Ellert
Hallo Ihr seit Neustem kostet ja alles aus UK Gebühren und so traf es uns auch mit einem T-Shirt. Neben den 4.- verlangt die Post 6.- fürs Einziehen - nun ja ABER das Shirt ist defekt und wurde nun vom Absender neu geschickt nun soll ich nochmals dafür bezahlen. Ist das zulässig oder nicht ?
2 T-Shirts, zweimal Zoll. Ersatz steht dir vom Verkäufer zu.
bekäme ich es dann wieder ? Ich solls entsorgen... Ist mir auch eine Lehre nichtsmehr aus dem Ausland zu bestellen aber leider gabs das merch nicht in Deutschland...
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/Einzelne-Erstattungsfaelle/Art-116-119-UZK/Zurueckweisung/zollamtliche_ueberwachung_faq.html Dann schickst Du den Zerstörungsnachweis an das Hauptzollamt, dessen Zollamt den Steuerbescheid erstellt hat und bittest um Erstattung der Einfuhrabgaben. Die Kapitalbereitstellungsgebühr und Servicepauschale bekommst Du hier nicht zurück, weil der Dienstleister Post ja gearbeitet hat. Evtl. zivilrechtlich vom Verkäufer. Lohnt vermutlich den Aufwand nicht. Konkrete Einzelfragen beantworte ich gerne per PN
nee wegen der 4.- wird das eher nicht lohnen, dass die Post daran nochmals 6.- verdient ist ärgerlich, ich hab das Zollamt ja im Nebenort, dafür würde ich hinfahren und es holen wie es früher mal war
Das wird immer seltener def Fall sein, dass Du zum Zollamt musst. Die Post und andere Beförderer vertreten den Empfänger und lassen sich das nett bezahlen. Außerdem ist der Betrag, ab dem Abgaben erhoben werden, von 5 auf 1 EUR gesunken. Im EU-Ausland bestellen wird deutlich teurer. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html
EU-Ausland = außerhalb der Europäischen Union
hatte jetzt Nebenkosten so teuer wie das Shirt
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