Bobcorn
Meine Partnerin soll von Ihrem Arbeitgeber aus die Elternzeit um zwei Monate verlängern. Aber Sie möchte lieber Ihren restlichen Urlaub vom letzten Jahr nehmen, da Sie Finanziell selbstständig bleiben möchte.
Darf der Arbeitgeber das bestimmen oder kann sie auch einfach ablehnen?
Ps.: das macht sie gerade ziemlich fertig, da sie nicht von mir abhängig seien möchte.. Was ich auch verstehen kann.
Vielen Dank schon mal und LG
Der Björn
Die Elternzeit ist alleine ihr Ding, das kann der AG nicht vorschreiben. Aber in welchem Umfang sie zurück in den Job geht und wie es mit dem Urlaub geregelt ist, muss sie mit dem AG abstimmen
Hallo, der AG kann sie nicht zwingen die EZ zu verlängern. Aber: er muss ihr auch nicht unbedingt genau DANN die 2 Monate Urlaub genehmigen. Wenn sie also die 2 Monate braucht um das Kind zu betreuen, dann wird es auf EZ hinauslaufen. Wenn sie unabhängig sein will, dann zahle ich den Betreuungsunterhalt der ihr usteht, dann kann sie machen damit was sie will. ODER sie geht halt wieder arbeiten und sieht zu dass das Kind betreut ist. Alles Gute D
Ich habe ja den 13.monat auch Elternzeit. Es ging lediglich darum ob der Arbeitgeber die Elternzeit verlängern darf. Den Urlaub hatte sie diesem nur vorgeschlagen, da das Hotel Corona bedingt eh erst im März öffnet und Ihr der Rest Urlaub 2021 ja noch zusteht.
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