Hannah80
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall mit Mitgliedschaften die wegen 2G nicht mehr erfüllt werden können. Ich hatte es leider nicht mehr ganz so auf dem Radar wann mein Vertrag ausläuft und habe dann Mitte Dezember meinen Vertrag gekündigt. Die Bestätigung kam für 31.12.2022. Vertrag wurde abgeschlossen im August 2018 und wegen Corona und den Schliesszeiten scheinen die das wohl den Ablauf auf den 31.12 verschoben zu haben. Seit 2G habe ich keine Möglichkeit trainieren zu gehen, als mir klar war das es erstmal (bzw. wenn überhaupt) keine Besserung geben wird habe ich dann eben gekündigt. Nun soll ich bis 31.12.2022 die Beiträge bezahlen. Ich war bisher immer sehr entgegenkommend, habe auch während der Schliesszeiten immer bezahlt auch wenn seitens des Studios keine Leistung erbracht werden konnte. Und kann ja auch seit Ende November 21 nicht mehr trainieren - da kam 2G in BaWü. Für eine fristlose Kündigung wird es wahrscheinlich nicht reichen aber zumindest beitragsfrei sollte ja möglich sein solange 2G gilt und dann ja auch der Ablauf August so wie usprünglich im Vertrag?
Für außerordentliche Kündigungen gibt es sehr wenige Fälle, in denen das geht. Das sehe ich hier nicht. Das Studio bietet ja seine Leistung an unter den gegebenen Umständen und erfüllt doch damit seine Vertragsseite. Dass du nun zufällig die Leistungnicht abrufen kannst ist da, denke ich, nicht relevant, da du es ja könntest, wenn du wolltest. Zudem darf das Studio Mist Vertragsablauf die Beiträge fordern und das werden sie auch tun. Wieso sollten sie sich das Geld nicht sichern? Du kannst natürlich darum bitten dir die Beiträge aus Kulanz zu erlassen, aber ich kenne kein Studio, das das jemals gemacht hätte. Ich bin keine Anwältin oder Vertragsexpertin, korrigiert mich also wenn ich falsch liege. Im Zweifel würde ich an deiner Stelle zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen.
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Mich hätten generell mal Berichte interessiert. Anwalt lihnt eher nicht - wir reden hier nur von knapp 100€ im Monat an Mitgliedsbeitrag. Im Netz findet man ja dieses hier (ich kopiere es mal rein) Grundsätzlich ist nicht alles für die Kunden zumutbar. Wie die Verbraucherzentrale uns auf Anfrage mitteilte, kann für Ungeimpfte im Einzelfall eine Kündigung aufgrund der 2G-Regel möglich sein. In § 313 BGB sei geregelt, dass ein Dauerschuldverhältnis (Fitnessstudiovertrag) gekündigt werden kann, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und eine Anpassung des Vertrages nicht zumutbar ist. Denn unter den jetzigen Bedingungen hätten viele Mitglieder wahrscheinlich nie einen Vertrag mit ihrem Fitnessstudio abgeschlossen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Einführung der 2G-Regel, mit der es für Ungeimpfte unmöglich ist, überhaupt ins Fitnessstudio gelassen zu werden. Da die Verbraucher die veränderten Umstände durch die Corona-Pandemie nicht selbst zu verantworten haben, können sie diesen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zugemutet werden. Eine Anpassung des Vertrages ist aufgrund der 2G-Regel ebenfalls nicht möglich. Hinzu kommt die Dauer der Pandemie. Immerhin gab es bereits seit März 2020 erhebliche Einschränkungen im Betrieb der Fitnessstudios. Eine Zeitspanne, die weit über das zumutbare Maß solcher Einschränkungen hinausgeht. Aus diesem Grund sieht die Verbraucherzentrale Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung auf Seiten der Verbraucher. Allerdings gibt es keine Pauschallösung des Gesetzgebers für diesen Umstand. Jede Kündigung muss also als Einzelfall betrachtet werden. Verbraucher müssen sich daher gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit mit dem Fitnessstudio einstellen, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Immerhin haben die Betreiber durch Corona erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und ein wirtschaftliches Interesse daran, jeden Kunden zu halten.
Darf ich mal fragen, welche Kündigungsfrist in deinem ursprünglichen Vertrag drin steht oder welche Laufzeitverlängerung? Es liest sich so, als sei Vertragsende nur zum Ablauf eines Jahres nach Kündigung möglich. Du hast Mitte Dezember 21 gekündigt, Vertragsende wäre aber erst Dezember 22. Steht im Vertrag was anderes? Denn wenn da eine ordentliche Kündigung auch schneller möglich ist könntest du dich darauf noch beziehen. Hast du eine außerordentliche Kündigung geschrieben oder "nur" eine Kündigung? Falls zweites würde ich noch einmal hinterher schreiben und klar stellen, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt und du deshalb um eine Auflösung des Vertrages bis zum ..... bittest, weil...und begründest eben die Kündigung.
Dann fällt das mit der schnelleren ordentlichen Kündigung ja weg. Ich drück dir die Daumen, dass es eine Lösung für dich geben wird.
Hier gab es gerade einen ähnlichen Fall, 2G kann ja erfüllt, werden, wenn der Kunde es nicht will, ist es sein Problem.
Schreibe eine fristlose Kündigung unter Berufung auf § 313 BGB und warte, was das Fitnessstudio macht. Wenn das vor Gericht zieht und Du Recht bekommst (was durchaus nicht ausgeschlossen ist, wenn die Verbraucherzentrale die Sach- und Rechtslage so einschätzt), bis Du der Held im Erdbeerfeld für alle Schwurbler ... Ansonsten würde ich tatsächlich mal versuchen wie schon hier vorgeschlagen, in Absprache mit dem Studio den Vertrag irgendwie ruhend zu stellen. Das ging bei mir vor ein paar Jahren, als ich nachvollziehbare Gründe hatte, nicht kommen zu können.
Du kannst ja 2G erfüllen. Du willst nicht, okay, aber dafür kann das Studio ja nichts. Fristlos ist also vom Tisch. Ansonsten kommt es darauf an, was zur Kündigung im vertrag steht. es gibt neue Regelungen für die Kündigung von Verbraucherverträgen und die Verlängerung solcher, wenn nicht gekündigt wird. Da googeln für viele sehr schwer ist, habe ich das mal für Dich gemacht: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kuendigungsfrist-fitnessstudio-ab-wann-mhsd.cdc61649-d8dd-4f81-8def-1973861a3ee0.html
Googeln kann ich schon selber aber das mit der verkürzten Kündigungsfrist gilt ja erst für ab März geschlossene Verträge, meiner läuft schon 3,5 Jahre. Grundsätzlich sind 6 Wochen zum Ablauf Kündigungsfrist sonst verlängert er sich ein Jahr. Aber abgeschlossen hatte ich den dennoch im August und der Verlegung des Ablaufdatums habe ich ja nie zugestimmt. Bestätigung der Kündigung ist auf Ende 2022. Nichtsdestotrotz sind das ja trotzdem Umstände die so nicht vorhersehbar waren. Ich probiere es mal und sonst biete ich an bis Anfang August zu bezahlen und gut ist :) Das ist das Datum was im Vertrag drin steht als Abschlussdatum. Dann habe ich zumindest 4 Monate "gespart".
Unterm Strich könntest Du es Dir ja einfach machen, Dich impfen lassen und gut ist. Kannst/ möchtest Du denn aufs Fitnesstudio verzichten? Der Verlegung des Ablaufdatums musst Du nicht zustimmen, es reicht, wenn es eine Information gab über die Änderung der AGB. Wann ist dir die Information zugegangen? Wenn das rechtzeitig erfolgte, hast Du juristisch gesehen Pech. Ggf erreichst Du ein Entgegenkommen, da Du auch in der Schließungszeiten weitergezahlt hast. Die Frage ist eben, ob bzw. wann diese 2G Regelung in Fitnesstudios wegfällt. Wenn der Betreiber davon ausgeht, dass er sie nächsten 2 Jahre nur geimpfte Mitglieder haben darf, wird er eher nicht kulant sein, denn sie hatten in den letzten Jahren viele Einbußen. Seit 2G zumindest bei uns allerdings nicht Studio ist mindestens so voll wie vor Corona.
Das Training hat mir schon gut getan sonst hätte ich es ja nicht gemacht ;) Ich war bisher wie gesagt auch entgegenkommend. Der Beitreiber hatte auch seinen Angestellten während der Kurzarbeit das Gehalt auf 100% aufgestockt da das grösstenteils Stundenten sind und denen von der Gastro ja auch die Einnahmen gefehlt haben. Die sind sozial eingestellt - deswegen habe ich da auch nie wegen den Beiträgen rumgemacht. Mit dem Ablaufdatum das hat sich geklärt :) Ich denke auch ich bin eher die absolute Ausnahme die den Vertrag deswegen kündigt. Verluste wird da kein Studio einfahren. Aber es gibt auch Alternativen ausserhalb der Studios. Aktuell gehe ich jedes Wochenende Skifahren und/oder schneeschuhwandern. Das geht schon :) Sport an der frischen Luft ist mir ohnehin lieber :)
Hallo Hannah, das trifft jetzt nicht genau deinen Fall, und ist von daher etwas off topic, aber trotzdem: Kannst du den Vertrag vielleicht für ein paar Monate pausieren? Meine Tochter ist jetzt im Ausland, und da haben wir den Vertrag für ein Jahr ausgesetzt. Er läuft dann ganz normal weiter, wenn sie wieder da ist. Ich hatte schon gekündigt, und der Vertrag wäre beendet, aber das Fitnessstudio hat während der Schließzeiten im Lockdown einfach immer abgebucht, obwohl ich das nicht wollte. Da ich die zu Unrecht abgebuchten Beträge nicht einfach zurückgehen lassen habe, hat sie jetzt bestimmt ein Guthaben von einem halben Jahr, und bei einer Kündigung wäre das Geld weg gewesen, meinte das Fitnessstudio. Deshalb haben wir jetzt diese Lösung gefunden. Meine Tochter kann, wenn sie wieder in Deutschland ist, ein halbes Jahr kostenlos trainieren, und wenn das Guthaben aufgebraucht ist, zahle ich wieder die Beiträge und sie kann ganz normal kündigen. Vielleicht gibt es für dich auch so eine Lösung, bei der du einfach pausierst, und wenn du wieder trainieren kannst, dann läuft der Vertrag ganz normal weiter. Das ist jetzt kein Vorschlag, auf den du einen Rechtsanspruch hättest, aber vielleicht geht dein Fitnessstudio darauf ein. Viele Grüße Mehtab
Wieso...jeder normale Mensch der an irgend was teilnehmen will lässt sich impfen....das ist nchct das Problem des Studios das du Schurbler bist... Es ist deine Entscheidung .. dann steh aber auch zu den Konsequnzen ich kann bei uns wieder 24 Stunden rin...ganz normal 2 g pkus...echt top...
Das mit dem Ablauf wurde nun korrigiert. Die hatten das in ihren Systemen anders abgespeichert gehabt oder wie auch immer, vielleicht war es auch Absicht - keine Ahnung. Auf jeden Fall ist es nun der August :) Nun warte ich noch was genau die unter "Lösung wegen 2G" vorschlagen. Prinzipiell ist das ganze schon sehr Corona-tauglich. Einzeltraining 1x die Woche. Mag sein das sich dadurch eine Sonderwurst machen lässt. Ich habe zwar eigentlich auch keine Lust mich dann nur dafür testen zu lassen aber das würde ich dann bis August einfach noch machen. Solange es keine Impfpflicht gibt könnte es schon gut durchgehen als Sonderkündigungsgrund. Aber wie schon weiter oben geschrieben......Rechtstreit wegen 100€ Mitgliedsbeitrag im Monat strebe ich NICHT an. Dafür sind mir meine Zeit und meine Nerven zu schade und lohnen tut es sich auch nicht. Alleine die Erstberatung beim Anwalt kostet hier 230€.
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