Enrico2012
Hallo in das Forum, wir werden im Januar das erste mal Eltern. Nun zu meiner komplexen Frage.... Ich bin deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einen weitere Hauptwohnsitz...(bald offiziell Angemeldet) in Österreich. Ich bin Selbständig in Deutschland als Berater. Meine Freundin ist Österreicherin und das Kind wird von uns zusammen in Österreich großgezogen. Habe ich Anspruch auf Elterngeld ? Da ich 2022 noch sehr viel Geld Netto verdient habe und 2023 leider nicht mehr Frage ich mich ob es einen "Trick" gibt das Jahr 2022 anzugeben?
Du musst das Kind in Deutschland betreuen um überhaupt Elterngeld Anspruch zu haben. Bei Selbstständigkeit zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt. Also 2022
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