Maja1986
Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.
Ich bin aktuell in der 5 ssw mit unseren vierten Kind, die Schwangerschaft war nicht geplant und es war eine große Überraschung. Mein Jüngster ist gerade einmal 7 Monate alt. Ich bin noch bis Dezember in Elternzeit, habe 1 Jahr genommen. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit im Kindergarten gearbeitet. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag. Ich habe mal gelesen das man 12 Monate Elternzeit ausklammern kann. Stimmt das? Der Geburtstermin wäre im März, würde ich dann bis zum Mutterschutz mein normales Gehalt bekommen? Bei uns auf arbeit kommt man sofort ins Beschäftigungsverbot. Ich bin sehr verunsichert wegen dem finazellen.
Würde mich über Antworten freuen..
Liebe Grüße
Du musst ab Ende der Elternzeit Vollzeit arbeiten bis Mutterschutz. Dazu kannst du alle Monate mit Elterngeld ausklammern lassen. Dann gibt es das gleiche Elterngeld wie jetzt zzgl Geschwisterbonus von 10%
Danke für deinen Betrag. Vollzeit arbeiten kann ich ja nicht.. Sobald ich von der Schwangerschaft erzählen würde,bekomme ich Beschäftigungsverbot. Aber das müsste ja auch zählen. Oder?
Ja ein BV zählt auch. Du bekommst ja Lohn in dieser Zeit
Dankeschön
Wichtig ist, dass du Vollzeit arbeiten könntest! Falls -was ich natürlich nicht hoffe-die Schwangerschaft nicht hält, oder dein Arbeitgeber einen Ersatzarbeitsplatz im Büro für dich findet, muss du auch zur Arbeit erscheinen. Kannst du das dann nicht, weil du gar keine Betreuung für dein Kleinkind hast, ist das Sozialbetrug.
Danke für deine Nachricht. Mein Kleiner wird Ende November in die Kippe gehen. Natürlich könnte ich ab da wieder arbeiten. Liebe Grüße
Dann brauchst du dich nicht zu sorgen! Ich wünsche dir eine wunderschöne Schwangerschaft!
Vielen lieben Dank
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