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Elternzeit verlängern

Elternzeit verlängern

Mona123456

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Hallo ihr Lieben :) Mein Mann hat gerade einen Monat Elternzeit gehabt und wird dann nochmal einen Monat im Dezember haben. Jetzt sind wir am überlegen seine Elternzeit zu verlängern und zusätzlich noch den November und Oktober zu nehmen. Wie mache ich das am besten? Als erstes müssen wir das ja bei seinem Arbeitgeber beantragen. Gibt es da Fristen und ist es dann überhaupt noch möglich den Oktober zu nehmen? Wie beantragt ich die Veränderungen beim Amt? Vielleicht kennt sich da ja jemand aus, ich finde das alles unglaublich kompliziert


Port

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Antwort auf Beitrag von Mona123456

Bei welchem Amt? Meinst Du die Elterngeldstelle? Wenn Du Dein Elterngeld ausgeschöpft hast, bekommt er nur für 2 Monate Elterngeld, mehr gibt es nicht.


Mona123456

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Antwort auf Beitrag von Port

Nein, das Elterngeld ist nicht ausgeschöpft. Ich würde dann die zwei Monate auf das Elterngeld verzichten damit er stattdessen bekommt. Ich bekomme sowieso nur den Mindestsatz. Ist es Möglich das bei der Elterngeldstelle im Nachhinein zu ändern?


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Mona123456

Da man sich bei der Elternzeit bei der Erstmeldung auf die ersten 2 Jahre festlegen muss, dein Mann hier aber nur 2 Monate genommen hat, bleibt ihm nichts anderes übrig, als bei seinen AG freundlichen anzufragen, ob er die EZ entsprechend verlängern darf. Einen Anspruch darauf hat er nicht. Davon völlig unabhängig ist das Elterngeld. Da habt ihr noch die Möglichkeit die Monate untereinander zu schieben.


Mona123456

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Achso, das wusste ich nicht das man im Nachhinein keinen Anspruch mehr hat. Ich dachte da gebe es einfach nur eine Frist die zu beachten ist. Bei der Elterngeldstelle ist das dann aber kein Problem das die restlichen Monate in denen man Anspruch hat nochmal neu aufgeteilt werden?


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Mona123456

Elterngeld könnt ihr noch schieben, falls nicht bereits in der Vergangenheit "verbraucht". Hierzu einfach bei der EG-Stelle anrufen und dann schriftlich den korrigierten Antrag schicken. Wichtig ist, das Basis-EG nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt werden kann.


Port

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Antwort auf Beitrag von Mona123456

Frag mal im Rechtsforum bei Nicola Bader: https://www.rund-ums-baby.de/recht/ Dort sitzen die Spezialisten. Aber bitte etwas eindeutiger schreiben, Dein erstes Posting versteht kein Mensch.