er war abr schon 52 cm und 3440g schwer,er war fit und ich habe mir darüber auch nie Gedanken gemacht. Es ging ihm immer gut,bis auf eine ziemlich heftige Gelbsucht,aber auch die war schnell in den Griff zu kriegen. lg Carina
Huhu... Ja - du hast tatsächlich ein Frühchen - das definiert man so wie gänseblümchen erklärt hat. Wichtig ist das eigentlich nicht wirklich wenn bei euch alles in Ordnung war und speziell kontrolliert werden auch nur Babys unter 1500 Gramm. ABER du hättest auf jeden Fall eine Bescheinigung bekommen müssen, die deinen Mutterschutz verlängert oder sowas... Da ich selbstständig bin konnte ich das eh nicht gebrauchen, deshalb hab ich vergessen wofür das genau da war... Liebe Grüsse Joelina
da gibt es diese zwei kriterien ...vor vollendung der 37. ssw ...oder wenn das kind länger im bauch bleibt, bei der geburt aber unter 2500 g wiegt (somit eine mangelgeburt ist, welche unter das frühchengesetz fällt. wichtig ist es wegen dem verlängerten mutterschutz wurde bei mir damals leider vergessen salsa
Deine kleine zählt zu den Frühchen. Aber es wurde wohl nichts gesagt , da alles o.k. war. Die Bescheinigung hättest Du aber bekommen müssen. Da Du 12 Wochen Mutterschutz gehabt hättest. Und auch länger Geld vom Arbeitgeber bekommen hättest. Der Mutterschutz den Du vor der Geburt nicht nehmen konntest wird noch dran gehangen. So war es bei mir.
Danke euch schon mal.. Sie war 49cm und 2620g .. also ok.. Sie ist halt motorisch etwas hinten dran.. hat sich auch erst mit über 7 Monaten gedreht, wobei das nicht arg schlimm ist, denn der eine kanns früher, der andere später.. Machen aber schon eine ganze Weile Physio. Es war eben auch deshalb ein Gedanke, eben wegen dem Mutterschutz.. die Zeit hatte ja meine damalige Krankenkasse bezahlt. Wenn sie ein Frühchen ist, dann hätte ich ja mehr Anspruch gehabt. Kann man sowas rückwirkend machen? Klingt vll doof, aber zu verschenken habe ich ja nun auch nichts.. Wenns recht ist würd ich mich dann gern öfter bei euch aufhalten :o) Auch mit einem "nur knappen Frühchen" :) LG Jenny
also ich wür mich auf jeden fall mal erkundigen. ich mein, das geld steht dir ja zu. frage ist nur, ob du im nachhinein noch so eine bescheinigung bekommst. ich hatte die gleich im krankenhaus nach der geburt bekommen. liebe grüße steffi mit niclas (23+6)
Hmm... Also ich habe zumindest keine bekommen. ABER: Ich war zu der Zeit eh ohne Job. Also hatte ich in dem Sinne ja keinen Mutterschutz.Vielleicht deshalb?!?!?! Elterngeld verlängert sich dadurch aber nicht, oder??? Gruß
nee, elterngeld verlängert sich dadurch nicht. aber durch die bescheinigung bekommt man eben länger mutterschutzgeld von der kk und vom ag. der mutterschutz verlängert sich ja beim frühchen auf 12 wochen plus die wochen, die man vor der geburt nicht nehmen konnte, also wenn man in arbeit steckt, fährt man damit finanziell besser.
Es dürfte aber doch keine Relevanz haben, ob man zu der Zeit ohne Job war oder nicht.. Ich bin/war auch ohne Job, hatte aber die Verpflichtung mich bis zum offiziellen Mutterschutz zu bewerben. Das ALG stoppte ja während dieser Zeit und ich hätte es nach dem Mutterschutz wieder beantragen müssen und eben wieder die Bewerbungspflicht. Deshalb denke ich schon, dass das auch dann gelten müsste. Erstmal sollte ich vll im KH nachfragen wegen dieser Bescheinigung.. sollte ja, auch wenns rückwirkend ist, kein Problem sein...
Lia wurde auch bei 36+3 geboren und sie zählt als frühchen!!! ist ja immerhin fast 4 woche zu früh
er war 47cm groß und wog ca.2700g, aber top fit und für die Woche gut dabei. Brauchte keinerlei Unterstützung, keine Gelbsucht, nix. Ergo keine Verlängerung des MuSchu, aber das war mir wurscht.
huhu neele kam in der 36 SSW und war kassentechnisch kein Frühchen, weil sie über 2500 kg gewogen hat und keine Unreifezeichen hatte Also kein verlängerter Mutterschutz ( war früher so) Nach Definition an sich war sie schon ein Frühchen da unter 37 SSW aber eben nicht für die Krankenkassen da sie aber sonst fit war und auc zur entlassung fast wuieder 2500 gr gewogen hat war mir das alles egal wir haben sie wegen der körpergröße, gewicht und feinmotorik ein Jahr von der Schule zurückstellen lassen aber sonst ist sie ein Kind wie alle anderen auch ! dagmar
wir haben uns damals juristisch beraten lassen ENTWEDER unter 2500 Gramm ( oder bis?) ODER deutliche Unreifezeichen ODER nochsowas erhöhte medizinische Pflege oder was in der Art Bwei mir hätte es geldmäßig nämlich was ausgemacht wenn der Arzt die medizinischen Sachen nicht bescheinigt was er nur muss wenn es wirklich so ist dann hat man die Kassenrechtlichen Ansprüche nicht zumindest nicht 2001 dagmar
Oh, du hattest aber ein schweres Kind, 2500 kg... Nein, kleiner Scherz, passiert mir auch andauernd, dass ich statt gr kg schreibe. Mein erster war bei 36 + 1 noch ein Frühchen, auch topfit etc, da ich vorher nicht gearbeitet hatte, war es kassentechnisch nicht wichtig, wurde aber in den nachfolgenden Schwangerschaften als Risikoschwangere nach Frühgeburt angesehen. Meiner hatte bei der Geburt knapp 2700 gr, bei Entlassung deutlich unter 2500gr, heute ist er 5 Jahre und kommt im Sommer zeitgerecht in die Schule, da er keinerlei Defizite hat.
Nun rechtlich ist jedes Kind unter vollendeter 37ssw ein frühchen, soweit ich weiß, aber auch spätere Kinder unter 2500g werden als Frühchen gesehen. Ich habe zwei Frühchen aus der 38ssw mit 2280 und 1880g. Ein Schreiben vom Krankenhaus gab es bei mir immer ganz von alleine, da mußte ich nicht nach fragen.
Dann scheint das ja doch nicht so einfach zu sein bzw so strikt festgelegt.. wieder ne Auslegungssache... Werd dann wohl nur nachfragen können...
Bei uns im Krankenhaus ist das Kind ab 36+0 kein offitielles Frühchen mehr es seit dem es ist von dr Entwicklung weit zurück(Größe und Gewicht) LG Silke
Wir hatten auch ein Frühchen bekamen dann die 8 Wochen länger das Geld von der Krankenkasse jedoch werden nun die 8 Wochen wieder vom lterngeld abgezogen da die Zeit in der die Krankenkasse gezahlt hat mit eingerechnet wird !
Noch ein Hinweis an die arbeitenden Mütter: Bei einer Frühgeburt verlängert sich, wie schon angesprochen der Mutterschutz und damit auch das Beschäftigungsverbot nach der Geburt. Ich wollte sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und mein Mann hat 3 Jahre Elternzeit genommen (ich verdiene deutlich mehr als mein Mann). Mein Sohn wurde 34+2 SSW geboren und ich hatte 18 Wochen Beschäfigungsverbot (8Wochen nach der Geburt + 4 Wochen Extra für die Frühgeburt + 6 Wochen, die das Kind vor dem errechneten Termin gekommen ist) in meinem Job ist so eine lange Ausfallzeit Arbeitsplatz gefährdend. Außerdem bin ich privat versichert und bekomme von der Krankenkasse keine Mutterschutzgeld, d.h wir hatten auch noch einen erheblichen Gehaltsverlust. Wie sinnvoll die Ausstellung einer Frühchenbescheinigung ist hängt also sehr von der eigenen Beschäftigungssituation ab. Gruß, Sandra
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