sammy_klein
Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage zur Elterngeldberechnung helfen. Ich bin etwas unsicher, da das EG ja nach Lebensmonaten ausgezahlt wird, das Gehalt aber nach Kalendermonaten. Ein Beispiel: Ich beantrage EZ und EG für mein Kind für den 7. Lebensmonat. Dieser liefe vom 15.4.-15.5.. Bis zum 14.4. würde ich voll arbeiten, ab dem Zeitpunkt, zu dem ich in EZ bin, also nicht mehr. Würde nun trotzdem etwas von dem Gehalt, das ich im April noch bekomme (würde Ende April ausgezahlt) für meine Tätigkeit bis zum 14.4., etwas angerechnet (also vom EG abgezogen) oder würde ich für den Monat das volle EG bekommen? Vielen Dank für Eure Hilfe! sammy
Hallo, nein, das Gehalt wird nicht angerechnet, da der EG-Monat erst nach der Gehaltszahlung beginnt. Also du bekommst für den April bis 14.4. Gehalt, vom 15.4.-14.5. EG und wenn du im 8. Monat wieder arbeitest, dann bekommst du ab 15.5. für Mai wieder anteilig Gehalt. Beachte, dass du nicht 15.4.-15.5. beantragst, sondern bis 14.5., da ja ab 15.5. der neue Lebensmonat beginnt. Wichtig ist, dass du mindestens 2 Monate volles EG beziehst. Du würdest nur etwas vom EG abgezogen bekommen, wenn du in dem Lebensmonat, in dem du Elterngeld beziehst, arbeiten würdest. In deinem Fall also zwischen 15.4. und 14.5. Anders ist das bei EG-Plus und TZ-Arbeit. Viele Grüße
Hallo Löwe, danke für die Erklärung! Ich weiß nicht, ob es für mich relevant sein wird, aber inwiefern verhält sich das denn bei TZ oder EGplus anders? Also das TZ Arbeit angerechnet wird ist klar, aber gibt es Unterschiede bezüglich der Anrechnungsperiode? Viele Grüße sammy
Hallo, soweit ich weiß, wird bei EG-Plus Bezug das Gehalt nicht so angerechnet wie bei normalen EG. Du kannst damit länger das gleiche EG beziehen und TZ arbeiten wie mit Basiselterngeld, welches nur 10 Monate gezahlt wird. Du kannst verschiedene Szenarien am besten mit dem Elterngeldrechner durchspielen, insbesondere wenn dein Partner auch noch EZ mit EG nehmen will. Aber das EG wird immer nach Lebensmonaten gezahlt, auch bei Plus und TZ. Ich habe beim letzten Kind zum Beispiel 7 Monate volles EG genommen und dann TZ ab dem 8. Monat gearbeitet mit EG Plus. Das ging dann über den 12. LM hinaus (bis zum 17. wenn ich richtig gerechnet habe). Das wäre mit Basiselterngeld nicht möglich.
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