einafets
Habe telefonisch die Auskunft bekommen, dass auch nach Wegfall der Versicherungsbedingungen, z. B. Wenn Kind anfängt zu arbeiten und auszieht, oder Paare sich trennen, noch sechs Monate Versicherungsschutz besteht. Ich finde nichts in den Bedingungen... Ist das eventuell eine allgemeine, gesetzliche Regelung? Oder muss das im Kleingedruckten der jeweiligen Versicherung stehen?
Nein das wäre eine individuelle Regelung. Wenn du nichts Schriftliches hast würde ich mich keinesfalls darauf verlassen.
Danke. Ich hatte es befürchtet. Dann versuche ich das mal schriftlich zu bekommen. Natürlich verlasse ich mich da nicht auf eine mündliche Auskunft.
huhu bei unseren Versicherungen ist es nicht so weiss ich weil nämlich meine am 18. Geburtstag aus der Reiserücktritt und Auslands KV rausgefallen sind dagmar
Das ging jetzt nur um die Haftpflicht. Sofern sie in der Ausbildung daheim wohnt, oder studiert bleibt sie erst mal in der Familien Haftpflicht. Bis maximal 25? Da müsste ich nochmal genau gucken. Hier ist der Fall, dass sie in dem Jahr bis sie studiert, in einem gewissen Zeitraum arbeitet. Lt. telefonischer Auskunft wäre das okay, wegen Nachversicherungsschutz. Das hätte ich nur gerne schriftlich... Hatte gehofft, dass das vielleicht allgemeinen geregelt ist, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
danbn müssen sie ja schriftlich antworten und darauf kannst Du Dich dann im Zweifel berufen. Haftpflicht waren meine auch noch drin, Rechtsschutz auch solange daheim wohnend bei uns endete es mit Auszug bzw bei der anderen mit Verdienst dagmar
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