Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Steuererklärung/Nachzahlung

Steuererklärung/Nachzahlung

Caro1408

Beitrag melden

Hallo, Ich habe vor ca. drei Wochen die Steuererklärung abgegeben und hatte heute einen „netten“ Brief vom Finanzamt im Briefkasten. Resultat: Nachzahlung in Höhe von 350€. Wir haben die Steuerklasse 3 und 5 und sind verheiratet. Mein Mann hat gesundheitlich bedingt derzeit keinerlei Einkommen und betreut die beiden Kinder. Also 0€. Ich arbeite Vollzeit und verdiene entsprechend. Wie kann es nun zu einer Nachzahlung in Höhe von 350€ kommen? Hat das so seine Richtigkeit? Liebe Grüße Caro


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

die ist ja vom letzten Jahr, hat er da auch nichts verdient ? Wir haben noch nie nachzahlen müssen aber haben auch echt viel abzusetzen


Caro1408

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja genau. Da kam von ihm kein Einkommen. Abzusetzen haben wir leider nicht viel. Also kommt das mit der Nachzahlung hin?


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Bei unseren Bescheiden stehen immer drauf was an Einkommen ist, was zum Absetzen anerkannt wird das müsste man ja irgendwie in den Tabellen prüfen können. Vorweg,als ich nichts verdient habe ( bin auch 5) haben wir nie nachzahlen müssen im Gegenteil, können aber immer schon viel absetzen, Fahrtwege waren lang, Versicherungen, Lehrgänge auswärts.... Ich würde bei Zweifeln mal anrufen, unsere Bearbeiter hier sind sehr nett und geben immer Auskünfte, die bescheide sind ja Seiten lang und wer versteht da schon jedes Detail


Lena_1922

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Das Krankengeld muss nicht versteuert werden - wird aber beim Steuersatz / Progessionsvorbehalt mit berechnet. 350 € Nachzahlung finde ich bei 3/5 nicht viel - vielleicht solltet ihr euch beim Finanzamt beraten lassen, welche Steuerklasse besser paßt.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lena_1922

also ja auch kein Krankengeld zumindest lese ich das so


Lena_1922

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Das Krankengeld muss nicht versteuert werden - wird aber beim Steuersatz / Progessionsvorbehalt mit berechnet. 350 € Nachzahlung finde ich bei 3/5 nicht viel - vielleicht solltet ihr euch beim Finanzamt beraten lassen, welche Steuerklasse besser paßt.


sternenfee75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Finde 350€ ja noch harmlos, wir zahlen nach plus vierteljährlich Vorrauszahlungen und dass, obwohl ich zumindest einiges an Kilometer absetzen kann. Besser war es, als die Kinder noch betreut waren, da man das ja auch absetzen konnte. Mit dem Krankengeld ist es wie mit dem Elterngeld, keine Steuern, aber erhöht das Gesamteinkommen.


MamaausM2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Als mein Mann Alleinverdiener war hatten wir immer an die 2000€ Erstattung. War dann immer Inspektion kosten für das Auto. Hatten Fahrweg, ein behindertes Kind (Grad 70 H) mit dessen Kosten, Riester, Altersvorsorge usw In 2021 sind wir in 4/4 mit Faktor gegangen, weil ich mehr Std arbeite; Kind galt nicht nicht mehr mit Grad 70H sondern mit grad 60, dessen Kosten konnten trotzdem abgesetzt werden, haben 2x Fahrkosten, Werbungskosten, Riester, Altersvorsorge da gab es noch 800€ retoure. Für 2022 müssen wir eine Steuererklärung abgeben, weil Kurzarbeitergeld und Krankengeld. Haben aber trotzdem viel abzusetzen: Riester, Altersvorsorge, auswärtige Unterbringung des Kindes .... Da wir noch fragen haben, haben wir Termin beim Finanzamt Ende nächster Woche.


Silvia3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Hattest du letztes Jahr mal Kurzarbeitergeld? Dann kann es zu einer Nachzahlung kommen.


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Wenn Du die 5 hast und er die 3 wärt ihr sehr gut dabei. Dann könnt ihr schon froh sein das es nur 350 € sind. Wer 3/5 wählt muss eben immer mich Nachzahlung rechnen, weiß man ja auch vorher. So überraschend kann es auch nicht sein, da du die die Erklärung ja selbst ausgefüllt hats und da ja bereits sehen konntest, das ihr nachzahlen müsst.


memory

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caro1408

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Hast du auch wirklich Zusammenveranlagung genommen?