Annimais
Liebe Gemeinde, Ich bin gerade am Boden zerstört, habe soeben erfahren, dass ich keine Sonderzahlung erhalte. Leider ist das eine große finanzielle Einbüße- besonders vor Weihnachten. Nun zum Vorgang: Ich bin seit 8 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt und habe zum 30.11.2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich eine wohnortnahe Anstellung, nahtlos auch wieder im öffentlichen Dienst erhalten. Da ich nicht über den 01.12. hinaus beim alten AG angestellt bin, wird mir laut TV-L keine Sonderzahlung ausgezahlt. Entfällt es komplett oder wird es mir der neue AG nachträglich auszahlen? Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid. Ich danke für das Lesen und eure Hilfe! LG

Ich bekomme nichts, dass ist nun Mal so- leider. Ich wurde vom AG falsch beraten, dort hieß es, wenn ich über den 01.10. angestellt bin, bekomme ich es. Es ist jetzt so wie es ist. Auch wenn es keine Geschenke für die Kinder gibt und das Minus nicht ausgeglichen werden kann...wir sollten nicht die Menschen vergessen, die an Not und Krankheit leiden. Geld allein macht nicht glücklich. Irgendwie werde ich es überstehen. Wünsche euch eine schöne und gesunde Zeit und genießt das Zusammen sein mit euren Liebsten! Danke nochmals!
Das steht doch nun eindeutig im Tarifvertrag. Beim alten AG erhälst du nichts, weil du am 1.12 nicht angestellt warst. Beim neuen Vertrag erhälst du es basierend auf den Monaten Juli, August und September, also dreimal 0. Also auch nichts. Natürlich ist das rechtens.
Ja, ist rechtens. Lt. vieler Tarifverträge muss man das sogar zurück zahlen, wenn man vor dem 31.3. des Folgejahres die Firma verlässt. Deswegen predige ich immer, überlege gut, wann du kündigt, gerade wenn es Sonderzahkzngen gibt.
Bei uns gabs früher auch Weihnachtsgeld, leider lange schon abgeschafft aber ich bilde mir ein dass das Argument war die Treue zu belohnen -wenn das so wäre macht das Nichtzahlen ja auch Sinn. dagmar
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