Cleo00
Hallo, meine Tochter ist im Januar 2020 geboren und ich beziehe Elterngeld Plus. Vor Mutterschutz hatte ich 7 Monate Steuerklasse lll, welche auch beim aktuellen Elterngeld berücksichtigt wurde. Nun ist unser 2. Kind untetwegs und ich bin seit diesem Jahr (2020) in Steuerklasse V. Berechnungszeittaum für das neue Elterngeld sind 11 Monate vor Geburt unserer 1.Tochter und 1 Monat (April2020) aus der Zwischenzeit. Zählt nun trotzdem die Steuerklasse III, weil diese im Zeitraum überwiegt, oder wird das Elterngeld mit Steuerklasse V berechnet? Vielen Dank im Voraus.
Steuerklasse 3, da sie überwiegt und maßgeblich ist ja der Zeitraum vor Kind 1 in dem Fall
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