Prinzessinpaola
Hallo ihr lieben, Elternzeit meines ersten Kindes hat im Oktober 2024 geendet. Daraufhin habe ich meinen Resturlaub nehmen müssen (35 Tage) jetzt bin ich in diesem Urlaub schwanger geworden und da ich im Labor arbeite komme ich wieder ins Beschäftigungsverbot. Bekomm ich jetzt 10 Monate Gehalt im Beschäftigungsverbot?
Im Urlaub hattest du ja auch ein Gehalt bekommen; also ja, mit einem Beschäftigungsgebot würdest du auch dein Gehalt bekommen. Aber vielleicht hast du ja Glück, und dein Arbeitsgeber findet einen alternativen Arbeitsplatz für dich.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit
- Frage zum Elterngeld – Einkommensgrenze und Zeitpunkt der Steuererklärung?
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)
- Kindergeld nach Studium... Weiterbildung